Ascapilla +
Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics)
1. Bezeichnung des Tierarzneimittels:
ascapilla+ 8 mg
Hartkapseln für Brieftauben
Wirkstoff: Fenbendazol
2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung
1 Hartkapsel ascapilla+ enthält:
Wirkstoff:
Fenbendazol 8,0 mg
Sonstige Bestandteile:
Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1
3. Darreichungsform
Hartkapseln (Farbe Schwarz-Weiß) zum Eingeben
4. Klinische Angaben
4.1 Zieltierart
Brieftaube
4.2 Anwendungsgebiete
Behandlung adulter Stadien von Ascaridia columbae (Taubenspulwurm) und Capillaria ssp. (Haarwürmer).
4.3 Gegenanzeigen
Nicht an unter 2 Monate alte Tiere und während der Hauptmauser verabreichen.
Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
4.4 Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart
Eine Behandlung während spezieller Stress-Situationen wie z. B. der Brut oder der Hauptmauser ist nicht zu empfehlen.
4.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:
Vor der Behandlung mit ascapilla+ sollten die Tiere gegen Kokzidien und Trichomonaden behandelt werden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:
Keine Angaben.
4.6 Nebenwirkungen (Art, Häufigkeit und Schwere)
Bei Verabreichung während der Mauser kann es zu Störungen der Federbildung kommen.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach der Anwendung von ascapilla+ sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmen mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden.
Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://vet-uaw.de).
4.7 Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode
Keine Angaben.
4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
Keine Angaben.
4.9 Dosierungsanleitung, Art und Dauer der Anwendung
Hartkapseln zum Eingeben.
1 Kapsel pro Tier mit 400 g Körpergewicht, entsprechend einer Dosierung von 20 mg Fenbendazol pro kg KGW.
Alle Tiere über 2 Monate sollten zweimal jährlich behandelt werden.
4.10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel)
Keine Angaben.
4.11 Wartezeit
Entfällt.
Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
5. Pharmakologische Eigenschaften
Stoff- oder Indikationsgruppe: Anthelminthikum, Benzimidazole und verwandte Substanzen
ATCvet Code: QP52AC13
5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften
Die anthelminthische Wirkung des Fenbendazols beruht wie bei anderen Benzimidazolen offensichtlich auf einer Hemmung der Polymerisation des Tubulins zu Mikrotubuli in den betroffenen Parasiten.
5.2 Angaben zur Pharmakokinetik
Fenbendazol wird nach oraler Applikation zum Teil resorbiert und zum größten Teil in der Leber metabolisiert. Als Hauptmetaboliten werden ein Sulfoxid- (= Oxfendazol) und ein Sulfon-Metabolit gebildet. Fenbendazol und seine Metaboliten verteilen sich im Gesamtorganismus, wobei besonders hohe Konzentrationen in der Leber erreicht werden.
6. Pharmazeutische Angaben
6.1 Verzeichnis der sonstigen Bestandteile
Mikrokristalline Cellulose, Maisstärke, Talkum, hochdisperses Siliciumdioxid, Magnesiumstearat
Zusammensetzung der Kapselhülle:
Oberteil: Eisen (II, III)-oxid, Titandioxid, Gereinigtes Wasser, Gelatine
Unterteil, Titandioxid, Gereinigtes Wasser, Gelatine
6.2 Die wichtigsten physikalischen und chemischen Unverträglichkeiten (Inkompatibilitäten)
Keine Angaben.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
4 Jahre
6.4 Besondere Lagerungshinweise
Trocken lagern.
6.5 Art und Beschaffenheit der Primärverpackung sowie Packungsgrößen
100 Hartkapseln in Blisterpackungen aus PVC / PVDC / Aluminiumfolie
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Arzneimittel oder von Abfallmaterialien
Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.
7. Zulassungsinhaber
chevita GmbH
Raiffeisenstraße 2
85276 Pfaffenhofen
Germany
8. Zulassungsnummer
400096.00.00
9.Datum der Verlängerung der Zulassung
04.08.2003
10. Stand der Information
April 2009
11. Verbot des Verkaufs, der Abgabe und/oder der Anwendung
Keine Angaben.
12. Verschreibungsstatus / Apothekenpflicht
Verschreibungspflichtig