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Zecken- Und Flohpuder Für Katzen

Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels


1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS

Zecken- und Flohpuder für Katzen 1g / 100g Pulver zur Anwendung auf der Haut

2-Isopropoxyphenyl-N-methylcarbamat


2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

100 g Pulver enthalten:


Wirkstoff:

2-Isopropoxyphenyl-N-methylcarbamat 1 g


Sonstige Bestandteile:

Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1


3. DARREICHUNGSFORM

Pulver für Anwendung auf der Haut.

Gräulich weiβes Pulver


4. KLINISCHE ANGABEN


4.1 Zieltierart(en)

Katzen


4.2 Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en)

Zecken- und FIohbefall bei Katzen.


4.3 Gegenanzeigen

Nicht anwenden bei kranken oder rekonvaleszenten Tieren. Nicht anwenden bei Tieren mit groβflächigen Hautläsionen. Nicht gleichzeitig mit anderen Inzektiziden anwenden. Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Nicht bei Katzen unter einem halben Jahr anwenden.


4.4 Besondere Warnhinweise für jede Zieltierartz

Keine Angaben.


4.5 Besondere Vorsichtsmaβnahmen für die Anwendung


Besondere Vorsichtsmaβnahmen für die Anwendung bei Tieren

Während der Anwendung direkten Kontakt mit Haut oder Augen vermeiden. In gut belüfteten Räumen anwenden.


Besondere Vorsichtsmaβnahmen für den Anwender

Bei der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.

Pulverstaub nicht einatmen.

Nach der Behandlung Hände gründlich waschen.


4.6 Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere)

Keine bei der empfohlenen Dosierung bekannt.

Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Zecken- und Flohpuder für Katzen 1g / 100g Pulver zur Anwendung auf der Haut sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.

Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internetseite http://vet-uaw.de).


4.7 Anwendung wahrend der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode

Möglich.


4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen

Die gleichzeitige Anwendung von anderen Cholinesterase-Hemmern wie Carbamaten, Phosphorsaureestern und Chlorsaureestern ist zu meiden.


4.9 Dosierung und Art der Anwendung

Anwendung auf der Haut.

Pulver dünn in das Haarkleid einstreuen und gegen den Haarstrich bis auf die Haut einreiben. Ganzkörperbehandlung d.h. Kopf, Ohren, Hals, Rücken, Schwanz, Schwanzwurzel, Bauch, Schenkelinnenseiten, Pfoten. Nicht in die Augen, die Nase oder die Schnause einstreuen. Anschlieβend Fell glatt streichen. Je nach Parasitenbefallstärke sollten Wiederholungsbehandlungen 1-2 mal pro Woche über einen längeren Zeitraum erfolgen.


4.10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaβnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich

Bei einer versehentlichen Überdosierung treten folgende Symptome auf: Speichelabsonderung, Erbrechen, Dyspnoe.Antidot : Atropin.


4.11 Wartezeit

Entfällt


5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN


5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften


5.2 Angaben zur Pharmakokinetik

(2-Isopropoxyphenyl) (methylcarbamat) ist ein Insektizid aus der Gruppe der Carbamate, dessen Wirkung auf einer Hemmung der Cholinesterasen beruht.


6. PHARMAZEUTICHE ANGABEN


6.1 Verzeichnis der sonstigen Bestandteile

Citronensaure-Monohydrat, Talkum


6.2 Inkompatibilitäten

Keine Angaben


6.3 Dauer der Haltbarkeit

2 Jahre


6.4 Besondere Lagerungshinweise

Trocken und bei Raumtemperatur lagern.


6.5 Art und Beschaffenheit des Behältnisses

100 g Pulver in einer weiβen, opaken, hoher Dichte Polyethylen Flasche mit Streuungs Stopfen. Der Stopfen hat zwei Platten met Löchern. Man kann eine Platte drehen um die Löcher zu öffnen und schlieβen.


6.6 Besondere Vorsichtsmaβnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle

Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dasshierbei kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.


7. ZULASSUNGSINHABER

BEAPHAR B.V.

DROSTENKAMP 3

8101 BX RAALTE

HOLLAND


Tel +31 572 34 88 34


8. ZULASSUNGSNUMMER(N)

400013.00.00


9. DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG / VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

15/08/1996


10. STAND DER INFORMATION

04/2014


11. VERBOT DES VERKAUFS, DER ABGABE UND/ODER DER ANWENDUNG

Nicht zutreffend


12. VERSCHREIBUNGSSTATUS / APOTHEKENPFLICHT

Nicht zutreffend