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Ferrum-Quarz-Kapseln

Document: 31.08.2010   Fachinformation (deutsch) change

Fachinformation

Ferrum-Quarz-Kapseln


Bezeichnung des Arzneimittels

Ferrum-Quarz-Kapseln

Hartkapseln

Wirkstoff: Ferrum-Quarz Ursubstanz


Qualitative und quantitative Zusammensetzung nach Wirkstoffen

1 Hartkapsel enthält: Ferrum-Quarz Ursubstanz 149,6 mg.

(In 1 g Ursubstanz sind verarbeitet: Ferrum sulfuricum 0,64 g, Mel 0,32 g, Vinum 0,02 g und Quarz 0,16 g.)


Sonstige Bestandteile siehe 6.1


Darreichungsform

Hartkapseln


Klinische Angaben

4.1 Anwendungsgebiete

gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis

Dazu gehören: Gefäßbedingte Kopfschmerzen, Migräne, Beschwerden nach Gehirnerschütterung; nervöse Erschöpfungszustände, insbesondere solche, die anlagebedingt sind.


4.2 Dosierung und Art der Anwendung

Soweit nicht anders verordnet, 1 – 2 mal täglich 1 Kapsel einnehmen.

Die Kapseln werden unzerkaut mit 1 Glas Wasser, am besten nach dem Essen, eingenommen.


Die Gebrauchsinformation enthält folgende Patientenhinweise:

Die Behandlung einer akuten Erkrankung sollte nach 2 Wochen abgeschlossen sein. Tritt innerhalb von 3 Tagen keine Besserung ein, ist ein Arzt aufzusuchen. Die Dauer der Behandlung von chronischen Krankheiten erfordert eine Absprache mit dem Arzt.


4.3. Gegenanzeigen

Ferrum-Quarz-Kapseln dürfen nicht angewendet werden bei Eisenspeicher- und Eisenverwertungs­störungen und bei chronischen Hämolysen. Nicht anwenden bei Kindern unter 1 Jahr wegen des Bestandteils Mel (Honig).


4.4 Besondere Warn- und Vorsichtshinweise für die Anwendung

Patienten mit der seltenen hereditären Galactose-Intoleranz, Lactasemangel oder Glucose-Galactose-Malabsorption sollten Ferrum-Quarz-Kapseln nicht einnehmen.

Bei Kindern unter 12 Jahren sollen Ferrum-Quarz-Kapseln nicht angewendet werden, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen. Für Kinder ab 5 Jahren stehen Kephalodoron® 0,1% und 5% Tabletten zur Verfügung.



4.5 Wechselwirkungen mit anderen Mitteln

Eisenhaltige Arzneimittel behindern die Resorption von gleichzeitig eingenommen Tetrazyklinen. Während einer Behandlung mit Tetrazyklin-haltigen Arzneimitteln sollten deshalb Ferrum-Quarz-Kapseln nicht eingenommen werden.

Aluminium-, Calcium- und Magnesium-haltige Antazida und Colestyramin vermindern die Aufnahme von Eisen und können deshalb die Wirksamkeit von Ferrum-Quarz-Kapseln beeinträchtigen.

Dies gilt ebenfalls für schwarzen Tee, Kaffee, Milch oder Alkohol. Ferrum-Quarz-Kapseln sollen deshalb nicht zusammen mit diesen Flüssigkeiten eingenommen werden.


4.6 Verwendung bei Schwangerschaft und Stillzeit

Die Gebrauchsinformation enthält folgenden Patientenhinweis:

Wie alle Arzneimittel sollten Ferrum-Quarz-Kapseln in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.


4.7 Nebenwirkungen

Bei magenempfindlichen Patienten kann es in seltenen Fällen zu Druckgefühl kommen. Während der Anwendung von Ferrum-Quarz-Kapseln tritt Dunkelfärbung des Stuhls auf. Dies ist durch den Gehalt an Eisen bedingt und völlig unbedenklich.


4.8 Überdosierung: Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel

Entfällt


Pharmakologische Eigenschaften

Entfällt


Pharmazeutische Angaben


6.1 Sonstige Bestandteile

Calciumbehenat, Cellulosepulver, Guar, Lactose-Monohydrat.

Kapselhülle: Gelatine, Eisenoxidschwarz (E 172), Ammonium-Zuckercouleur (E 150c).


6.2 Inkompatibilitäten

Entfällt


6.3 Dauer der Haltbarkeit

4 Jahre


6.4 Besondere Lagerungshinweise

Nicht über 25 °C lagern.


6.5 Art und Inhalt des Behältnisses

Bräunliche Hartgelatine-Steckkapseln mit beigem bis grau-braunem Pulver gefüllt, in Blisterstreifen.

Originalpackungen mit 20 [N1] und 50 [N2] Hartkapseln


6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung

Entfällt


Inhaber der Zulassung

Weleda AG

Postfach 1320

73503 Schwäbisch Gmünd

Telefon: (07171) 919-555

Telefax: (07171) 919-226

E-Mail: med-wiss@weleda.de

Internet: www.weleda.de


Zulassungsnummer

6648623.00.00

Datum der Verlängerung der Zulassung

01.07.2003


Stand der Information

August 2010


Verschreibungsstatus / Apothekenpflicht

Apothekenpflichtig


Fachinformation August 2010

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