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Anaesthesin-Pastillen

Document: 08.01.2008   Gebrauchsinformation (deutsch) change

Novartis Consumer Health GmbH, 81366 München

Anlage 4 zur Änderungsanzeige vom 07.01.2008

Anaesthesin®-Pastillen, Lutschpastillen Zul.-Nr. 6001844.00.00


Gebrauchsinformation: Information für den Anwender

Anaesthesin- Pastillen

8 mg, Lutschpastillen


Zur Anwendung bei Jugendlichen über 16 Jahre und Erwachsenen.


1 Lutschpastille enthält als Wirkstoff 8 mg Benzocain.


Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie.
Dieses Arzneimittel ist ohne Verschreibung erhältlich. Um einen bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen, müssen Anaesthesin - Pastillen jedoch vorschriftsmäßig angewendet werden.


Diese Packungsbeilage beinhaltet:

1. Was sind Anaesthesin®- Pastillen und wofür werden sie angewendet?

Was müssen Sie vor der Anwendung von Anaesthesin®-Pastillen beachten?
3. Wie sind Anaesthesin®-Pastillen anzuwenden?
4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?

5. Wie sind Anaesthesin®-Pastillen aufzubewahren?

6. Weitere Informationen

1. WAS SIND Anaesthesin®-Pastillen UND WOFÜR WERDEN SIE ANGEWENDET?


Diese Pastillen gehören zur Gruppe der Halsschmerzmittel (Lokalanästhetika).

Anaesthesin®-Pastillen werden angewendet zur kurzzeitigen lokalen Behandlung von schmerzhaften Beschwerden im Mund- und Rachenraum.


2. WAS MÜSSEN SIE VOR DER ANWENDUNG VON Anaesthesin®-Pastillen BEACHTEN?


Anaesthesin®-Pastillen dürfen nicht angewendet werden,


Besondere Vorsicht bei der Anwendung von Anaesthesin®-Pastillen:

Lokalanästhetika können das Schlucken beeinträchtigen und die Gefahr des Verschluckens erhöhen. Essen oder Trinken unmittelbar nach Anwendung der Lutschpastillen sollte vermieden werden. Das Taubheitsgefühl von Zunge und Mundschleimhaut kann die Gefahr von Bissverletzungen erhöhen.


Kinder:

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Anaesthesin®-Pastillen nicht anwenden, da nicht genügend Informationen über Wirksamkeit und Verträglichkeit bei Kindern bis zu 16 Jahren vorliegen.


Bei Anwendung von Anaesthesin®-Pastillen mit anderen Arzneimittel:

Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.


Schwangerschaft und Stillzeit:

Es liegen nur sehr wenige Erfahrungen mit einer Anwendung von Anaesthesin®-Pastillen bei Schwangeren vor. Wenn Sie schwanger sind, sollten Sie Anaesthesin®-Pastillen daher nicht anwenden, es sei denn, Ihr behandelnder Arzt hält dies für unbedingt erforderlich.

Es ist nicht bekannt, ob Benzocain, der Wirkstoff von Anaesthesin®-Pastillen, in die Muttermilch übergeht. Wenn Sie stillen, sollten Sie Anaesthesin®-Pastillen daher nicht anwenden, es sei denn, Ihr behandelnder Arzt hält dies für unbedingt erforderlich.



Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen:

Bei vorschriftsmäßiger Anwendung sind keine Einschränkungen der Verkehrstüchtigkeit zu erwarten.


Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile von Anaesthesin®-Pastillen:

Dieses Arzneimittel enthält Maltitol-Lösung. Bitte wenden Sie Anaesthesin®-Pastillen erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt an, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.


3. WIE SIND Anaesthesin®-Pastillen ANZUWENDEN?


Wenden Sie Anaesthesin®-Pastillen immer genau nach der Anweisung in dieser Packungsbeilage an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.


Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:

Zur Anwendung im Mund-Rachenraum. Anaesthesin®-Pastillen langsam im Mund zergehen lassen.

