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Dysticum

Document: 15.12.2008   Fachinformation (deutsch) change


Fachinformation


BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS


Dysticum
Pulver zum Eingeben für Rinder, Pferde, Hunde, Katzen, Kaninchen, Goldhamster, Meerschweinchen, Ziervögel, Zootiere (Wiederkäuer, Primaten, Beuteltiere, Schwielensohler, Elefanten, Equiden, Landraubtiere)


QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG


100 g Dysticumenthalten:


Wirkstoffe:

Huminsäuren, Natriumsalze (Humocarb) 90,0 g

Huminsäuren (Huminsäurenkonzentrat) 5,0 g

Almasilat 5,0 g


3. DARREICHUNGSFORM


Schwarzbraunes Pulver zum Eingeben über das Futter


4. KLINISCHE ANGABEN


4.1 ZIELTIERARTEN


Rinder, Pferde, Hunde, Katzen, Kaninchen, Goldhamster, Meerschweinchen, Ziervögel, Zootiere (Zoowiederkäuer, Primaten, Beuteltiere, Schwielensohler, Elefanten, Equiden, Landraubtiere)


4.2 ANWENDUNGSGEBIETE UNTER ANGABE DER ZIELTIERARTEN


Zur Therapie und Metaphylaxe von Magen- und Darmerkrankungen wie

Infektiöse (durch Bakterien oder Viren verursachte) Durchfälle oder unspezifische Durchfälle (z. B. ernährungsbedingt)

Verdauungsstörungen aufgrund von Fäulnis- und Gärungsprozessen (Dyspepsie) sowie Stoffwechselstörungen (besonders den Kohlenhydratstoffwechsel betreffend), die durch Umstellung, Futterwechsel, Fehlfütterung oder verminderte Futteraufnahme bedingt sind

Entfernung bestimmter, mit dem Futter aufgenommener schädlicher Verbindungen

(z. B. Pilzgifte, Pestizid- bzw. Schwermetallbelastungen) sowie erst im Magen-Darm-Bereich gebildeter Schadstoffe oder deren Umwandlungsprodukte

Normalisierung der bakteriellen Magen-Darm-Flora

Zur schnellen Regulation der natürlichen Stoffwechselvorgänge im Verdauungstrakt, z. B. bei intensiv gefütterten Hochleistungstieren (auch bei Nitratbelastung über das Futter und Trinkwasser).


4.3 GEGENANZEIGEN


Keine bekannt.


4.4 BESONDERE WARNHINWEISE FÜR JEDE ZIELTIERART


Die Verabreichung beim Kalb sollte grundsätzlich erst ab dem 2. bis 3. Lebenstag beginnen.


4.5 BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ANWENDUNG


Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:


keine Angaben


Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:


keine Angaben


4.6 NEBENWIRKUNGEN


Keine bekannt.

Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Dysticum sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 – 42, 10117 Berlin oder der pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.

Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de.) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internetseite http://vet-uaw.de).


4.7 ANWENDUNG WÄHREND DER TRÄCHTIGKEIT ODER DER LAKTATION


Dysticum kann auch während Trächtigkeit und Laktation angewendet werden.


4.8 WECHSELWIRKUNGEN MIT ANDEREN ARZNEIMITTELN UND ANDERE

WECHSELWIRKUNGEN


Bei Verabreichung in Verbindung mit oral wirksamen Chemotherapeutika kann innerhalb von 2 Stunden eine resorptionsmindernde Wirkung eintreten.


4.9 DOSIERUNG UND ART DER ANWENDUNG


Pulver zum Eingeben über das Futter.

Bei Inappetenz kann Zwangsapplikation per Flasche, Irrigator oder Sonde nach Einmischen in etwas Wasser erfolgen.


Bei allen Tierarten bei schweren und fortgeschrittenen Erkrankungen:


Infektiöse Enteritisformen täglich 1 g Dysticum/kg Körpergewicht (KGW)

über 3 Tage, danach Reduzierung auf

Normbehandlung


Dyspepsie mit der Gefahr täglich zweimal 0,5 g Dysticum/kg KGW

der Resorption von Toxinen über 3-5 Tage, danach Reduzierung auf die

aus dem Magen-Darm-Trakt Normbehandlung


akute Intoxikationen durch am 1. und 2. Tag jeweils bis zu 2 g

orale Giftaufnahme (Schwer- Dysticum/kg KGW mehrmals verteilt eingeben,

metalle, Arzneimittel, danach Reduzierung auf die Normbehandlung

Pestizide)


Normbehandlung

Therapie:

Rinder, Kälber, Pferde, Fohlen, Zootiere:

0,3 g Dysticum/kg KGW


Hunde, Katzen:

0,5 g Dysticum/kg KGW


Kaninchen, Goldhamster, Meerschweinchen:

1 g Dysticum/kg KGW


Ziervögel:

1 g Dysticum in 10 ml Wasser einmischen und tropfenweise mehrmals täglich eingeben.


