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Furexel

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Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics)

Bezeichnung des Tierarzneimittels:

Furexel, 0.120 g/Dosierer, Paste zum Eingeben für Pferde

Ivermectin

2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung:

1 Dosierer (entspricht 6,42g Paste) enthält


Wirkstoff(e):


Ivermectin 0,120 g


Sonstige Bestandteile:

Propylenglycol 5,144 g


Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1


3. Darreichungsform:

Paste zum Eingeben


4. Klinische Angaben:


4.1 Zieltierart(en):

Pferd


4.2 Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en):

Antiparasitikum zur Behandlung und Bekämpfung des Befalls mit folgenden Magen- und Darmrundwürmern, Lungenwürmern, Mikrofilarien und Magendasseln bei Pferden.


Große Strongyliden

Strongylus vulgaris, adulte und 4. (arterielle) Larvenstadien

Strongylus edentatus, adulte und 4. Larvenstadien

Strongylus equinus, adulte


Kleine Strongyliden

Triodontophorusspp. adulte

Cyathostomumspp. adulte und 4. Larvenstadien

Cylicocyclusspp. adulte und 4. Larvenstadien

Cylicodontophorusspp. adulte und 4. Larvenstadien

Cylicostephanusspp. adulte und 4. Larvenstadien

Gyalocephalusspp. adulte und 4. Larvenstadien


Pfriemenschwanz

Oxyuris equi adulte und immature


Rollschwanz

Habronema muscae adulte


Spulwurm

Parascaris equorum adulte, L3und L4

Magenfadenwurm

Trichostrongylus axei adulte


Mikrofilarien

Onchocerca spp.


Magendasseln

Gasterophilusspp.alle Larvenstadien


Lungenwurm

Dictyocaulus arnfieldi adulte und immature


Zwergfadenwurm

Strongyloides westeri adulte


Dermatitiden verursacht durch Hautlarven von Habronemaund Draschiaspp.

(Sommerwunden) sowie durch Onchocerca spp. microfilariae(Hautonchozerkose).


4.3 Gegenanzeigen:

Aufgrund nicht ausreichender Untersuchungen sollte FUREXEL bis zum 46. Tag der Trächtigkeit nicht angewendet werden.


Stuten, von denen Milch als Lebensmittel gewonnen werden soll, sind von der An­wendung auszuschließen.


Hinweis

Nach der Anwendung von Ivermectin bei Hunden – speziell bei Collies und Bobtails – sowie bei Schildkröten wurde über Unverträglichkeiten mit Todesfolgen berichtet. FUREXEL ist für Pferde zugelassen und soll nicht bei anderen Tierarten angewendet werden.


4.4 Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:

keine bekannt


4.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung:

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:

Keine bekannt


Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:

Beim Umgang mit dem Arzneimittel nicht rauchen oder essen.

Nach Gebrauch die Hände waschen. Kontakt mit den Augen vermeiden.

Hunde und Katzen sollten aufgrund des Risikos von Unverträglichkeitsreaktionen durch Ivermectin weder verschüttete Paste aufnehmen noch Zugang zu gebrauchten Applikationsspritzen haben.

4.6 Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere):

Vereinzelt, insbesondere bei starkem Befall mit Onchocerca microfilariae, wurden kurz nach der Behandlung Ödeme und Pruritus beobachtet, was vermutlich auf eine massive Abtötung einer großen Anzahl von Mikrofilarien zurückzuführen ist. In der Regel klangen diese Symptome innerhalb weniger Tage wieder ab.


Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von … sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.

Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden.


4.7 Anwendung während der Trächtigkeit oder der Laktation:


Aufgrund nicht ausreichender Untersuchungen sollte FUREXEL bis zum 46. Tag der Trächtigkeit nicht angewendet werden.


Ivermectin geht leicht in die Milch über.

Nicht anwenden bei Stuten, deren Milch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.


4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechsel­wirkungen:

keine bekannt.


4.9 Dosierung und Art der Anwendung:


1 Dosierer mit 6,42 g für ein erwachsenes Pferd mit 600 kg Körpergewicht entsprechend 0,2 mg Ivermectin pro kg KGW.


Einmalige Anwendung. Wiederholungsbehandlungen sollten erst nach 21 Tagen durchgeführt werden. Die Zeitpunkte sind nach den epidemiologischen Gegebenheiten zu wählen.

