Aspecton Junior Hustensaft
Fachinformation
1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS
Thymiankraut Hustensaft Krewel
Flüssigkeit zum Einnehmen
Thymiankraut Dickextrakt
für Erwachsene und Kinder ab 1 Jahr
2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG
100 ml Flüssigkeit enthalten: 6,69 g Dickextrakt aus Thymiankraut (1,7-2,5:1).
Auszugsmittel: Ammoniaklösung 10 % (m/m) : Glycerol 85 % (m/m) : Ethanol 90 % (V/V) : Wasser (1:20:70:109)
Enthält als sonstige Bestandteile Sorbitol-Lösung 70 % (nicht kristallisierend), Glycerol und Macrogolglycerolhydroxystearat.
Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.
3. DARREICHUNGSFORM
Flüssigkeit zum Einnehmen
Thymiankraut Hustensaft Krewel ist eine braune Flüssigkeit.
4. KLINISCHE ANGABEN
4.1 Anwendungsgebiete
Zur Besserung der Beschwerden bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim, zur Besserung der Beschwerden bei akuter Bronchitis.
4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung
Zum Einnehmen.
Soweit nicht anders verordnet, gelten folgende Dosierungsempfehlungen:
Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren |
3 – 4-mal täglich 10 ml |
Kinder von 11 – 12 Jahren |
3-mal täglich 5 ml |
Kinder von 5 – 10 Jahren |
3 – 4-mal täglich 2,5 ml |
Kinder von 1 – 4 Jahren |
2-mal täglich 2,5 ml |
In der Packung von Thymiankraut Hustensaft Krewel ist ein Messbecher enthalten.
Thymiankraut Hustensaft Krewel sollte mit ausreichend Flüssigkeit (vorzugsweise Wasser) eingenommen werden. Die Einnahme kann zu oder unabhängig von den Mahlzeiten erfolgen.
4.3 Gegenanzeigen
Thymiankraut Hustensaft Krewel darf nicht eingenommen werden bei:
- hereditärer Fructose-Intoleranz.
Thymiankraut Hustensaft Krewel darf nicht angewendet werden bei:
- bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Thymian oder anderen Lamiaceen (Lippenblütler), Birke, Beifuss, Sellerie oder einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels.
Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern unter 1 Jahr liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Es soll deshalb bei Kindern unter 1 Jahr nicht angewendet werden.
4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
In der Packungsbeilage wird der Patient auf Folgendes hingewiesen:
Bei Beschwerden, die länger als eine Woche anhalten oder bei Auftreten von Atemnot, Fieber wie auch bei eitrigem oder blutigem Auswurf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
Glycerol kann Kopfschmerzen, Magenverstimmungen und Durchfall hervorrufen.
Patienten mit der seltenen hereditären Fructose-Intoleranz sollten Thymiankraut Hustensaft Krewel nicht einnehmen.
Der Kalorienwert beträgt 2,6 kcal/g Sorbitol.
Sorbitol kann eine leicht laxierende Wirkung haben.
10 ml enthalten 3,9 g Sorbitol (eine Quelle für 0,98 g Fructose) entsprechend ca. 0,33 Broteinheiten (BE).
Macrogolglycerolhydroxystearat kann Magenverstimmung und Durchfall hervorrufen.
4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
Bisher keine bekannt.
Untersuchungen mit Thymiankraut Hustensaft Krewel zu möglichen Wechselwirkungen mit anderen gleichzeitig verabreichten Arzneimitteln liegen nicht vor.
4.6 Schwangerschaft und Stillzeit
Thymiankraut Hustensaft Krewel soll wegen nicht ausreichender Untersuchungen in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.
4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Es sind keine Besonderheiten zu beachten.
4.8 Nebenwirkungen
Es können Überempfindlichkeitsreaktionen wie z. B. Dyspnoe, Exantheme, Urtikaria sowie ein Quincke-Ödem auftreten.
Auch kann es zu Magenbeschwerden wie Krämpfen, Übelkeit, Erbrechen kommen.
In der Packungsbeilage wird der Patient auf folgendes hingewiesen:
Bei Auftreten von Nebenwirkungen sollte das Präparat abgesetzt und ein Arzt aufgesucht werden. Dieser kann über den Schweregrad und gegebenenfalls erforderliche weitere Maßnahmen entscheiden.
Bei den ersten Anzeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion darf Thymiankraut Hustensaft Krewel nicht nochmals eingenommen werden.
4.9 Überdosierung
Intoxikationen mit Zubereitungen aus Thymiankraut sind bisher nicht bekannt geworden.
Möglicherweise können die unter „Nebenwirkungen“ beschriebenen Beschwerden verstärkt auftreten. Der Patient wird in der Packungsbeilage aufgefordert, bei Einnahme zu großer Mengen von Thymiankraut Hustensaft Krewel einen Arzt zu verständigen und bei Auslassen einer Anwendung mit der Einnahme fortzufahren, wie vom Arzt verordnet oder in der Dosierungsanleitung beschrieben.
