iMedikament.de

alt informationen

Revet Rv 15

alt informationen

Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics)

1. Bezeichnung des Tierarzneimittels:

ReVet®RV 15

Streukügelchen (Globuli) zum Eingeben.

2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung:


In 1 g Streukügelchen sind verarbeitet:

Wirkstoffe: Asa foetida Dil. C4, Cyclamen Dil. C4, Phytolacca Dil. C3 je 3,33 mg. Wirkstoffe 1-3 gemeinsam potenziert über die letzte Stufe (HAB, Vorschrift 40a).

3. Darreichungsform:

Streukügelchen (Globuli) zum Eingeben.

4. Klinische Angaben:


4.1 Zieltierart(en):

Pferd, Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Hühner, Pute, Gans, Ente, Taube, Kaninchen, Karpfen, Forelle, Hund, Katze, Maus, Ratte, Meerschweinchen, Marderartige, Ziervögel, Amphibien, Reptilien

4.2 Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en):

Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer

therapeutischen Indikation.

Vor der Anwendung sollte eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.

4.3 Gegenanzeigen:

Keine bekannt.

4.4 Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:

Keine Angaben


4.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung:

Bei anhaltenden, unklaren, periodisch oder neu auftretenden Beschwerden, Fieber oder schweren Störungen des Allgemeinbefindens sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden.


4.6 Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere):

Keine bekannt.

Hinweis: Bei der Behandlung mit einem homöopathischen Arzneimittel können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Tierarzt befragen.


Falls Sie eine Nebenwirkung bei Ihrem Tier / Ihren Tieren feststellen, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt ist, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.


4.7 Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode:

Zur Verträglichkeit von ReVet® RV 12bei trächtigen und laktierenden Tieren bzw. bei Tieren in der Legeperiode liegen keine Untersuchungsergebnisse vor. Wie alle Arzneimittel sollten auch homöopathische Arzneimittel während der Trächtigkeit und Laktation nur nach Rücksprache mit dem Tierarzt angewendet werden.


4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechsel­wirkungen:

Wie bei allen Arzneimitteln können auch bei homöopathischen Arzneimitteln Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln auftreten. Wenn ReVet® RV6 gleichzeitig mit einem anderen Arzneimittel angewendet werden soll, fragen Sie dazu Ihren Tierarzt.


4.9 Dosierung und Art der Anwendung:

Soweit nicht anders verordnet und in Abhängigkeit vom Körpergewicht erhalten:

Heimtiere (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Ziervögel,

Kaninchen, Tauben ca. 1 – 3 Globuli

Welpen, Katzen ca. 2 – 5 Globuli

Hunde ca. 5 – 10 Globuli

Schafe, Ziegen ca. 10 Globuli

Kälber, Schweine ca. 10 – 20 Globuli

Pferde, Rinder ca. 30 – 50 Globuli

Bei den Tierarten, bei denen keine individuelle Dosierung möglich ist, z.B. bei Heimtieren (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Kaninchen, Geflügel (Hühner, Puten, Gänse, Enten), Fischen (Karpfen, Forellen), Ziervögeln, Amphibien und Reptilien kann eine Auflösung von ca. 20 Globuli pro Liter im Trink-, Badewasser oder Tauchbad angewendet werden.

ReVet®RV 15 - oral - (Globuli) wird in etwas Wasser aufgelöst eingegeben. Die Globuli dürfen auch aufgelöst mit etwas Nahrung oder Tränke verabreicht werden.

Die Häufigkeit und Dauer der Anwendung richtet sich in erster Linie nach den Grundsätzen der Homöopathie, wonach bei beginnender Besserung seltener dosiert wird und nach Erreichen des Normalzustandes zunächst keine weitere Anwendung erforderlich ist.

In akuten Fällen:

Soweit nicht anders verordnet, 2-3mal pro Tag eine Dosis über einige Tage, bei zunehmender Besserung seltener.

In chronischen Fällen:

Soweit nicht anders verordnet, 1-2mal pro Tag eine Dosis über einige Tage. Bei längerer Verabreichung ist auf 1mal pro Tag zurückzugehen. Eine Dauertherapie ist nicht vorgesehen.

