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Bestrahltes Pool-Thrombozytenkonzentrat - W

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Gebrauchsinformation und Fachinformation

Bestrahltes Pool-Thrombozytenkonzentrat - W

1.

Identifizierung des Arzneimittels a) Bezeichnung

Bestrahltes Pool-Thrombozytenkonzentrat - W

b) Stoffgruppe

zelluläre Blutzubereitung

2.

Anwendungsgebiete

Die Gabe von Thrombozytenkonzentraten ist indiziert zur Behandlung einer Blutungsneigung, bedingt durch eine schwere Thrombozytopenie infolge thrombozytä-rer Bildungsstörungen, im Notfall auch bei Umsatzstörungen, jedoch nicht bei einer niedrigen Thrombozytenzahl allein. Damit durch die Zufuhr von Plättchen eine Besserung der thrombozytär bedingten Blutungsneigung zu erwarten ist, sollte vor der Behandlung zunächst deren Ursache abgeklärt werden.

Das mit mindestens 25 Gy bestrahlte Thrombozytenkonzentrat ist besonders geeignet zur Anwendung bei gefährdeten Patienten, bei denen eine transfusionsassoziierte Graft-versus-Host-Reaktion vermieden werden soll, wie

-    Föten (intrauterine Transfusion)

-    Frühgeborene (bis zur Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche)

-    Neugeborene bei Verdacht auf Immundefizienz,

-    Neugeborene im Zusammenhang mit postpartaler Austauschtransfusion*

-    Patienten bei allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)

-    Patienten 7 - 14 Tage vor autologer Stammzellentnahme

-    Patienten bei autologer Stammzelltransplantation (bis ca. drei Monate nach Transplantation)

-    Patienten mit schwerem Immundefektsyndrom oder mit AIDS

-    Patienten mit M. Hodgkin (alle Stadien)

-    Patienten bei Therapie mit Purin-Analoga (z.B. Fludarabin, Cladrabin, Deoxyco-formycin)

-    Patienten bei Therapie mit Anti-T-Lymphozyten-Antikörpern (z.B. Alemtuzumab, ATG/ALG)

-    Patienten bei Hochdosis-Chemotherapie mit oder ohne Ganzkörperbestrahlung, Patienten mit Leukämien, malignen Lymphomen, soliden Tumoren*.

* nicht gesicherte Indikationen

3.

Informationen zur Anwendung a) Gegenanzeigen

Absolute Kontraindikationen für Thrombozytentransfusionen sind nicht bekannt. Bei potenziellen Empfängern eines Stammzelltransplantates (Knochenmark, periphere Stammzellen, Nabelschnurblut), z.B. bei Patienten mit aplastischen Anämien, Leukämien etc., ist die Gabe von Thrombozytenkonzentraten des Transplantatspenders und seiner Blutsverwandten vor der Transplantation unbedingt zu vermeiden. Relative Kontraindikationen sind u.a. die Anwendung bei

-    bekannten Allergien des Empfängers gegen humane Plasmaproteine,

-    bekannten Immunthrombozytopenien,

-    posttransfusioneller Purpura,

-    heparininduzierter Thrombozytopenie,

-    kongenitalen Thrombozytenfunktionsstörungen, wie Thrombasthenie Glanzmann oder Bernard-Soulier-Syndrom.

b) Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Thrombozytenkonzentrate sind in der Regel AB0-kompatibel über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 pm zu transfundieren.

Beim Refraktärzustand gegenüber Thrombozytentransfusionen aufgrund einer Alloimmunisierung gegen Antigene des HLA- und ggf. HPA-Systems sind nach Möglichkeit HLA-Klasse-I-kompatible und ggf. HPA-kompatible Thrombozytenkonzentrate zu transfundieren. Im Regelfall muss hierfür auf Thrombozytapheresekonzent-rate vom Einzelspender zurückgegriffen werden. Die Transfusionsgeschwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden.

Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Zitratintoxikation geachtet und die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand angepasst werden.

Zur Vermeidung einer CMV-Infektion sollten folgenden, besonders gefährdeten Patienten CMV-Antikörper-negative Thrombozytenkonzentrate transfundiert werden:

-    Föten (intrauterine Transfusion)

-    Frühgeborenen

-    Empfängern eines allogenen Stammzellpräparates

-    Empfängern mit schweren angeborenen Immundefekten (SCID)

-    CMV-negativen, HlV-infizierten Patienten

-    CMV-negativen, schwangeren Frauen

Im Notfall und bei Versorgungsschwierigkeiten können ausschließlich leukozyten-depletierte Präparate transfundiert werden.

c) Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten

Durch Medikamente, die die Thrombozytenfunktion beeinflussen, kann die Wirkung von Thrombozytenkonzentraten vermindert bzw. aufgehoben werden. Wegen der Gefahr von Gerinnselbildungen dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Thrombozytenkonzentrat ist nicht zulässig.

d) Verwendung für besondere Personengruppen

Bei Kindern mit einem Körpergewicht unter 25 kg sollte eine Transfusion von Plas-

ma (minor)-inkompatiblen Thrombozytenkonzentraten (z.B. Thrombozytenkonzentrate der Blutgruppe O für Patienten der Blutgruppe a) unbedingt vermieden werden.