Erwachsene und Jugendliche über 16 Jahren lassen 1 Pastille langsam im Mund zergehen, wenn nötig alle 2 Stunden. Die maximale Tagesdosis beträgt 6 Pastillen.

Wenden Sie Anaesthesin®-Pastillen ohne ärztlichen oder zahnärztlichen Rat nicht länger als 3 Tage an.


Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung von Anaesthesin®-Pastillen zu stark oder zu schwach ist.


Wenn Sie eine größere Menge Anaesthesin®-Pastillen angewendet haben, als Sie sollten:

Nehmen Sie Kontakt mit einem Arzt oder Apotheker auf. Bei Anwendung einer sehr hohen Zahl von Anaesthesin®-Pastillen ist eine Überdosierung möglich. Die Symptome sind Luftnot und bläuliche Verfärbung der Lippen und der Finger. In diesen Fällen sollten Sie sofort einen Arzt hinzuziehen.


Wenn Sie die Anwendung von Anaesthesin®-Pastillen vergessen haben:

Setzen Sie die Anwendung wie in der Gebrauchsanweisung angegeben fort.


4. WELCHE NEBENWIRKUNGEN SIND MÖGLICH?


Wie alle Arzneimittel können Anaesthesin®-Pastillen Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen. Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:


Sehr häufig: Mehr als 1 von 10 Behandelten

Häufig: Weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 Behandelten

Gelegentlich: Weniger als 1 von 100, aber mehr als 1 von 1.000 Behandelten

Selten: Weniger als einer von 1.000, aber mehr als 1 von 10.000 Behandelten

Sehr selten: Weniger als 1 von 10.000 Behandelten oder unbekannt.


In seltenen Fällen können Kontaktdermatitis und/oder Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten. Benzocain oder ein Metabolit PABA (Para-Aminobenzoesäure) können Brennen, Juckreiz, Erythem, Urticaria und Ödem der Haut bzw. Schleimhaut verursachen.


In sehr seltenen Fällen kann Benzocain eine Methämoglobinämie mit Atemnot und Cyanose (bläuliche Verfärbung der Lippen und der Finger) verursachen.


Ponceau 4R kann Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen.


Pfefferminzöl kann bei Säuglingen und Kindern bis zu 2 Jahren einen Kehlkopfkrampf hervorrufen mit der Folge schwerer Atemstörungen.


Welche Gegenmaßnahmen sind bei Nebenwirkungen zu ergreifen?

Bei auftretenden Nebenwirkungen sollte das Arzneimittel abgesetzt und ein Arzt aufgesucht werden.


Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind.


5. WIE SIND Anaesthesin®-Pastillen AUFZUBEWAHREN?

Anaesthesin®-Pastillen für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Blister bzw. Umkarton angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden.


Nicht über 25 C lagern.


6. WEITERE INFORMATIONEN

Was Anaesthesin®-Pastillen enthalten:

Anaesthesin®-Pastillen enthalten als Wirkstoff 8 mg Benzocain pro Lutschpastille.


Die sonstigen Bestandteile sind:

Gelatine; Maltitol-Lösung; Natriumchlorid; Saccharin-Natrium; Mittelkettige Triglyceride; dünnflüssiges Paraffin; gebleichtes Wachs; Pfefferminzöl; Anisöl; Ponceau 4R.


Wie Anaesthesin®-Pastillen aussehen und Inhalt der Packung:

Anaesthesin®-Pastillen sind runde, rote Lutschpastillen und in Packungen mit 20 Pastillen erhältlich.


Pharmazeutischer Unternehmer:

Dr. E. Ritsert GmbH & Co. KG

Klausenweg 12

69412 Eberbach

Tel.: 06271/92 21-0

Fax: 06271/92 21-55

info@ritsert.de

www.ritsert.de


Zulassungsinhaber und Hersteller:

Novartis Consumer Health GmbH

81366 München

Zielstattstraße 40, 1379 München

Telefon (089) 78 77-0

Telefax (089) 78 77-444



Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt überarbeitet im 11 / 2007

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