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Erythrozytenkonzentrat / Apherese Drk-Blutspendedienst

S. 1/3

Gebrauchsinformation und Fachinformation

Erythrozytenkonzentrat (Apherese) EK-Aph/TÜ

Zentrum für Klinische Transfusionsmedizin Tübingen gGmbH ( ZKT)- Otfried-Müller-Str. 4/1 - D-72076 Tübingen

1.    Bezeichnung des Arzneimittels:    Erythrozytenkonzentrat (Apherese) EK-Aph/TÜ

1.1    Arzneimittelstatus:    Verschreibungspflichtig

2.    Arzneilich wirksame Bestandteile

nach Art und Menge    1 ml enthält 0,50 - 0,70 ml Erythrozyten

2.1    Sonstige Bestandteile:

SAG-Mannitol (SAG-M), CPD-50, Plasma

100 ml CPD-50-Stabilisator enthalten: Citronensäure-Monohydrat    327    mg

Natriumcitrat-Monohydrat    2630    mg

Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat    250    mg

Dextrose Monohydrat    2550    mg

Aqua ad iniectabilia    ad 100 ml

100 ml SAG-M-Additivlösung enthalten: Natriumchlorid    877    mg

Dextrose Monohydrat    900    mg

Adenin    16,9    mg

Mannitol    525    mg

Aqua ad iniectabilia    ad 100 ml


Rest-Leukozyten < 1,0 x 106 pro Einheit (max. 2,53 x 103 Leukozyten/ml)

3.    Packungsgröße, Darreichungsform und Art der Anwendung

250 - 300 ml

Suspension zur intravenösen Infusion.

4.    Wirkungsweise und Pharmakologische Eigenschaften

Die wirksamen Bestandteile des Erythrozytenkonzentrat (Apherese) EK-Aph/TÜ sind morphologisch und funktionell intakte Erythrozyten, die als Träger des Hämoglobins für die Aufnahme, den Transport und die Abgabe der Atemgase verantwortlich sind. Durch die Leukozytendepletion auf < 1,0 x 106 Zellen pro Einheit wird das Risiko einer Immunisierung gegen zelluläre Antigene vermindert.

Als Folge der Lagerung kommt es zu zunehmender Rigidität der Erythrozyten sowie zu komplexen funktionellen Veränderungen, wie der Abnahme des ATP- und 2,3-DPG-Gehalts sowie der Freisetzung von Inhaltsstoffen wie z.B. Kalium, Lactatdehydrogenase (LDH) und Hämoglobin. Im Organismus des Empfängers tritt eine weitgehende Rekonstitution der Erythrozytenfunktion ein.

5.    Hersteller und Pharmazeutischer Unternehmer:

Zentrum für Klinische Transfusionsmedizin Tübingen gGmbH ( ZKT)

Otfried-Müller-Str. 4/1,72076 Tübingen, Tel. 07071/29-81611

6.    Anwendungsgebiete:

sind akute und chronische Anämien. Für die Indikation zur Erythrozytentransfusion lassen sich keine universell anwendbaren unteren Grenzwerte für Hämoglobin oder Hämatokrit festlegen Die Ursache der Anämie soll möglichst geklärt werden und falls möglich, eine kausale Therapie eingeleitet werden.

Die Entscheidung für eine Transfusion oder eine andere, gleichwertige Therapie ist vom klinischen Bild des Patienten abhängig.

7.    Gegenanzeigen:

•    Absolute Kontraindikationen sind nicht bekannt.

• Bei potentiellen Empfängern eines Knochenmarktransplantats ist die Gabe von Erythrozytenkonzentraten des Transplantatspenders und seiner Blutsverwandten unbedingt zu vermeiden.

• Bekannte Überempfindlichkeit des Empfängers gegen nicht erythrozytäre und plasmatische Blutbestandteile.