Bei Rh(D)-negativen Kindern und Frauen im gebärfähigen Alter ist wegen der prak-

tisch in allen Thrombozytenkonzentraten vorhandenen Kontamination mit Erythrozyten die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh(D)-positiver Spender mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh(D)-positiver Spender in Rh(D)-negative Patienten lässt sich wegen des Mangels an Rh(D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte nach Möglichkeit aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebärfähigen Alter handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachuntersuchung 2 bis 4 Monate nach

Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti-D-Antikörper durchzuführen. Bei Rh(D)-negativen Kindern und Frauen im gebärfähigen Alter, sowie bei Patienten, bei denen eine Langzeitsubstitution mit Blutkomponenten zu erwarten ist sollte, wenn die Gabe von Rh(D)-positiven Thrombozytenkonzentraten nicht vermeidbar ist, eine Prophylaxe mit Anti-D i.v. durchgeführt werden.

Schwangerschaft und Stillzeit: CMV-negativen Schwangeren sollten nur CMV-

Antikörper-negative Thrombozytenkonzentrate transfundiert werden. Für stillende Mütter von reifen Neugeborenen bestehen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Einschränkungen.

Frühgeborenen und Föten (intrauterine Transfusion) sollten nur CMV-Antikörper-

negative Thrombozytenkonzentrate transfundiert werden. Für reife Neugeborene bestehen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Einschränkungen.

Stark immunsupprimierten Patienten sollten nur CMV-Antikörper negative Thrombozytenkonzentrate transfundiert werden.

Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusi-

on von Thrombozytenkonzentraten sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.

e) Warnhinweise

sind nicht angeordnet.

4.

Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung a) Dosierung

Die Dosierung der Thrombozyten ist abhängig vom klinischen Zustand und der Thrombozytenzahl des Patienten.

Der minimale Thrombozytenbedarf für die initiale Behandlung eines normalgewichtigen Erwachsenen ohne weitere Komplikationen beträgt > 2 x 1011 Thrombozyten, entsprechend einer Standardpackung. Eine Überwachung der Therapie durch Bestimmung der Thrombozytenzahl und die klinische Beurteilung der Blutungsneigung des Patienten, ist unerlässlich.

b) Art der Anwendung

zur i. v. Infusion

c) Häufigkeit der Verabreichung

nach Indikationsstellung

d) Dauer der Behandlung

nach Indikationsstellung

e) Überdosierung

Eine Hypervolämie kann bei nicht sachgerechter Dosierung und Infusionsgeschwindigkeit (insbesondere bei Föten und Neugeborenen) auftreten.

f) Notfallmaßnahmen

Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offenzuhalten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.

5.

Nebenwirkungen

- Unverträglichkeitsreaktionen (z.B. urtikarielle Hautreaktionen, posttransfusionelle

Purpura und andere anaphylaktoide Reaktionen)

-    Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)

-    anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel

-    Mikrozirkulationsstörungen durch aggregierende Thrombozyten bei massiver Transfusion

-    Immunisierung des Empfängers gegen thrombozytäre und nicht-thrombozytäre Antigene

-    Obwohl HLA-bedingte Unverträglichkeiten durch die Gabe von leukozytendeple-tierten Blutkomponenten stark verringert sind, können febrile Transfusionsreaktionen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Transfusion auftreten.

-    Bei Neugeborenen sind bei schneller Transfusion Herz-Kreislaufreaktionen infolge von Citratintoxikationen möglich.

-    Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen.

-    Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionskrankheiten durch Übertragung von Erregern -auch bislang unbekannter Natur - nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitiden, seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS). Durch die Auswahl der Spender und Testung der Spenden ist dieses Risiko der Übertragung minimiert.

-    Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender später an der varianten Creutzfeldt-Jakob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erreger" (so genannte Prionen) nachgewiesen wurde. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-kranken Rindern erworben werden kann.

6.

Pharmakologische Eigenschaften

Die wirksamen Bestandteile von Thrombozytenkonzentraten sind morphologisch und funktionell intakte Thrombozyten, welche die zellulären Bestandteile des Hämostasesystems darstellen. Die Hämostaseaktivität der funktionell intakten Thrombozyten ist sofort nach der Transfusion gegeben. Die Funktionsfähigkeit und mittlere Überlebenszeit der Thrombozyten nimmt mit der Lagerungsdauer ab. Durch die Bestrahlung mit mindestens 25 Gy wird die Übertragung mitosefähiger immunkompetenter Lymphozyten stark vermindert, somit die Gefahr einer transfusionsasso-zierten Graft-versus-Host-Reaktion vermieden.

7.

Weitere Hinweise

a) Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit

-    Das Thrombozytenkonzentrat „Bestrahltes Pool-Thrombozytenkonzentrat - W" ist bei 22 ± 2°C unter gleichmäßiger Agitation bis zu dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum haltbar. Nach Ablauf des Verfalldatums darf das Thrombozytenkonzentrat nicht mehr verwendet werden.

