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Carum Carvi Kinderzäpfchen

Document: 16.10.2013   Fachinformation (deutsch) change

Fachinformation

1.    Bezeichnung der Arzneimittel

Carum carvi Zäpfchen Carum carvi Kinderzäpfchen

2.    Qualitative und quantitative Zusammensetzung

Carum carvi Zäpfchen 1 Zäpfchen zu 2 g enthält:

Wirkstoffe:

Atropa belladonna ex herba ferm 33a Dil. D2 (HAB, Vs. 33a)    2 mg

Eingeengter wässriger Auszug aus Carvi fructus sicc. (5:1)

Auszugsmittel: Gereinigtes Wasser, Droge-Auszug-Verhältnis: 1,8:1    40 mg

Chamomilla recutita e radice ferm 33c 0 (HAB, Vs. 33c)    2 mg

Nicotiana tabacum e foliis ferm 33b Dil. D4 (HAB, Vs. 33b)    2 mg

Carum carvi Kinderzäpfchen 1 Zäpfchen zu 1 g enthält: Wirkstoffe:

Atropa belladonna ex herba ferm 33a Dil. D2 (HAB, Vs. 33a)    1 mg

Eingeengter wässriger Auszug aus Carvi fructus sicc. (5:1)

Auszugsmittel: Gereinigtes Wasser, Droge-Auszug-Verhältnis: 1,8:1    20 mg

Chamomilla recutita e radice ferm 33c 0 (HAB, Vs. 33c)    1 mg

Nicotiana tabacum e foliis ferm 33b Dil. D4 (HAB, Vs. 33b)    1 mg

Die Liste aller sonstigen Bestandteile siehe unter 6.1.

3.    Darreichungsform Zäpfchen Kinderzäpfchen

4.    Klinische Angaben

4.1    Anwendungsgebiete

gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis.

Dazu gehören:

Harmonisierung der Empfindungsorganisation im Stoffwechselsystem bei Verdauungsschwäche mit Blähungen und Neigung zu Bauchkrämpfen sowie damit zusammenhängenden Unruhezuständen und Schlafstörungen.

4.2    Dosierung, Art und Dauer der Anwendung

Carum carvi Zäpfchen

Soweit nicht anders verordnet, gilt für Erwachsene und Kinder ab 7 Jahre 1- bis 3-mal täglich 1 Zäpfchen in den Mastdarm einführen.

Carum carvi Kinderzäpfchen

Soweit nicht anders verordnet, Säuglingen 1- bis 3-mal täglich % Zäpfchen in den Mastdarm einführen. Ein Zäpfchen lässt sich mit einem angewärmten Messer vorsichtig der Länge nach in zwei gleich große Hälften teilen.

Kindern unter 7 Jahren 1- bis 3-mal täglich 1 Zäpfchen in den Mastdarm einführen.

Die Behandlung einer akuten Erkrankung sollte nach 1 Woche abgeschlossen sein. Tritt innerhalb von 2-5 Tagen keine Besserung ein, ist ein Arzt aufzusuchen.

Die Dauer der Behandlung von chronischen Krankheiten erfordert eine Absprache mit dem Arzt.

4.3    Gegenanzeigen

Nicht anwenden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen

•    Kamille oder andere Korbblütler

•    Kümmel oder andere Doldengewächse

•    Tollkirsche und andere Wirkstoffe

•    die sonstigen Bestandteile

4.4    Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Bei länger anhaltenden oder unklaren Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden.

4.5    Wechselwirkungen mit anderen Mitteln und sonstige Wechselwirkungen

Hinweise zu Wechselwirkungen mit Carum carvi Zäpfchen bzw. Carum carvi Kinderzäpfchen oder einem der Bestandteile sind nicht bekannt.

4.6    Schwangerschaft und Stillzeit

Langjährige Erfahrung mit Carum carvi Zäpfchen lassen nicht auf Nebenwirkungen in der Schwangerschaft oder auf die Gesundheit des Fetus/Neugeborenen schließen. Bisher sind keine einschlägigen epidemiologischen Daten verfügbar.

Tierexperimentelle Studien mit Nicotiana tabacum haben Reproduktionstoxizität gezeigt. Effekte wurden allerdings nur nach Expositionen beobachtet, die weit über der maximalen humantherapeutischen Exposition lagen.

Wie alle Arzneimittel sollten Carum carvi Zäpfchen in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

4.7    Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

Nicht zutreffend.

4.8 Nebenwirkungen

Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeiten zugrunde gelegt:

Bewertung

%-Angaben

sehr häufig

> 10%

häufig

> 1% - < 10%

gelegentlich

> 0,1% - < 1%

selten

> 0,01% - < 0,1%

sehr selten

< 0,01% oder unbekannt

Carum carvi Zäpfchen Sehr selten:

reagieren Kinder, die unter Bronchialasthma leiden sowie Patienten mit Down-Syndrom empfindlich auf die Inhaltsstoffe der Tollkirsche (Atropa belladonna), so dass es vorübergehend zu einer Veränderung der Atemfrequenz oder verstärkter Müdigkeit kommen kann; das Präparat ist dann abzusetzen und ein Arzt aufzusuchen.

Carum carvi Kinderzäpfchen Sehr selten:

reagieren Neugeborene und Säuglinge bis zu 12 Wochen, Kinder, die unter Bronchialasthma leiden sowie Patienten mit Down-Syndrom empfindlich auf die Inhaltsstoffe der Tollkirsche (Atropa belladonna), so dass es vorübergehend zu einer Veränderung der Atemfrequenz oder verstärkter Müdigkeit kommen kann; das Präparat ist dann abzusetzen und ein Arzt aufzusuchen.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-RisikoVerhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdacht einer Nebenwirkung dem

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Abt. Pharmakovigilanz

Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3

D-53175 Bonn

Website: www.bfarm.de

anzuzeigen.

4.9 Überdosierung

Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.

5.    Pharmakologische Eigenschaften Entfällt.

6.    Pharmazeutische Angaben

6.1    Liste der sonstigen Bestandteile

Carum carvi Zäpfchen Glycerol,

Hartfett,

Honig.

Carum carvi Kinderzäpfchen Glycerol,

Hartfett,

Honig,

Hochdisperses Siliciumdioxid,

Gelbes Wachs.

6.2    Inkompatibilitäten

Nicht zutreffend.

6.3    Dauer der Haltbarkeit

3 Jahre

6.4    Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung

Nicht über 25 °C lagern/aufbewahren!

6.5    Art und Inhalt des Behältnisses

Suppositorien-Gießverpackung aus PVC/PE-Folie

Carum carvi Zäpfchen 10 Zäpfchen a 2 g

Carum carvi Kinderzäpfchen 10 Zäpfchen a 1 g

6.6    Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung

Keine besonderen Anforderungen.

7. Inhaber der Zulassung

WALA Heilmittel GmbH 73085 Bad Boll/Eckwälden DEUTSCHLAND Telefon: 07164/930-0 Telefax: 07164/930-297 info@wala.de www.wala.de

Zulassungsnummer

8.


Carum carvi Zäpfchen 6504433.00.00

Carum carvi Kinderzäpfchen 6504433.01.00

9.    Datum der Erteilung der Zulassung/Verlängerung der Zulassung

04. August 2004

10.    Stand der Information

Juli 2013

11.    Verkaufsabgrenzung

Apothekenpflichtig

5