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Ursovit C-Pulver

Document: 21.12.2009   Fachinformation (deutsch) change

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Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics)


1. Bezeichnung des Tierarzneimittels:


Ursovit C-Pulver 100 mg/g

Pulver für Hühner, Puten, Enten, Gänse, Tauben, Wachteln, Strauße

Ascorbinsäure


2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung


100 g Pulver enthalten:


Wirkstoff:

Ascorbinsäure 10,0 g


Sonstige Bestandteile:

Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1


3. Darreichungsform


Pulver zum Eingeben über das Trinkwasser


4. Klinische Angaben:


4.1 Zieltierarten:


Huhn, Pute, Ente, Gans, Taube, Wachtel, Strauß


4.2 Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierarten:


Für Hühner, Puten, Enten, Gänse, Tauben, Wachteln, Strauße zur Supplementierung von Vitamin C bei erhöhtem Bedarf (verminderte Ascorbinsäurewerte im Blutplasma, z.B. bei Infektionskrankheiten, Parasitosen und haltungsbedingten Belastungs-situationen wie Umstallung oder Temperaturstress).


4.3 Gegenanzeigen:


Keine bekannt.


4.4 Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:


Keine Angaben.


4.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung:


Keine Angaben.



4.6 Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere):


Keine bekannt.


Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Ursovit C-Pulver sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr.39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.

Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://vet-uaw.de).


4.7 Anwendung während der Trächtigkeit und der Laktation:


Keine Angaben.


4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen:


Durch ihre reduzierende Wirkung ist Askorbinsäure mit vielen anderen Arzneimitteln inkompatibel. Vermischungen sind daher zu vermeiden.

Die Gabe von Ascorbinsäure führt zu einer erhöhten Resorption von Eisen aus dem Gastrointestinaltrakt.


4.9 Dosierung und Art der Anwendung:

Zum Eingeben über das Trinkwasser.


Hühner, Puten, Enten, Gänse, Tauben, Wachteln, Strauße:

7 – 70 mg Vitamin C pro kg Körpergewicht/Tag entsprechend:

70 – 700 mg Ursovit C-Pulver pro kg Körpergewicht/Tag


Die Applikation ist so vorzunehmen, dass den Tieren das mit UrsovitC-Pulver versetzte Trinkwasser über einen Zeitraum von mindestens 5 Stunden gleichmäßig zur Verfügung steht. Die Haltbarkeit der wässrigen Lösung ist jedoch begrenzt. Aus diesem Grund ist der Tagesbedarf auf zwei Ansätze zu verteilen, die jeweils nicht länger als 3 Stunden in den Tränkewassersystemen verweilen dürfen. Die entsprechende Menge Pulver ist 2 mal täglich frisch in einer kleinen Menge Wasser vollständig zu lösen und dem Trinkwasser zuzufügen.

Um eine gleichmäßige Wasseraufnahme für alle Tiere zu gewährleisten, ist ein ausreichendes Tränkeplatzangebot sicherzustellen. Bei Auslaufhaltung sollten die Tiere während der Behandlung im Stall gehalten werden.

Die Behandlungsdauer beträgt 2 – 5 Tage


4.10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel), falls erforderlich:


Nach oraler Aufnahme sehr hoher Dosen Ascorbinsäure können osmotische Diarrhöen auftreten.

Überdosierungen können zu Leistungsabfall führen.


4.11 Wartezeiten:

Huhn, Pute, Ente, Gans, Taube, Wachtel, Strauß:

essbare Gewebe: 0 Tage

Eier: 0 Tage

5. Pharmakologische Eigenschaften


5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften:


Stoff- oder Indikationsgruppe: Vitamin

Ascorbinsäure (Vitamin C) ist ein essentieller Wirkstoff für Menschen, Primaten, Meerschweinchen und einige Flugsäuger. Hühner und andere Geflügelarten synthetisieren Ascorbinsäure in der Niere.

Vitamin C ist bei vielen enzymkatalysierten Reaktionen und Stoffwechselprozessen wichtiger Cofaktor. In dieser Funktion ist es wirksam bei Hydroxylierungsreaktionen (z.B. Kollagen-, Progesteron-, Noradrenalinsynthese) und der Regulation der Glucocorticosteroide. Ein Mangel an Ascorbinsäure beeinträchtigt Reaktionen der Immunabwehr, insbesondere die Chemotaxis, die Komplementaktivierung und die Interferonproduktion. Darüber hinaus verbessert Ascorbinsäure die Resorption von Eisen und wirkt antioxidativ.

Toxische Effekte von Ascorbinsäure sind nicht bekannt.


5.2 Angaben zur Pharmakokinetik:


Nach oraler Gabe wird Ascorbinsäure aus dem Dünndarm rasch und in physiologischen Dosen ohne nennenswerte Verluste resorbiert. Mit steigender Dosis sinkt allerdings die Bioverfügbarkeit. Ascorbinsäure reichert sich in Hypophyse, Nebenniere, Leukozyten und Augenlinse an. Eine nennenswerte Speicherung im Organismus findet nicht statt. Belastungssituationen des Organismus (z.B. Infektionen, Parasitosen, operative Eingriffe) verursachen ein rasches Absinken der Ascorbinsäurekonzentration im Blutplasma. Ascorbinsäure wird in der Leber metabolisiert, wobei die entstehenden Oxalate überwiegend renal eliminiert werden. Überschüssig zugeführte Ascorbinsäure wird unverändert über die Nieren ausgeschieden.


6. Pharmazeutische Angaben


6.1 Verzeichnis der sonstigen Bestandteile:


Sucrose


6.2 Inkompatibilitäten:


Keine Angaben.


6.3 Dauer der Haltbarkeit:


6.3.1 des Fertigarzneimittels im unversehrten Behältnis:


Packung mit 1 kg Pulver: 18 Monate

Packung mit 20 kg Pulver: 12 Monate


6.3.2 des Fertigarzneimittels nach Anbruch des Behältnisses:


Keine Angaben.


6.3.3 nach Herstellung der gebrauchsfertigen Zubereitung:


3 Stunden

Nach Ablauf dieser Frist sind im Behältnis verbleibende Reste des Arzneimittels

zu verwerfen.


6.4 Besondere Lagerungshinweise:


Nicht über 25°C lagern.


6.5 Beschaffenheit der Primärverpackung:


PET/Aluminium/PE-Beutel mit 1 kg Pulver

Seitenfaltensack aus LDPE verschlossen mit einem Kabelbinder mit 20 kg Pulver


6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Arzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle:


Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.


7. Zulassungsinhaber:


Serumwerk Bernburg AG, Hallesche Landstr. 105 b, 06406 Bernburg


8. Zulassungsnummer:


3100382.00.00


9. Datum der Erteilung der Erstzulassung / Verlängerung der Zulassung:


22. Januar 2004


10. Stand der Information


21.04.2009


11. Verbot des Verkaufs, der Abgabe und/oder der Anwendung


Nicht zutreffend.


12. Verschreibungsstatus / Apothekenpflicht


Apothekenpflichtig