Jede Markierung (schwarzer Pfeil) am Stempelschaft entspricht einer Dosis für 100 kg KGW – jede Rasterung für 25 kg KGW.

Der Dosierer ist so weit wie möglich in das Maul einzuschieben. Es ist darauf zu achten, dass sich beim Einbringen der Paste keine Futterreste in der Maulhöhle befinden.


4.10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel), falls erforderlich:

Bei der empfohlenen Dosierung von 0,2 mg Ivermectin pro kg KGW sind Symptome einer Überdosierung auszuschließen. Ein Gegenmittel existiert nicht.

4.11 Wartezeit(en):

Pferd: Essbare Gewebe: 21 Tage

Stuten, von denen Milch als Lebensmittel gewonnen werden soll, sind von der Anwendung auszuschließen.



5. Pharmakologische Eigenschaften

5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften:

Die Stoffgruppe der Avermectine, zu denen Ivermectin gehört, wirkt gegen parasitische Nematoden (Rundwürmer) und Arthropoden durch Hemmung der Impulsübertragung zwischen Nervenzellen oder zwischen Nerven- und Muskelzellen mittels eines Neurotransmitters, der Gamma-Aminobuttersäure (GABA) heißt.


In Rundwürmern stimuliert Ivermectin die Freisetzung von GABA an den Nervenendfasern und erleichtert deren Bindung an die postsynaptischen Rezeptoren. Da­durch wird die Impulsübertragung unterbrochen, die Parasiten werden gelähmt und sterben schließlich ab.


In Arthropoden, beispielsweise Milben, läuft der Wirkungsmechanismus über die GABA gleich ab, nur dass hier die Impulsübertragung zwischen den Nerven- und Muskelzellen unterbrochen wird. Die Wirkung auf die Parasiten ist die gleiche.


Ivermectin wirkt nicht gegen Leberegel und Bandwürmer, da diese andere Neurotransmitter besitzen. In therapeutischer Dosierung zeichnet sich Ivermectin durch eine hohe Sicherheitsspanne aus und hat keine erkennbare Wirkung auf Säugetiere, da deren peripherer Neurotransmitter Acetylcholin nicht beeinträchtigt wird. Die GABA ist bei Säugetieren auf das zentrale Nervensystem beschränkt, in das Ivermectin aufgrund der Blut-Hirnschranke nicht eindringt.


Toxische Symptome bei steigenden Konzentrationen waren Depression, Ataxie, Muskelzittern sowie Benommenheit bis hin zu Koma und Tod.


5.2 Angaben zur Pharmakokinetik:

Ivermectin ist stark lipophil. Es reichert sich im Fettgewebe an und wird von dort langsam freigegeben. In der Leber wird es durch oxidative Biotransformation in weniger lipidlösliche Metabolite umgewandelt. Die Ausscheidung des Wirkstoffes erfolgt hauptsächlich über Faeces. Über den Urin werden weniger als 2 % ausgeschieden. Ivermectin wird stark an Proteine gebunden. Die Clearance erfolgt langsam.


6. Pharmazeutische Angaben

6.1 Verzeichnis der sonstigen Bestandteile:

Hyprolose

Propylenglycol

Titandioxid (E 171)

Hydriertes Rizinusöl

6.2 Inkompatibilitäten:

Der Wirkstoff Ivermectin unterliegt bei intensiver Bestrahlung einem photolytischen Abbau.


6.3 Dauer der Haltbarkeit:

Haltbarkeit des Tierarzneimittels im unversehrten Behältnis: 2 Jahre


6.4 Besondere Lagerungshinweise:


Nicht über 30°C lagern.


6.5 Art und Beschaffenheit der Primärverpackung:


Einwegdosierer mit 6,42 g Paste


6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle:

Der Wirkstoff Ivermectin ist für Fische und andere im Wasser lebende Organismen gefährlich. Behandelte Tiere sollen daher keinen direkten Zugang zu Gewässern haben. Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.


7. Zulassungsinhaber:

M

Merial GmbH

Im Söldnermoos 6

D-85399 Halbergmoos

8. Zulassungsnummer:

400032.00.00


9. Datum der Erteilung der Erstzulassung / Verlängerung der Zulassung:

Mai 1996 / Juni 2003


10. Stand der Information

November 2012


11. Verbot des Verkaufs, der Abgabe und/oder der Anwendung

Nicht zutreffend.


12. Verschreibungsstatus / Apothekenpflicht


Verschreibungspflichtig