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Enteroconpulver

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Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics)

1. Bezeichnung des Tierarzneimittels:

(Phantasie)Name des Tierarzneimittels, Stärke, Darreichungsform, Zieltierart(en),

Wirkstoff


Enteroconpulver

Pulver zum Eingeben für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen

2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung:


1 g Pulver enthält:


Wirkstoff(e):


Medizinische Kohle 270 mg

Weisser Ton 545 mg

Eichenrinde 100 mg

Siliciumdioxid-Hydrat 85 mg


Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1


3. Darreichungsform:


Pulver zum Eingeben


4. Klinische Angaben:


4.1 Zieltierart(en):

Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen


4.2 Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en):

Traditionell angewendet als mild wirkendes Arzneimittel zur unterstützenden Behandlung bei Durchfall.

4.3 Gegenanzeigen:

Keine bekannt.


4.4 Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:


Keine bekannt.

4.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung:

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:


Keine bekannt.


Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:

Keine bekannt.


4.6 Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere):

Keine bekannt.

Das Auftreten von Nebenwirkungen nach der Anwendung von Enteroconpulver sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.

Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://vet-uaw.de).


4.7 Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode:

Keine Angaben


4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechsel­wirkungen:

Keine Angaben.


4.9 Dosierung und Art der Anwendung:

Pferde und Rinder erhalten täglich 1 g Enteroconpulver/ 10 kg Körpergewicht, dies entspricht zwei bis dreimal täglich 15 g Enteroconpulver/ pro Tier.

Zuchtsauen erhalten täglich 1 g Enteroconpulver/ 10 kg Körpergewicht, dies entspricht etwa zweimal täglich 8 g Enteroconpulver pro Tier.

Fohlen, Kälber, Schweine, Schafe und Ziegen erhalten täglich 1 g Enterocon pulver / 10 kg Körpergewicht, dies entspricht zweimal täglich 5 g Enteroconpulver.

Zum Eingeben über das Futter oder Trinken nach Bereitung eines Schleims.


4.10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel), falls erforderlich:

Keine Angaben.



4.11 Wartezeit(en):

Pferd, Rind ,Schaf, Ziege: essbare Gewebe: 0 Tage,

Milch: 0 Tage

Schwein: essbare Gewebe: 0 Tage


5. Pharmakologische Eigenschaften

5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften:


Keine Angaben

5.2 Angaben zur Pharmakokinetik:


Keine Angaben

6. Pharmazeutische Angaben

6.1 Verzeichnis der sonstigen Bestandteile:

Keine

6.2 Inkompatibilitäten:


Keine Abgaben

6.3 Dauer der Haltbarkeit:

3 Jahre


6.4 Besondere Lagerungshinweise:


Dicht verschlossen und vor Feuchtigkeit geschützt aufbewahren

Nicht über 25°C lagern.

6.5 Art und Beschaffenheit der Primärverpackung:


Originalpackung mit 100 g: Pappwickeldose (Papier, Aluminium, PE)

Originalpackung mit 800 g: Pappwickeldose (Papier, Aluminium, PE)

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle:

Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoff­sammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.


7. Zulassungsinhaber:

WDT-Wirtschaftsgenossenschaft deutscher Tierärzte eG

Siemensstr. 14

30827 Garbsen


8. Zulassungsnummer:

6324837.00.00


9. Datum der Erteilung der Erstzulassung / Verlängerung der Zulassung:

30.010.2001


10. Stand der Information

Dezember 2008

11. Verbot des Verkaufs, der Abgabe und/oder der Anwendung

Nicht zutreffend.


12. Verschreibungsstatus / Apothekenpflicht

Nicht zutreffend