iMedikament.de

Canosept

Fachinformation


BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS


Canosept®, Lösung zum Einbringen in das Hundeohr.


QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG


100 g Lösung enthalten:

Wirkstoffe: Propan-2-ol 45,0 g, Propan-1-ol 30,0 g, Mecetroniumetilsulfat 0,145 g.


Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1.


DARREICHUNGSFORM


Lösung zum Einbringen in das Ohr.


KLINISCHE ANGABEN


4.1 Zieltierart


Hund.


4.2 Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart


Zur Reinigung des Hundeohres.


4.3 Gegenanzeigen


Für die Desinfektion von Schleimhäuten nicht geeignet. Nicht in unmittelbarer Nähe der Augen anwenden.

Bei eitrigen Entzündungen des äußeren Ohres, die neben einer Schädigung der obersten Hautschicht auch eine Zerstörung des Trommelfells aufweisen, muss eine Reinigung mit Canosept® unterbleiben.

Canosept® sollte nicht bei Katzen angewendet werden.

Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.


Besondere Warnhinweise


Keine Angaben.


Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung


Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren


Nicht zutreffend.



Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender


Nicht zutreffend.


4.6 Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere)


Bei Reinigung eines lediglich verschmutzten Ohres mit intakter äußerer Hautschicht kann es zu einer Blutfülle der Haut im Ohr kommen. Diese Reaktion ist auf Verdunstung von Canosept® mit Wärmeentzug der Haut zurückzuführen. Rötung und Schwellung der Haut ist bei bestehender Ohrenentzündung stärker, da die Innenauskleidung des Ohres bereits vorgeschädigt ist.

Bei Hautschäden im Ohr tritt oft durch die Anwendung von Canosept® ein Brennen auf, welches durch den Alkoholgehalt verursacht wird. Bei Entzündungen des Ohres, die mit einer Zerstörung des Trommelfells einhergehen, kann Canosept® zu Gleichgewichtsstörungen mit Schiefhalten des Kopfes führen.

Alle diese Nebenwirkungen klingen in der Regel nach ein bis drei Tagen wieder ab.


Das Auftreten von Nebenwirkungen nach der Anwendung von Canosept® sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.

Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://vet-uaw.de).


4.7 Anwendung während der Trächtigkeit oder Laktation


Keine Angaben.


4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen


Keine bekannt.


4.9 Dosierung und Art der Anwendung


Die Spitze des Ohres mit einer Hand hochhalten, Canosept® in die Ohrmuschel füllen, bis der Flüssigkeitsspiegel sichtbar ist. Gehörgang zwischen Daumen und Zeigefinger zusammendrücken und von untern nach oben ca. 1 Minute massieren.

Der Hund schüttelt überschüssigen Ohrreiniger mit aufgelöstem Ohrschmalz und Schmutz selbst aus.

Die einmalige wöchentliche Anwendung hilft Gehörgangsentzündungen vorzubeugen. Die antiseptische und desodorierende Wirkung trägt zur Hygiene und Pflege des Hundes bei.


4.10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich


Keine Angaben.


4.11 Wartezeit


Entfällt.


5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN


Pharmakotherapeutische Gruppe: Antiseptika und Desinfektionsmittel


ATCvet Code: QDO8AX53


5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften


Canosept® löst Ohrenschmalz und Schmutz im Hundeohr und wirkt reinigend, antiseptisch, desodorierend, hautpflegend und hautprotektiv.

Die Wirkstoffe Propan-1-ol, Propan-2-ol und Mecetroniumetilsulfat besitzen alle eine mikrobiozide Wirksamkeit, die als Gemisch der Wirksamkeit der Einzelstoffe noch überlegen ist. Da auf Grund des hohen Dampfdrucks der Propanole das Hundeohr nach etwa 15 Minuten trocken ist und damit nur die durch die hohe Sofortwirkung der Alkohole bedingte verzögerte mikrobielle Rekolonisation erreichbar wäre, wird als remanenter antiseptischer Wirkstoff Mecetroniumetilsulfat in der Rezeptur eingesetzt. Dadurch wird eine mehrstündige antiseptische Nachwirkung erreicht.

Durch das Mecetroniumetilsulfat wird zusätzlich eine Herabsetzung der Sekretion von Hautanhangsdrüsen mit verzögerter Ohrschmalzbildung erreicht.


5.2 Angaben zur Pharmakokinetik


Die Wirkstoffe von Canosept® werden über die unverletzte Haut nur in Spuren resorbiert.

Mecetroniumetilsulfat verbleibt nach Verdunsten des Alkohols noch längere Zeit auf der Haut (sog. Remanenz-Wirkstoff).


6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN


Verzeichnis der sonstigen Bestandteile


Gereinigtes Wasser, Isopropylmyristat (Ph. Eur.), Glycerol 85%, Duftstoffe


6.2 Inkompatibilitäten


Keine bekannt.


6.3 Dauer der Haltbarkeit


Haltbarkeit des Tierarzneimittels im unversehrten Behältnis


36 Monate.


Haltbarkeit des Tierarzneimittels nach Anbruch des Behältnisses


12 Monate.


Im Behältnis verbleibende Reste des Arzneimittels sind nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums nach Anbruch zu verwerfen.


6.4 Besondere Lagerungshinweise


Flammpunkt nach DIN 51755: 23 °C. Entzündlich. Nicht in Kontakt mit offenen Flammen bringen. Auch nicht in der Nähe von Zündquellen verwenden.


6.5 Art und Beschaffenheit des Behältnisses


125 ml Lösung zum Einbringen in das Ohr.

Blaue Flasche aus Polyethylen mit weißem Verschluss aus Polypropylen und weißem Spritzeinsatz aus Polyethylen.


6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle


Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.


7. ZULASSUNGSINHABER


BODE Chemie GmbH & Co. KG

Melanchthonstr. 27

22525 Hamburg


Exklusiv-Vertrieb


Quiko GmbH

Franzstr. 95

46395 Bocholt

Telefon (+49-2871) 2487-0


8. ZULASSUNGSNUMMER


6382794.00.00


9. DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG / VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG


26/08/2004


10. STAND DER INFORMATION


Dezember 2008