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Acetatmischung

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Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics)

1. Bezeichnung des Tierarzneimittels:


ACETATMISCHUNG

Pulver zur Anwendung auf der Haut für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hunde und Katzen


2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung:


Wirkstoff(e):

1 g Pulver enthält: Wirkstoffe: Aluminium-diacetat-hydroxid 24,3 mg, Aluminiumkalium-bis(sulfat) 42,9 mg.



Sonstige Bestandteile:


Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1


3. Darreichungsform:

Pulver zur Anwendung auf der Haut


feines, schwachrosa Pulver


4. Klinische Angaben:


4.1 Zieltierart(en):

Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hunde und Katzen


4.2 Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en):


Traditionell angewendet als mild wirkendes Arzneimittel bei aseptischen, akuten oder subakuten Haut- und Gelenksentzündungen, Distorsionen, Kontusionen, Ödemen, Abszessen.

4.3 Gegenanzeigen:

Keine bekannt.


4.4 Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:

Keine Angaben


4.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung:

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:

Keine Angaben.


Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:

Keine Angaben.

4.6 Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere):

Keine bekannt.


Das Auftreten von Nebenwirkungen nach der Anwendung von Acetatmischung sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.

Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://vet-uaw.de).


4.7 Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode:

Keine Angaben


4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechsel­wirkungen:


Keine bekannt

4.9 Dosierung und Art der Anwendung:

Pulver mit Wasser zu einem Brei anrühren und mit der Hand auf die erkrankten Körperstellen streichen, nicht einreiben. Der so entstandene Umschlag trocknet und bleibt an der Haut haften. Nach 10–12 Stunden wird der angetrocknete Umschlag mit lauwarmem Wasser abgewaschen oder abgeduscht und erforderlichenfalls erneuert.


4.10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel), falls erforderlich:

Keine Angaben.


4.11 Wartezeit(en):

Pferd, Rind, Schaf, Ziege:

Essbare Gewebe: 0 Tage,

Milch: 0 Tage.

Schwein: essbare Gewebe: 0 Tage.


5. Pharmakologische Eigenschaften

5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften:


Keine Angaben

5.2 Angaben zur Pharmakokinetik:

Antiphlogistisch


6. Pharmazeutische Angaben

6.1 Verzeichnis der sonstigen Bestandteile:

Weißer Ton

Talkum

Roter Ton

Kieselerde

Siliciumdioxid-Hydrat.

6.2 Inkompatibilitäten:

Keine bekannt.


6.3 Dauer der Haltbarkeit:

3 Jahre


6.4 Besondere Lagerungshinweise:


Nicht über 25°C aufbewahren.

6.5 Art und Beschaffenheit der Primärverpackung:

Originalpackung mit 500 g: Folienbeutel (OPP, PE; Aluminium)

Originalpackung mit 800 g: Pappwickeldose (Papier, Aluminium, LD-PE, Weißblech)

Originalpackung mit 5 kg: Beutel (LD-PE)

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle:

Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoff­sammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.


7. Zulassungsinhaber:

Wirtschaftsgenossenschaft deutscher Tierärzte eG,

Siemensstraße 14, 30827 Garbsen


8. Zulassungsnummer:

6326291.00.00


9. Datum der Erteilung der Erstzulassung / Verlängerung der Zulassung:

08.10.2001


10. Stand der Information

April 2010


11. Verbot des Verkaufs, der Abgabe und/oder der Anwendung

Nicht zutreffend.


12. Verschreibungsstatus / Apothekenpflicht

entfällt