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Compagel

Document: 09.06.2008   Fachinformation (deutsch) change



Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels

(Summary of Product Characteristics)




Bezeichnung des Tierarzneimittels


Compagel Gel für Pferde



Qualitative und quantitative Zusammensetzung:


100 g Gel enthalten:


Wirkstoffe:

Heparin-Natrium 50.000 I.E.

Levomenthol: 0,5 g

Hydroxyethylsalicylat (Ph. Eur.): 5,0 g


Sonstige Bestandteile:


Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1



Darreichungsform:


Klares, grünes Gel



Klinische Angaben:


Zieltierart:


Pferd


Anwendungsgebiete:


Zur Behandlung von lokalen, entzündlichen Schwellungen und Prellungen, inklusive Tendinitis (Sehnenentzündung), Tendosynovitis (Sehnenscheidenentzündung), Bursitis (Schleimbeutelentzündung) und anderen akuten, entzündlichen Zuständen des Bewegungsapparates beim Pferd. Compagel fördert darüber hinaus die frühzeitige Resorption von Blutergüssen und ödematösen Schwellungen in Zusammenhang mit den vorgenannten Erkrankungen.



Gegenanzeigen:


Compagel soll nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltstoffe.

Nicht auf verletzte Haut auftragen.


Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:


Keine.


Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung:


Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:

Nicht in die Augen oder auf die Schleimhäute bringen. Nicht auf offene Wunden oder frische bzw. verschorfte Hautläsionen auftragen. Bei erkennbaren Reaktionen im Auftragbereich Anwendung sofort beenden.


Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:

Nicht auf offene Wunden und in die Augen bringen.

Während der Anwendung wasserdichte Handschuhe tragen.


Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere):


Keine bekannt.


Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Compagel sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39-42, 10117 Berlin, oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.

Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://vet-uaw.de)


Anwendung während der Trächtigkeit oder Laktation:


Zur topischen Anwendung von Compagel während der Trächtigkeit liegen keine Erfahrungen vor. Die Anwendung von Compagel während der Trächtigkeit und Laktation wird nicht empfohlen.


Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen


Keine bekannt.


Dosierung und Art der Anwendung:


Das Gel wird nach tierärztlicher Anweisung bis zum Abklingen der krankhaften Erscheinungen bis zu einer Gesamtmenge von 50 g pro Tag auf die betroffene Fläche mit leichtem Fingerspitzendruck aufgetragen.


Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel), falls erforderlich


Bei bestimmungsgemäßer topischer Anwendung ist keine Überdosierung bekannt.


Wartezeit(en):


Pferd:

Essbares Gewebe: 0 Tage


Nicht anwenden bei tragenden Stuten oder Stuten, deren Milch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.



Pharmakologische Eigenschaften


Pharmakotherapeutische Gruppe: Zubereitungen mit Derivaten der Salicylsäure in Kombinationen zur topischen Anwendung bei Gelenk- und Muskelschmerzen.

ATCvet Code: QM02AC99


Pharmakodynamische Eigenschaften:


Heparin

Heparin hemmt die Blutgerinnung. Es bildet aufgrund seiner stark anionischen Ladung mit kationischen Eiweißkörpern einen Komplex. Dies gilt insbesondere für Antithrombin III (AT III), ein α2-Globulin und körpereigenen Hemmstoff des Gerinnungssystems, dessen Inhibitor-Reaktionsgeschwindigkeit dadurch um ein Vielfaches erhöht wird.

Der wesentliche Wirkungsmechanismus ist die Aktivierung von AT III, das seinerseits Thrombin und andere Serin-Proteasen hemmt. Damit werden nicht nur Thrombin (IIa), sondern auch die aktivierten Faktoren XIIa, IXa, Xa und Kallikrein inaktiviert. Diese Inaktivierung ist dosisabhängig.


Weiterhin besitzt Heparin eine lipolysefördernde Wirkung, indem es den Clearing-Faktor aktiviert und die Freisetzung der Lipoproteinlipase aus Endothelzellen katalysiert, wodurch großmolekulare Chylomikronen im Plasma solubilisiert werden.