Bestandsbehandlung:

42 g Globuli sind ausreichend für eine Arzneigabe bei 10.000 bis 30.000 Broilern je nach Mastphase oder 5.000 Legehennen oder 2.500 Puten, Gänsen, Enten oder 500 – 600 Schafen oder 500 Läuferschweinen oder 250 Mastschweinen oder 100 – 150 Kühen oder Mastrindern.

Es hat sich bewährt, von der nötigen Globuli-Menge kurz vor Gebrauch eine Auflösung in kaltem bis lauwarmen Trinkwasser anzusetzen (z.B. 1 – 2 Liter für den Inhalt einer OP à 42 g Globuli), welche anschließend in die Tränke oder den Futterbrei gründlichst eingerührt wird. Der ausgiebige Rührvorgang hat sich hierbei als maßgeblich für die Wirksamkeit der Mischung erwiesen. Entsprechendes gilt für die sorgfältige Herstellung der Auflösung zur Einspeisung in Tränke-Automaten oder zur Verabreichung als Aufguss auf Silage oder Raufutter (z.B. in Rinderbeständen).



Behandlung von Geflügelbeständen:

Hier wird bei der Dosierung von einem bestimmten Arzneigehalt der Tränke ausgegangen und zwar von 20 Globuli/Liter (das entspricht 1 OP von 42 g Globuli auf 250 Liter). 250 Liter reichen etwa für 10.000 bis 30.000 Broiler oder ca. 5.000 Legehennen oder ca. 2.500 Puten, Gänse, Enten, etc. Schwere Tiere oder Rassen verbrauchen naturgemäß mehr als leichtere und nehmen dadurch die ihnen gemäße Arzneimenge auf.

Die Häufigkeit der Arzneigaben wird durch periodisches Anbieten arzneihaltiger Tränke bestimmt. Es ist darauf zu achten, dass unmittelbar nach Verbrauch der arzneihaltigen Tränke eine ausreichende Trinkwasserversorgung gewährleistet ist.



Behandlung von Schweinebeständen:

Entsprechend der Dosierung von 10 bis 20 Globuli pro Schwein reicht 1 OP von 42 g für eine Arzneigabe bei 500 Läuferschweinen oder 250 ausgemästeten Schweinen oder Sauen. Die Häufigkeit der Arzneigaben ist in Betrieben mit Nassfütterung und festen Futterzeiten über die Einmischung in den abgekühlten Futterbrei zu regeln. Dabei ist die Zahl der Arzneigaben an die Zahl der Fütterungen gebunden. Werden häufigere Arzneigaben nötig, muss auf die Verabreichung mit dem Trinkwasser ausgewichen werden (1 OP zu 42 g Globuli auf 250 Liter Wasser).


4.10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel), falls erforderlich:

Keine Angaben


4.11 Wartezeit(en):

Essbare Gewebe: 0 Tage

Milch: 0 Tage

Eier: 0 Tage


5. Pharmakologische Eigenschaften

Homöopathisches Arzneimittel

5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften:

Keine Angaben


5.2 Angaben zur Pharmakokinetik:

Keine Angaben


6. Pharmazeutische Angaben

6.1 Verzeichnis der sonstigen Bestandteile:


6.2 Inkompatibilitäten:

Keine Angaben


6.3 Dauer der Haltbarkeit:

Das Arzneimittel nach Ablauf des auf Behältnis und äußerer Umhüllung angegebenen Verfalldatums nicht mehr verwenden.


6.4 Besondere Lagerungshinweise:


Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.

Nicht über 25°C lagern.


6.5 Art und Beschaffenheit des Behältnisses:

Streukügelchen zum Eingeben.

1 Flasche zu 5 g

1 Flasche zu 10 g

1 Flasche zu 20 g

1 Flasche zu 42 g


6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle:

Entfällt


7. Inhaber der Registrierung:

Pharmazeutische Fabrik Dr. Reckeweg & Co.GmbH

Berliner Ring 32

64625 Bensheim

8. Registrierungsnummer:

Reg.-Nr. 31810.00.00


9. Datum der Erteilung der Erstregistrierung / Verlängerung der Registrierung:

20. Juni 2003


10. Stand der Information

Juli 2014

11. Verbot des Verkaufs, der Abgabe und/oder der Anwendung

Nicht zutreffend.


12. Verschreibungsstatus / Apothekenpflicht

Apothekenpflichtig