-    Eine Unterbrechung der o.g. Lagerbedingungen ist ausschließlich für Transportzwecke zulässig, wobei jedoch auch hier Raumtemperatur eingehalten werden muss.

-    Eine durch das Transfusionsbesteck geöffnete Konserve ist möglichst unverzüglich, zumindest aber innerhalb von 6 Stunden zu transfundieren.

b) Optische Prüfung

Unmittelbar vor der Transfusion muss jedes Thrombozytenkonzentrat einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden, auffällige Thrombozytenkonzentrate (z.B. fehlendes "Swirling-Phänomen", erkennbare Aggregatbildung) dürfen nicht verwendet werden.

c) Zusammensetzung des Fertigarzneimittels Wirkstoffe (qualitativ und quantitativ)

arzneilich wirksame Bestandteile:

Human-Thrombozyten gepoolt aus den Buffy-Coats von 4 Vollblutspenden 2 x 1011 bis 5 x 1011 Thrombozyten / Standardpackung

wirksame Bestandteile:

CPD-Stabilisator (Natriumcitrat-Dihydrat, Citronensäure-Monohydrat, GlucoseMonohydrat, Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat, Wasser für Injektionszwecke) Human-Plasma

Restzellzahlen:

Leukozyten < 1 x 106 / Standardpackung Erythrozyten < 3 x 109 / Standardpackung

sonstige Bestandteile (qualitativ)

entfällt

d) Darreichungsform und Inhalt, Behältnis

260 bis 330 ml Suspension im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat

e) Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer / Inhaber der Zulassung

DRK-Blutspendedienst West gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Landesverbände Nordrhein, Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz und Saarland Feithstraße 182, 58097 Hagen

f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat

DRK-Blutspendedienst West gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Landesverbände Nordrhein, Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz und Saarland Feithstraße 182, 58097 Hagen mit den Zentren für Transfusionsmedizin:

DRK-Blutspendedienst Rheinland-Pfalz und Saarland gemeinnützige Gesellschaft

mit beschränkter Haftung, Burgweg 5 - 7, 55543 Bad Kreuznach

Breitscheid, Linneper Weg 1,40885 Ratingen

Hagen, Feithstraße 180 - 186, 58097 Hagen

Münster, Sperlichstraße 15, 48151 Münster

DRK-Blutspendedienst Ostwestfalen-Lippe gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Heldmanstraße 45, 32108 Bad Salzuflen

g) Zulassungsnummer

PEI.H.01242.01.1

h) Datum der Verlängerung der Zulassung

02.10.2008

i) Arzneimittelstatus

Verschreibungspflichtig

8.

Sonstige Hinweise

Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern:

Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Infektionskrankheiten nicht völlig auszuschließen ist, werden Maßnahmen getroffen, um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu minimieren: Für die Herstellung des Produktes „Bestrahltes Pool-Thrombozytenkonzentrat - W" werden ausschließlich Spenden gesunder Spender verwendet, die mit negativem Ergebnis getestet wurden auf Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Genom), Hepatitis-B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak), Hepatitis-C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom) und Treponema pallidum (Anti-Treponema palli-dum-Ak). Bei der Testung auf Hepatitis-B Virus besteht insofern die Ausnahme, dass das Ergebnis der o. g. Testung auf Anti-HBc-Ak in bestimmten Fällen auch reaktiv sein darf. In diesen Fällen wird durch weitere Tests (HBV-Genom, Anti-HBs-Ak quantitativ) eindeutig sichergestellt, dass im Spender keine Infektiosität vorliegt. Darüber hinaus kann durch die Leukozytendepletion das Risiko einer Übertragung von leukozytenassoziierten Viren (HTLV-I/II, CMV, EBV u. a.) und Bakterien (Yersinia enterocolitica) entscheidend vermindert werden.

Qualitätssicherung:

Für die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 15 des Transfusionsgesetzes zu ergreifen. Dazu gehören u.a. detaillierte Anweisungen sowohl für die Indikationsstellung und Dosierung abhängig von Thrombozytenanzahl und -abfall bei unterschiedlichen Grunderkrankungen, Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit der Konserve vor der Transfusion und Anweisungen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionserfolges, eventuell gebildeter Antikörper und zu ergreifender Prophylaxe. Die Entscheidungskriterien für die Transfusion von Thrombozyten bei primären und sekundären Knochenmarkinsuffizienzen, aplastischer Anämie oder Myelodysplasie, dis-seminierter intravasaler Gerinnung, Patienten mit angeborenen Thrombozytopa-thien/-penien, Autoimmunthrombozytopenien, fötaler bzw. Alloimmunthrombozytopenie, für die Auswahl der Präparate und deren Dosierung sowie die Überwachung der Anwendung sind im Rahmen einer patientenbezogenen Qualitätssicherung durch die transfusionsverantwortlichen Personen festzulegen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung:

Die ordnungsgemäße dokumentierte Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen.

Die jeweils aktuellen "Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)" sowie gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts sind zu berücksichtigen. Auf die Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten wird hingewiesen.

9.

Datum der letzten Überarbeitung

26.03.2012