Es empfiehlt sich, die Tagesdosis auf 2 Fütterungen aufzuteilen.

Bis zum Abklingen der Symptome genügt in der Regel eine 3tägige Behandlung. In schweren Fällen und zur Vermeidung einer wiederholten Erkrankung wird eine 5tägige bzw. eine dem Krankheitsverlauf entsprechend längere Anwendung empfohlen.


Zur Prophylaxe bei anfälligen Tieren insbesondere Jungtieren bei Futterumstellung bzw. Umstallung ist die halbe therapeutische Dosis ausreichend.

Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis jeweils restlos aufgenommen wird. Dazu ist das Pulver vor jeder Applikation in einen Teil der Futters frisch einzumischen und vor der eigentlichen Fütterung zu verabreichen.


Bei Tieren mit schweren Durchfallerkrankungen sollten zusätzliche therapeutische Maßnahmen (u. a. Elektrolytersatz) ergriffen werden. Ein Tierarzt sollte zu Rate gezogen werden.


4.10 ÜBERDOSIERUNG (SYMPTOME, NOTFALLMASSNAHMEN, GEGENMITTEL)


keine Angaben


4.11 WARTEZEIT


Rind, Pferd: essbare Gewebe: 0 Tage

Milch: 0 Tage
Kaninchen: essbare Gewebe: 0 Tage



5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN


5.1 PHARMAKODYNAMISCHE EIGENSCHAFTEN


Dysticum ist auf einen Gehalt natürlicher Huminsäuren von 55% der Trockenmasse eingestellt. Bei oraler Anwendung der Huminsäuren kann auf folgende klinisch-pharmakologische Effekte hingewiesen werden:

Nutzung der schleimhautabdeckenden und adstringierenden Wirkung im Magen-

Darm-Kanal zur Abdeckung der z. B. durch Infektion oder Schadstoffe

geschädigten Mukosazellen und Darmkapillaren und damit verbundenen

Verhinderung der Resorption toxischer Verbindungen aus dem Darmlumen.

Nutzung der kolloidalen Schutzfunktion und antiphlogistischen Wirkung, welche im

Magen-Darm-Kanal zur Ruhigstellung peripherer Nervenendigungen und zur

Wiederherstellung eines physiologischen Darmtonus führt.

Nutzung der antiresorptiven bzw. adsorptiven Wirkung, welche die Eliminierung von

Fremdstoffen (z. B. Eiweißtoxine, toxische Rückstände) über die Faeces auslöst.

Nutzung des detoxifizierenden Effekts.


Das Aluminium-Magnesium-Silicat (Almasilat) findet infolge seiner hohen Bindungskapazität gegenüber Säuren als Antazidum bei akuter und chronischer Gastritis Anwendung. Die Kombination mit Huminsäuren im Dysticum hat den Zweck einer beschleunigten Bindung von Säuren im Vormagen bzw. im Magen, um eine Optimierung der Huminsäuren-Wirkung zu erreichen. Durch diese Kombination bleibt die Bindungskapazität von Huminsäuren voll erhalten und wird nicht teilweise bereits im Magen durch Säurepufferung aufgehoben.


5.2 ANGABEN ZUR PHARMAKOKINETIK


Huminsäuren besitzen eine hohe Pufferkapazität und werden selbst weder im Magen (pH-Milieu sauer) noch im Dünn- oder Dickdarm resorbiert.
Oral applizierte Huminsäuren sind somit nicht toxisch.


6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN


6.1 INKOMPATIBILITÄTEN


keine Angaben


6.2 DAUER DER HALTBARKEIT


36 Monate


6.4 BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE


Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.


Das Arzneimittel nach Ablauf des auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr anwenden.

6.5 ART UND BESCHAFFENHEIT DER PRIMÄRVERPACKUNG


PE-Al-kaschierte Dosen aus Wickelkarton 100 g, 150 g, 1 kg; PE-Al-beschichtete Papierbeutel 3 kg, 10 kg; Bündelpackungen PE-Al-beschichtete 20 x 5 g und 10 x 50 g


6.6 besondere VorsichtsmaSSnahmen für die ENTSORgung VON

nicht verwendetem arzneimittel oder BEI DER ANWENDUNG

ENTSTEHENDER ABFÄLLE


Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.


7. ZULASSUNGSINHABER


Pharmawerk Weinböhla GmbH

Poststrasse 58

01689 Weinböhla

Bundesrepublik Deutschland


8. ZULASSUNGSNUMMER


3100178.00.00


9. DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG / VERLÄNGERUNG DER

ZULASSUNG


01.03.2004 / 02.04.2007


10. STAND DER INFORMATION


Juni 2010



11. VERBOT DES VERKAUFS; DER ABGABE UND/ODER DER ANWENDUNG


Nicht zutreffend


12. VERSCHREIBUNGSSTATUS / APOTHEKENPFLICHT


Apothekenpflichtig