5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN
5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften
Pharmakotherapeutische Gruppe: Pflanzliches Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten der Atemwege
ATC Code: R05CA
Thymiankraut besteht aus den abgestreiften und getrockneten Laubblättern und Blüten von Thymus vulgaris Linné, Thymus zygis Linné oder von beiden Arten. Das Kraut enthält in der Regel 1,2 % (V/G) ätherisches Öl und 0,5 % Phenole, berechnet als Thymol (C10H14O; MG 150,2) und bezogen auf die wasserfreie Droge.
Mit Thymiankraut Hustensaft Krewel wurden bisher keine klinischen Prüfungen durchgeführt. Ergebnisse von in-vitro- und Tierversuchen mit Zubereitungen aus Thymiankraut und Thymianöl bzw. dessen Hauptbestandteil Thymol sprechen für schwache expektorierende und spasmolytische Wirkungen.
Die expektorierende Wirkung beruht vermutlich auf einer Förderung der Flimmertätigkeit des Bronchialepithels durch reflektorische Reizung des Nervus vagus über die Magenschleimhaut sowie nach erfolgter Resorption infolge pulmonaler Ausscheidung auf direkter Stimulation seröser Drüsenzellen.
5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften
Pharmakokinetische Daten sind nicht verfügbar.
5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit
Zur Genotoxizität liegt ein AMES-Test mit Thymiankraut Hustensaft Krewel vor (s. u.). Für die übrigen Parameter liegen keine präparatespezifischen Untersuchungen vor, sondern nur Daten zu Inhaltsstoffen von Thymiankraut bzw. zu anderen Zubereitungen mit der Pflanze.
a) Akute Toxizität
Für Thymianöl wurden folgende LD50-Werte ermittelt: Ratte (p. o.) 2,84 g/kg KG und 4,70 g/kg KG, Maus (Applikationsart nicht angegeben) 1,25 g/kg KG und Kaninchen (dermal) > 5 g/kg KG. Beim Hund sollen 0,03 g Öl/kg KG (Applikationsart nicht angegeben) Reflexlosigkeit, Kontrakturen, Tremor und Drehbewegungen hervorgerufen haben.
b) Toxizität bei wiederholter Verabreichung
Swiss-Mäuse, die täglich 0,1 g/kg KG eines Extraktes (8,7:1, Auszugsmittel Ethanol 95 %) über 90 Tage p. o. erhielten, zeigten im Beobachtungszeitraum eine Letalität von 20 % und unterschieden sich damit nicht von der Kontrollgruppe mit 10 %. Gegenüber der Kontrollgruppe ergaben sich erhöhte Leber- und Hodengewichte. Die hämatologischen Parameter waren unauffällig.
c) Genotoxizität
Ein mit der in Thymiankraut Hustensaft Krewel enthaltenen Thymianzubereitung durchgeführter AMES-Test ergab keine Hinweise auf Genotoxizität.
d) Reproduktionstoxizität
Bei Swiss-Mäusen, die täglich 0,1 g/kg KG eines Extraktes (8,7:1, Auszugsmittel Ethanol 95 %) über 90 Tage p. o. erhielten, zeigte sich, dass die Spermatogenese quantitativ nicht beeinflusst war und qualitativ Spermienabnormalitäten eine Tendenz zur Abnahme aufwiesen.
6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN
6.1 Liste der sonstigen Bestandteile
Glycerol, Glycerol 85 %, Propylenglykol, Sorbitol-Lösung 70 % (nicht kristallisierend), Macrogolglycerolhydroxystearat, gereinigtes Wasser, Bitterfenchelöl.
Hinweis: Thymiankraut Hustensaft Krewel enthält kein Ethanol.
6.2 Inkompatibilitäten
Nicht zutreffend.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
Die Dauer der Haltbarkeit beträgt 4 Jahre.
Haltbarkeit nach Anbruch: 6 Monate.
6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung
Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.
6.5 Art und Inhalt des Behältnisses
Braunglasflasche mit Polypropylen Ausgießer und Schraubverschluss
100 ml Flüssigkeit N1
200 ml Flüssigkeit N2
Messbecher mit der Kennzeichnung CE 0123 als Medizinprodukt
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung
Keine besonderen Anforderungen.
7. INHABER DER ZULASSUNG
Krewel Meuselbach GmbH, Krewelstraße 2, 53783 Eitorf
Tel.: 02243 / 87-0, Fax: 02243 / 87-175
E-Mail: Info@krewel-meuselbach.de
8. ZULASSUNGSNUMMER(N)
<[ist national auszufüllen]>
9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG
<{TT/MM/JJJJ}> <{TT Monat JJJJ}>
<[ist national auszufüllen]>
10. STAND DER INFORMATION
Juli 2012
11. Verkaufsabgrenzung
Apothekenpflichtig.
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