iMedikament.de

Polyxan Gelb N Salbe

Fachinformation POLYXAN GELB N Salbe Dr. E. Ritsert Arzneimittel

Bezeichnung des Arzneimittels

POLYXAN GELB N Salbe

Traditionell homöopathisches Arzneimittel

Qualitative und quantitative Zusammensetzung

10 g POLYXAN GELB N Salbe enthält:

0,555 g Carex flava/elongata/vesicaria ex herba sicc. (1+1+1) Dil. D6 HAB, V.4a; mit Ethanol 86% (m/m)

0,555 g Carex flava/elongata/vesicaria ex herba sicc. (1+1+1) Dil. D8 HAB, V.4a; mit Ethanol 86% (m/m)

0,555 g Carex flava/elongata/vesicaria ex herba sicc. (1+1+1) Dil. D10 HAB, V.4a; mit Ethanol 86% (m/m)

0,555 g Carex flava/elongata/vesicaria ex herba sicc. (1+1+1) Dil. D12 HAB, V.4a; mit Ethanol 86% (m/m)

Die sonstigen Bestandteile sind: Cetylstearylalkohol.

Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.

Darreichungsform

Salbe

Klinische Angaben

Anwendungsgebiete

Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Traditionell angewendet zur Unterstützung der Hautfunktion und zur Besserung des Befindens bei Venenschwäche. Diese Angaben beruhen ausschließlich auf Überlieferung und langjähriger Erfahrung.

Dosierung, Art und Dauer der Anwendung

Die Salbe 1 – 3mal täglich auf die betroffenen Körperstellen auftragen und in die Haut einreiben.

POLYXANGELB N Salbe wird nicht empfohlen für die Anwendung bei Kindern unter 12 Jahren aufgrund nicht ausreichender Daten zur Unbedenklichkeit.

Gegenanzeigen

Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile.

Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Aufgrund des Gehaltes an Alkohol kann häufige Anwendung des Arzneimittels auf der Haut Reizungen oder Entzündungen verursachen.

Cetylstearylalkohol kann örtlich begrenzt Hautreizungen (z. B. Kontaktdermatitis) hervorrufen.





Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen

Es sind keine Wechselwirkungen bekannt.

Schwangerschaft und Stillzeit

Für POLYXAN GELB N Salbe liegen keine klinische Daten über exponierte Schwangere vor.

Bei der Anwendung in der Schwangerschaft ist Vorsicht geboten.

Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

POLYXAN GELB N Salbe hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.

Nebenwirkungen

Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeiten zugrunde gelegt:

Sehr häufig ( 10 %)

Häufig ( 1 % - < 10 %)

Gelegentlich ( 0,1 % - < 1 %)

Selten ( 0,01 % - < 0,1 %)

Sehr selten (< 0,01 % oder unbekannt)

Mögliche Nebenwirkungen:
In vereinzelten Fällen sind Überempfindlichkeitsreaktionen möglich, die mit verstärkter Rötung und Überwärmung der betreffenden Hautstelle einhergehen können.

Hinweis:
Bei der Anwendung eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erst-verschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.

Überdosierung

Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.

Pharmakologische Eigenschaften

Pharmakodynamische Eigenschaften

Pharmakotherapeutische Gruppe: Kapillarstabilisierende Mittel

ATC - Code: C05CH

Pharmakokinetische Eigenschaften

entfällt

Präklinische Daten zur Sicherheit

Nicht bekannt.


Pharmazeutische Angaben

Liste der sonstigen Bestandteile

Oleyloleat (DAB), Ethanol 43 % (m/m), Emulgierender Cetylstearylalkohol (Typ A), weißes Vaselin, Gereinigtes Wasser.

Inkompatibilitäten

Nicht bekannt

Dauer der Haltbarkeit

Die Dauer der Haltbarkeit beträgt 3 Jahre.

Haltbarkeit nach Anbruch: 3 Monate

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung

Nicht über 25 C lagern.

Art und Inhalt des Behältnisses

Alu-Tuben mit 50 g Salbe.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung

Keine besonderen Anforderungen

Inhaber der Zulassung

Dr. E. Ritsert GmbH & Co. KG
Klausenweg 12
69412 Eberbach
Tel.: 06271 / 9221 - 0
Telefax: 06271 / 9221 - 55
info@ritsert.de

Zulassungsnummer

6149179.00.00

Datum der Verlängerung der Zulassung

10.10.2000

Stand der Information

04 / 2007

Verkaufsabgrenzung

Freiverkäuflich

Seite 4 von 4