8.    Vorsichtsmaßnahmen für die    Anwendung

Erythrozytenkonzentrate werden in der Regel AB0-gleich und sollten Rh(D)-kompatibel transfundiert werden. Die Transfusion erfolgt über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170-230

gm. Vor der Gabe von Erythrozytenkonzentraten ist eine Kreuzprobe durchzuführen. Unmittelbar vor der Transfusion ist ein AB0-Identitätstest mit Empfängerblut vorzunehmen. Bei der Verabreichung sind die Zufuhrgeschwindigkeit und die Temperatur der Erythrozytenkonzentrate zu beachten. Die Transfusionsgeschwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden. Bei Patienten mit einer

Herz- und/oder Niereninsuffizienz ohne Blutung ist das Transfusionsvolumen pro Zeiteinheit zu begrenzen, um eine Dekompensation zu vermeiden. Eine Erwärmung gekühlter Erythrozytenkonzentrate ist in der Regel nicht erforderlich. Ausnahmen sind Massivtransfusionen mit Zufuhr von mehr als 50 ml Erythrozytenkonzentraten pro Minute, bereits vor der Transfusion unterkühlte Patienten, die auf Kältereiz durch gekühltes Blut mit einem Vasospasmus reagieren. Ausnahmeregelungen einschließlich der erforderlichen Maßnahmen, z.B. für Massivtransfusionen, sind von den Transfusionsverantwortlichen in einem Qualitätssicherungssystem festzulegen. Zur Bluterwärmung dürfen nur für diesen Zweck geeignete Geräte eingesetzt werden. Erythrozytenkonzentrate dürfen keinesfalls in Wasserbädern oder unter laufendem warmem Wasser erwärmt werden.

9.    Wechselwirkungen und Inkompatibilitäten

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht bekannt. Wegen der Gefahr der hypotonen Lyse dürfen keine hypotonen Lösungen, wegen der Gefahr von Gerinnselbildungen dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Gabe von glukosehaltigen Lösungen und Albuminen in demselben Schlauchsystem kann zur Aggregatbildung oder Hämolyse führen. Die Beimischung von Medikamenten zum Erythrozytenkonzentrat ist nicht zulässig.

10.    Warnhinweise

sind nicht angeordnet

11.    Dosierung

Bei einem normalgewichtigen Erwachsenen ohne gesteigerten Erythrozytenumsatz ist nach Übertragung eines Erythrozytenkonzentrates mit einem Anstieg des Hämoglobinwertes um etwa 10 g/l (1 g/dl) bzw. des Hämatokritwertes um etwa 0,03 l/l (3 %) zu rechnen. Bei Patienten mit Immunhämolyse ist der Hb-Anstieg entsprechend dem Schweregrad der Erkrankung reduziert. Bei akuten Anämien infolge Blutverlustes ist in Abhängigkeit von diesem zu dosieren. Hierbei ist unter Umständen eine zusätzliche, dem Einzelfall sachgerecht angepasste Volumensubstitution notwendig.

12.    Überdosierung

Eine Hypervolämie sowie eine Polyglobulie können bei nicht sachgerechter Dosierung und Infusionsgeschwindigkeit auftreten.

13.    Nebenwirkungen

•    Hämolytische Transfusionsreaktionen können als hämolytische Sofortreaktionen während oder kurz nach der Transfusion von Erythrozytenkonzentraten auftreten. Häufigste Ursache ist eine AB0-Inkompatibilität.

•    Febrile, nichthämolytische Transfusionsreaktionen können in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Transfusion auftreten.

•    Verzögerte hämolytische Reaktionen können nach Ablauf mehrerer Tage bis zu zwei Wochen nach zunächst unauffälliger Erythrozytentransfusion auftreten.

•    urtikarielle Hautreaktion

•    posttransfusionelle Purpura

•    transfusionsinduzierte akute Lungeninsuffizienz

•    Graft-versus-Host-Reaktion bei immunsupprimierten Patienten nach Übertragung proliferationsfähiger Lymphozyten

•    anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel

•    Eine transfusionsbedingte Hyperkaliämie kann bei Frühgeborenen, anurischen Empfängern und nach Notfall- und Massivtransfusionen vorkommen.

•    Bei Massivtransfusionen von nicht erwärmten Erythrozytenkonzentraten kann eine transfusionsinduzierte Hypothermie auftreten.

•    Eine sekundäre Hämosiderose kann bei Langzeitsubstitution und Massivtransfusionen auftreten.

•    Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionskrankheiten durch Übertragung von Erregern - auch bislang unbekannter Natur - nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. auch für Hepatitiden, seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS). Durch die Auswahl der Spender und Testung der Spenden ist dieses Risiko der Übertragung minimiert.

Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender später an der varianten Creutzfeld-Jacob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erreger“ (so genannte Prionen) nachgewiesen wurde. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bisher nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-erkrankten Rindern erworben werden kann.

14.    Notfallmaßnahmen

Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang offen zuhalten und eine Behandlung der Schwere der Symptome gemäß, nach den Regeln der modernen Schocktherapie einzuleiten. Bei Hypervolämie kann eine Volumenreduktion angezeigt sein.

