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Herz-Unterstützungstee Nr. 16

Summary of Product Characteristics, Labelling and Package Leaflet


1. Bezeichnung:


Herz-Unterstützungstee Nr. 16

Arzneitee

Zur Anwendung bei Erwachsenen

Wirkstoffe: Weißdornblätter mit Blüten und Weißdornfrüchten


Traditionelles, pflanzliches Arzneimittel


2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung:


1 Filterbeutel (2 g) enthält:

Wirkstoffe:

0,54 g Weißdornblätter mit Blüten, geschnitten

0,44 g Weißdornfrüchte, geschnitten


Sonstige Bestandteile:

Bitterer Fenchel, geschnitten; Himbeerblätter, geschnitten; Pfingstrosenblüten, geschnitten; Rosmarinblätter, geschnitten;


3. Darreichungsform:


Arzneitee


4. Klinische Angaben:


4.1 Anwendungsgebiet:


Traditionell angewendet zur Unterstützung der Herz-Kreislauf-Funktion.


Dieses Arzneimittel ist ein traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich aufgrund von langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist.


4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung:


Zur Anwendung bei Erwachsenen

1 Filterbeutel Tee mit einer Tasse sprudelnd kochendem Wasser (ca. 150 ml) übergießen und bedeckt etwa 5-10 Minuten ziehen lassen. Den Filterbeutel anschließend entnehmen.

Soweit nicht anders verordnet, einmal täglich 1 Tasse Tee zu einer Mahlzeit trinken.


Die Dauer der Anwendung ist auf 2 Wochen begrenzt. Danach sollte unbeding


4.3 Gegenanzeigen:


Herz-Unterstützungstee Nr. 16 darf nicht angewendet, wenn eine Überempfindlichkeit gegen Weißdorn oder einen der sonstigen Bestandteile bekannt ist.


4.4 Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahem für die Anwendung:


Falls Ansammlungen von Wasser in den Beinen auftreten, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Falls Schmerzen in der Herzgegend auftreten, die in die Armen, den Oberbauch oder die Halsgegend ausstrahlen, oder bei Atemnot ist eine ärztliche Behandlung unbedingt erforderlich.


Was ist bei Kindern zu beachten?

Der Herz-Unterstützungstee Nr.16 sollte bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht angewendet werden, da keine ausreichenden Untersuchungen vorliegen.


Was müssen Sie in Schwangerschaft und Stillzeit beachten?

Die Sicherheit während der Schwangerschaft und Stillzeit wurde nicht ausreichend untersucht. Daher sollte der Herz-Unterstützungstee Nr. 16 in Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingenommen werden. Fragen Sie vor der Einnahme Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.


4.5 Wechselwirkungen


keine bekannt


4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und das bedienen von Maschinen


keine bekannt


4.8 Nebenwirkungen:


Keine bekannt.


4.9 Überdosierung:


Eine Überdosierung (doppelte oder dreifache Einzeldosis entsprichentspricht 2 bis 3 Tassen dieses Arzneitees) hat in der Regel keine nachteiligen Folgen.


5. Pharmakologische Eigenschaften:


5.1 Pharmakodyanamische Eigenschaften:


n.a. gem. Art.16c (1) (a) (iii) der Richtlinie 2001/83/EG


5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften:


n.a. gem. Art.16c (1) (a) (iii) der Richtlinie 2001/83/EG


5.3 Toxikologische Daten


n.a. gem. Art.16c (1) (a) (iii) der Richtlinie 2001/83/EG



6. Pharmazeutische Angaben


6.1 Hilfsstoffe:


Bitterer Fenchel, geschnitten; Himbeerblätter, geschnitten; Pfingstrosenblüten, geschnitten; Rosmarinblätter, geschnitten;


6.2 Inkompatibilitäten:


keine bekannt


6.3 Dauer der Haltbarkeit


6 Monate im unversehrten Behältnis


6.4 Besondere Lagerungshinweise:


Nicht über 25 °C aufbewahren.


6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


sauerstoffgebleichtes Spezialpapier


6.6 Hinweise für die Handhabung


keine Angaben vorgesehen


7. Registrierungsinhaber, Hersteller und Pharmazeutischer Unternehmer:

Registrierungsinhaber

Registrierungsinhaber

SALUS Haus GmbH & Co. KG

Bahnhofstraße 24

83052 Bruckmühl

SALUS Haus GmbH & Co. KG

Bahnhofstraße 24

83052 Bruckmühl

Hersteller und Pharmazeutischer

Unternehmer

Hersteller und Pharmazeutischer

Unternehmer

SALUS Haus GmbH & Co. KG

Bahnhofstraße 24

83052 Bruckmühl

Alpenländisches Kräuterhaus GmbH & Co. KG

Otto-von-Steinbeis-Str. 16

83052 Bruckmühl



8. Registrierungsnummer:


9. Datum der Registrierung/ Verlängerung der Registrierung


10. Stand der Information


März 2011