Contramutan N Saft
Fachinformation
1. Bezeichnung des Arzneimittels
Contramutan®N Saft
2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung
Wirkstoffe:
100 g Saft enthalten:
Eupatorium perfoliatum
(Wasserdost) 4,5 mg, Aconitum D4 9,0 mg, Belladonna
D4 9,0 mg, Echinacea angustifolia 4,5
g.
Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.
3. Darreichungsform
Saft zum Einnehmen
4. Klinische Angaben
4.1 Anwendungsgebiete
Contramutan N Saft ist ein homöopathisches Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten.
Contramutan N Saft wird eingenommen bei fieberhaften und grippalen Infekten, Katarrhen und Entzündungen im Nasen- und Rachenraum. Auch zur Vorbeugung bei erhöhter Ansteckungsgefahr.
4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung
Kinder und Erwachsene: Als
Anfangsdosis 1-mal 1 Esslöffel (=15 ml) und zur Weiterbehandlung
Kinder stündlich 1 Teelöffel (=5 ml) und Erwachsene stündlich 1
Esslöffel.
Nach Abklingen der Symptome bzw. als vorbeugende
Maßnahme nehmen Kinder 3-mal täglich 1-2 Teelöffel und Erwachsene
3-mal täglich 1 Esslöffel.
Säuglinge erhalten jeweils die Hälfte der
angegebenen Kinderdosis.
Da die Wirkstoffe von Contramutan N Saft besonders gut von der Mundschleimhaut aufgenommen werden, sollte die Flüssigkeit vor dem Herunterschlucken für einige Zeit im Mund belassen werden.
Contramutan N Saft sollte vor jedem Gebrauch gut geschüttelt werden.
Die Einnahme zur Vorbeugung soll 4 Wochen nicht überschreiten.
4.3 Gegenanzeigen
Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe, gegen Korbblütler oder einen der sonstigen Bestandteile.
Aus grundsätzlichen Erwägungen nicht anzuwenden bei progredienten System-erkrankungen wie Tuberkulose, Leukosen, Kollagenosen und multipler Sklerose, AIDS-Erkrankung, HIV-Infektion und anderen Autoimmun-Erkrankungen.
4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Contramutan N Saft enthält 3,6 Vol.-% Alkohol.
4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
Wechselwirkungen sind bisher keine bekannt geworden.
In der Gebrauchsinformation
wird der Patient auf Folgendes hingewiesen:
„Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker,
wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen bzw. vor kurzem eingenommen
haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige
Arzneimittel handelt.“
4.6 Schwangerschaft und Stillzeit
Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen, soll Contramutan N Saft nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Contramutan N Saft hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.
4.8 Nebenwirkungen
Bei den Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen werden folgende Kategorien zugrunde gelegt:
Sehr häufig (≥ 1/10)
Häufig (≥ 1/100 bis < 1/10)
Gelegentlich (≥ 1/1.000 bis < 1/100)
Selten (≥ 1/10.000 bis < 1/1.000)
Sehr selten (<
1/10.000)
Nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der
verfügbaren Daten nicht abschätzbar)
Sehr selten können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten.
Für
Arzneimittel mit Zubereitungen aus Sonnenhut (Echinacea) wurden
Hautausschlag, Juckreiz, selten Gesichtsschwellung, Atemnot,
Schwindel und Blutdruckabfall beobachtet.
In der Gebrauchsinformation wird der Patient auf Folgendes hingewiesen: „Wenn Sie von einer der genannten Nebenwirkungen betroffen sind, nehmen Sie Contramutan N Saft nicht weiter ein und informieren Sie bitte Ihren Arzt, damit dieser die notwendigen Maßnahmen ergreifen kann.“
Hinweis:
Nach Einnahmebeginn können sogenannte Erstverschlimmerungen vorkommen, die jedoch ungefährlich sind.
4.9 Überdosierung
Die Einnahme größerer Mengen
des Arzneimittels kann insbesondere bei Kindern zu einer
Alkoholvergiftung führen.
Bei Einnahme des gesamten Flascheninhalts
von 100 ml, 150 ml
bzw. 250 ml werden etwa 2,8 g, 4,3 g bzw. 7,2 g Alkohol
aufgenommen.
5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN
Pharmakotherapeutische Gruppe: Andere Kombinationspräparate gegen Erkältungskrankheiten
ATC-Code: R05XH51
Extrakte aus Echinacea angustifolia besitzen eine abwehrsteigernde Wirkung durch Stimulation des unspezifischen Immunsystems. Da auch der gesunde Organismus in dieser Weise reagiert, eignet sich Echinacea angustifolia zur Prophylaxe grippaler Infekte. Aconitum besitzt antientzündliche Eigenschaften und beeinflusst das Initialstadium fieberhafter Erkrankungen (Schüttelfrost, Kältegefühl). Belladonna weist ausgeprägte Wirkungen auf Erkrankungen und Katarrhe der unteren und oberen Atemwege (z.B. Schnupfen, Halsentzündung) auf und lindert den Kopfschmerz (heißer Kopf). Eupatorium perfoliatum hat sich bei Fieber mit allgemeinem Schwächegefühl (Zerschlagenheit, Schwindel) und Gliederschmerzen bewährt.
Die toxikologischen Eigenschaften werden im Wesentlichen durch den Alkoholgehalt bestimmt.
6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN
6.1 Liste der sonstigen Bestandteile
Xanthan Gum, Sorbitol, Saccharin-Natrium, Aromastoffe, Kaliumsorbat, Citronensäure, gereinigtes Wasser.
Hinweis für
Diabetiker:
1 Esslöffel (=15 ml) entspricht 0,34 BE.
Physiologischer Brennwert: 82,50 kJ = ca. 19,40 kcal.
6.2 Inkompatibilitäten
Nicht zutreffend.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
3 Jahre.
Stabilität nach Anbruch: 12 Wochen bei Raumtemperatur
6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung
Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.
6.5 Art und Inhalt des Behältnisses
Packung mit 100 ml (N1), 150 ml (N2) und 250 ml (N2) Saft
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung
Keine besonderen Anforderungen.
Allgemeiner
Hinweis:
Bedingt durch die pflanzlichen Inhaltsstoffe kann
der Geschmack vonContramutan N Saft leicht
variieren. Diese geschmacklichen Unterschiede beeinflussen weder
die therapeutische Wirksamkeit noch die Qualität des
Produktes.
7. Inhaber der Zulassung
Cassella-med GmbH & Co. KG
Gereonsmühlengasse 1
50670 Köln
Tel.: 0800/1652-200
Fax: 0800/1652-700
E-Mail: dialog@cassella-med.eu
8. Zulassungsnummer
9. Datum der Erteilung der Zulassung / Verlängerung der Zulassung
10. Stand der Information
September 2010
11. Verkaufsabgrenzung
Apothekenpflichtig
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