15.    Angaben zur Haltbarkeit, besonderer Lager- und Aufbewahrungshinweise

Das Erythrozytenkonzentrat (Apherese) EK-Aph/TÜ ist 42 Tage bei 4 + 2°C haltbar.

•    Nach Ablauf des Verfalldatums darf das Erythrozytenkonzentrat nicht mehr verwendet werden.

•    Die Kühlkette darf maximal 20 Minuten unterbrochen werden.

•    erwärmte Human-Erythrozytenkonzentrate dürfen nicht erneut gelagert werden.

•    Unmittelbar vor der Transfusion muss jedes Erythrozytenkonzentrat einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden, auffällige Erythrozytenkonzentrate dürfen nicht verwendet werden.

•    Eine durch das Transfusionsbesteck geöffnete Konserve muss unverzüglich verbraucht werden.

16.    Sonstige Hinweise

Bei Rh (D)-negativen Kindern und Frauen im gebärfähigen Alter ist die Transfusion von Rh (D)-positiven Erythrozytenkonzentraten mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion von Rh (D)- positiven Erythrozytenkonzentraten in Rh (D)-negative Patienten lässt sich wegen des Mangels an Rh (D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder Frauen im nicht mehr gebärfähigen Alter handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachuntersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Antikörper durchzuführen.

Schwangerschaft und Stillzeit: Beim bestimmungsgemäßen Gebrauch bestehen keine Einwände. Schwangeren sollten in der Regel nur Präparate verabreicht werden, die auf Abwesenheit von Zytomegalievirus (CMV)-Antikörper getestet oder vor der Lagerung leukozytendepletiert wurden. Anwendung bei Kindern, Neugeborenen und Föten: Aufgrund der ansteigenden extrazellulären Kaliumkonzentration sollen für die Austauschtransfusion bei Neugeborenen nur Erythrozytenkonzentrate verwendet werden, die nicht älter als 7 Tage sind. Bei Föten und Frühgeborenen müssen die Erythrozytenkonzentrate bestrahlt werden und auf Abwesenheit von Zytomegalievirus (CMV)-Antikörper getestet oder vor der Lagerung leukozytendepletiert worden sein.

Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Erythrozytenkonzentraten sollte eine Ruhepause von mindestens % Stunde eingehalten werden. Immunsupprimierten Patienten sollten nach Möglichkeit nur Präparate verabreicht werden, die auf Abwesenheit von Zytomegalievirus (CMV)-Antikörper getestet oder vor der Lagerung leukozytendepletiert wurden. Stark immunsupprimierten Patienten dürfen darüberhinaus nur bestrahlte Präparate verabreicht werden.

Maßnahmen zur Reduktion des Übertragunsrisikos von Infektionserregern: Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionskrankheiten durch Übertragung von Erregern - auch bislang unbekannter Natur - nicht völlig auszuschließen. Um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu reduzieren, werden die Spender nach strengen Kriterien ausgewählt und alle Spenden getestet. Für die Herstellung von Erythrozytenkonzentrat (Apherese) EK-Aph/TÜ werden ausschließlich Spenden gesunder Spender verwendet, die mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen HIV Typ 1 und 2, Hepatitis-C-Virus (HCV), HCV- & HIV-Genom und Treponema pallidum sowie auf Hepatitis-B-Virus-Oberflächenantigene (HBsAg) getestet wurden. Darüberhinaus kann durch die Leukozytendepletion das Risiko einer Übertragung von leukozytenassoziierten Viren (z.B. (CMV, HTLV-I/II, EBV u.a.) und Bakterien (Yersinia enterocolitica) entscheidend vermindert werden.

Qualitätssicherung: Für die Transfusion von Erythrozytenkonzentraten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach §15 des Transfusionsgesetzes zu ergreifen. Dazu gehören u.a. detaillierte Anweisungen sowohl für die Indikationsstellung, die Auswahl der Präparate und deren Dosierung abhängig vom Hämoglobinwert und dem klinischen Allgemeinzustand des Patienten bei unterschiedlichen Grunderkrankungen, Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit der Konserve vor der Transfusion und Anweisungen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionserfolges, eventuell gebildeter Antikörper und zu ergreifender Prophylaxe etc.

Die jeweils aktuellen “Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)”, aufgestellt vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und vom Paul-Ehrlich-Institut, sind zu beachten.

17.    Zeitpunkt der Herausgabe der Information:    20.07.2005