Bismutum / Graphites Comp.
Text der Packungsbeilage
Gebrauchsinformation
bitte sorgfältig lesen!
Bismutum / Graphites comp.
Mischung aus Verreibungen
Homöopathisches Arzneimittel der anthroposophischen Therapierichtung
Zusammensetzung
10 g enthalten: Arzneilich wirksame Bestandteile: Bismutum metallicum praeparatum Trit. D6 (HAB, Vorschrift 6) 3,34 g / Graphites Trit. D2 3,34 g / Sulfur Trit. D3 3,34 g
Darreichungsform und Packungsgröße
20g, 50 g Mischung aus Verreibungen
Weleda AG Postfach 1309/1320 D-73503 Schwäbisch Gmünd
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
Tritt während der Anwendung des Arzneimittels keine Besserung der Beschwerden ein, ist medizinischer Rat einzuholen.
Gegenanzeigen
Keine bekannt
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Dieses Arzneimittel enthält Lactose. Bitte nehmen Sie Bismutum / Graphites comp. Mischung aus Verreibungen daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.
Was ist bei Kindern zu berücksichtigen?
Bei Kindern unter 12 Jahren soll Bismutum / Graphites comp. Mischung aus Verreibungen nicht angewendet werden, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen.
Was müssen Sie in Schwangerschaft und Stillzeit beachten?
Wie alle Arzneimittel sollte Bismutum / Graphites comp. Mischung aus Verreibungen in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Wechselwirkungen mit anderen
Mitteln
Keine bekannt
Dosierung und Art der Anwendung
Soweit nicht anders verordnet, 3 - 5 mal täglich
1 Messerspitze Pulver 15 Minuten vor den Mahlzeiten
einnehmen.
Dauer der Anwendung
Die Dauer der Behandlung erfordert eine Absprache mit dem Arzt.
Nebenwirkungen
Keine bekannt
Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie Nebenwirkungen bemerken.
Hinweis
Nach Ablauf des auf dem Behältnis und äußerer Umhüllung angegebenen Verfalldatums sollte das Präparat nicht mehr angewendet werden.
Haltbarkeit nach Anbruch: […]
Stand der Information:[.....]