Heparin ist an allergischen und anaphylaktischen Reaktionen beteiligt. Bei Degranulation der Mastzellen werden Heparin und Histamin freigesetzt. Bei einer durch Schock verursachten Stase des Blutes wird durch die Anwesenheit von Heparin die Gerinnungsfähigkeit des Blutes herabgesetzt. Zusätzlich wirkt Heparin als Mediator für die Freisetzung des histaminabbauenden Enzyms Diaminoxidase.


Hydroxyethylsalicylat

Hydroxyethylsalicylat, ein Ester der Salicylsäure, wird sehr gut resorbiert.

Die nach Resorption freigesetzte Salicylsäure wirkt analgetisch und antiphlogistisch. Der Wirkungsmechanismus besteht in der Hemmung der Prostaglandinsynthese und verminderter Bildung des schmerzerzeugenden Bradykinins aus dessen Vorstufen.

Die freigesetzte Salicylsäure unterstützt die antithrombotische Wirkung des Heparins durch eine Hemmung der Thrombozytenaggregation.

Die keratolytischen Eigenschaften der Salicylsäure sorgen darüber hinaus für eine Auflockerung der Epidermis und fördern eine leichtere Resorption der weiteren Wirkstoffe.


Levomenthol

Levomenthol wirkt in alkoholischer Lösung, bei kutaner Applikation, juckreizstillend und hat einen milden lokalanästhetischen Effekt auf die sensiblen Nervenendigungen der Haut.

Gleichzeitig reizt es die Kälterezeptoren in der Epidermis, wodurch ein subjektiver Kühleffekt vermittelt wird, der durch die Verdunstung des Alkohols auf der Hautoberfläche noch verstärkt wird.


Heparin: Antithrombotikum

Hydroxyethylsalicylat: Antiphlogistikum, Analgetikum; Keratolytikum

Levomenthol: Lokalanästhetikum, Antipruriginosum


Angaben zur Pharmakokinetik:


Heparin

Nach perkutaner Resorption entfaltet Heparin seine komplexen Wirkungen im oberflächennahen Subkutangewebe. Die Penetration durch die gesunde Haut erfolgt dosisabhängig und ist für Konzentrationen ab

300 I.E./g belegt. Nach Anwendung auf der Haut werden keine systemisch-therapeutischen Konzentrationen erreicht.


Hydroxyethylsalicylat

Das Salicylat wird aus der hydrophilen Gelgrundlage von Compagel gut freigegeben und schnell perkutan resorbiert. Im Gewebe wird es in Salicylsäure und Ethylenglykol gespalten. Ein Teil der Salicylatmenge wird oxidativ abgebaut, der Rest wird an Glucuronsäure gebunden und renal ausgeschieden. Ethylenglykol wird oxidiert und als Oxalat ausgeschieden.


Levomenthol

Levomenthol wird perkutan resorbiert. Die Metabolisierung erfolgt in der Leber durch Hydroxylierung und anschließende Glucuronidierung.



Pharmazeutische Angaben:


Verzeichnis der sonstigen Bestandteile


Gereinigtes Wasser

2-Propanol

Propylengycol

Carbomer 980

Macrogolglycerolcocoate

Trolamin

Chlorophyllin-Kupfer-Komplex Trinatriumsalz (E141),


Inkompatibilitäten


Keine bekannt.


Dauer der Haltbarkeit


6.3.1 Haltbarkeit des Fertigarzneimittels im unversehrten Behältnis:

24 Monate


6.3.2 Haltbarkeit des Fertigarzneimittels nach Anbruch des Behältnisses:

3 Monate


Nach Ablauf dieser Frist sind im Behältnis verbleibende Reste des Arzneimittels zu verwerfen.


Besondere Lagerungshinweise:


Nicht über 25°C lagern.


Art und Beschaffenheit der Primärverpackung:


Polyethylentube mit Polypropylenverschluss; Inhalt: 250 g Gel


Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle:


Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.


Zulassungsinhaber:


Boehringer Ingelheim

Vetmedica GmbH

55216 Ingelheim



Zulassungsnummer:


400587.00.00



Datum der Erteilung der Erstzulassung/Verlängerung der Zulassung:


30. Mai 2003 / 17.09.2007



Stand der Information


Juli 2008



Verbot des Verkaufs, der Abgabe und/oder der Anwendung


Nicht zutreffend.



12. Verschreibungspflicht/Apothekenpflicht


Apothekenpflichtig