Hewekzem Novo Heilsalbe N
Hewekzem novo Heilsalbe N Bearbeitungs-Nr.
Salbe 0886191/34521
Wichtige Gebrauchsinformation. Vor Anwendung aufmerksam lesen!
Hewekzem novo Heilsalbe N
Wirkstoff: Kamillenöl
Wund- und Heilsalbe
Anwendungsgebiete
Ekzeme, Pilzaffektionen; Pyodermien wie z. B. Akne, Furunkulose; chronische Schuppenflechte (Psoriasis); chronische Dermatosen.
Gegenanzeigen
Keine bekannt.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln
Keine bekannt.
Dosierungsanleitung, Art und Dauer der Anwendung
Soweit nicht anders verordnet, mehrmals täglich die betroffenen Hautstellen mit wenig Salbe bedecken.
Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Nebenwirkungen
In Einzelfällen können Überempfindlichkeitsreaktionen gegenüber einem der Inhaltsstoffe auftreten. In diesem Fall sollte Hewekzem novo Heilsalbe N nicht mehr angewendet werden.
Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind.
Hinweise zu Haltbarkeit und Aufbewahrung
Das Arzneimittel soll nach Ablauf des auf dem Behältnis und Umkarton angegebenen Verfallsdatums nicht mehr angewendet werden.
Nicht über 20 °C lagern!
Arzneimittel: Stets vor Kindern geschützt
aufbewahren!
Zusammensetzung
100 g enthalten:
Wirkstoff:
Oleum Chamomillae (Kamillenöl) 1
g
Sonstige Bestandteile: Dexpanthenol, Retinolpalmitat (Vitamin A), alpha-Tocopherolacetat (Vitamin E), dickflüssiges Paraffin, emulg. Cetylstearylalkohol (Typ A), weißes Vaselin.
Darreichungsform und Packungsgrößen
40 g N2 / 50 g N2 / 70 g N3 / 100 g N3 Salbe zum Auftragen auf die Haut.
Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller
Hevert-Arzneimittel GmbH & Co. KG
In der Weiherwiese 1
D-55569 Nussbaum
Stand der Information
September 2008
Dieses Arzneimittel ist nach den gesetzlichen Übergangsvorschriften im Verkehr. Die behördliche Prüfung auf pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ist noch nicht abgeschlossen.
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