Humocarb Formuliert
Fachinformation
BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS
Humocarb formuliert,
Wirkstoff 994 mg Huminsäuren (Humocarb)/g,
Pulver zum Eingeben über das Futter bei Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen Ziegen, Hunden, Katzen und Ziervögeln.
QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG
100 g Humocarb formuliert, Pulverenthalten:
Wirkstoff:
Huminsäuren (Humocarb) 99,4g
Sonstige Bestandteile:
Eine Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1
3. DARREICHUNGSFORM
Pulver
Schwarzbraunes Pulver zum Eingeben über das Futter
4. KLINISCHE ANGABEN
4.1 ZIELTIERARTEN
Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Hunde, Katzen, Ziervögel
4.2 ANWENDUNGSGEBIETE UNTER ANGABE DER ZIELTIERARTEN
Zur Therapie und Metaphylaxe von Magen- und Darmerkrankungen
-
Unspezifische Durchfälle (z. B. ernährungsbedingt) oder infektiöse (durch Bakterien oder Viren verursachte) Durchfälle
-
Verdauungsstörungen aufgrund von Fäulnis- und Gärungsprozessen (Dyspepsie) sowie Stoffwechseldysregulationen, die durch Umstellung, Futterwechsel, Fehlfütterung oder verminderte Futteraufnahme bedingt sind
-
Normalisierung der obligaten bakteriellen Magen-Darm-Flora und der davon abhängigen Regenerierung des Stoffwechsels
-
Entfernung bestimmter, mit dem Futter aufgenommener schädlicher Verbindungen (z. B. Pilzgifte, Pestizid- und Schwermetallbelastungen) sowie erst im Magen-Darm-Bereich gebildeter Schadstoffe oder deren Umwandlungsprodukte
4.3 GEGENANZEIGEN
Keine bekannt.
4.4 BESONDERE WARNHINWEISE FÜR JEDE ZIELTIERART
Die
Verabreichung beim Kalb sollte grundsätzlich erst ab dem 2. bis 3.
Lebenstag beginnen.
4.5 BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ANWENDUNG
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:
keine Angaben
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:
keine Angaben
4.6 NEBENWIRKUNGEN
Keine bekannt.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Humocarb formuliert sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 – 42, 10117 Berlin oder der pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de.) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://vet-uaw.de)
4.7 ANWENDUNG WÄHREND DER TRÄCHTIGKEIT ODER DER LAKTATION
Humocarb formuliert kann auch während Trächtigkeit und Laktation angewendet werden.
4.8 WECHSELWIRKUNGEN MIT ANDEREN ARZNEIMITTELN UND ANDERE
WECHSELWIRKUNGEN
Bei Verabreichung in Verbindung mit oral wirksamen Chemotherapeutika kann innerhalb von 2 Stunden eine resorptionsmindernde Wirkung eintreten.
4.9 DOSIERUNG UND ART DER ANWENDUNG
Pulver zum Eingeben über das Futter
Therapie:
Rind, Kalb, Schwein, Schaf, Ziege
Pferd:
0,3 - 0,5 g Humocarb formuliert pro kg
Körpergewicht (KGW) pro Tag Behandlungsdauer: 7 - 15
Tage
Hund, Katze:
0,5 - 1 g Humocarb formuliert pro kg KGW pro
Tag
Behandlungsdauer: 5 - 10 Tage
Ziervögel:
1 g Humocarb formuliert in10 ml Wasser einmischen
und tropfenweise mehrmals täglich eingeben.
Behandlungsdauer: 5 Tage
Zur Prophylaxe bei anfälligen Tieren insbesondere
Jungtieren bei Futterumstellung bzw. Umstallung ist die halbe
therapeutische Dosis über 10 bis 20 Tage ausreichend.
Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene
Dosis jeweils restlos aufgenommen wird. Dazu ist das Pulver vor
jeder Applikation in einen Teil des Futters frisch einzumischen und
vor der eigentlichen Fütterung zu verabreichen.
Bei Tieren mit schweren Durchfallerkrankungen
sollte der Tierarzt zusätzliche therapeutische Maßnahmen
ergreifen.
4.10 ÜBERDOSIERUNG (SYMPTOME, NOTFALLMASSNAHMEN, GEGENMITTEL)
keine Angaben
4.11 WARTEZEIT
Rind, Pferd, Schaf, Ziege: essbare Gewebe: 0 Tage
Milch: 0
Tage
Schwein: essbare Gewebe: 0 Tage
5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN
5.1 PHARMAKODYNAMISCHE EIGENSCHAFTEN
Die im
„Humocarb formuliert" enthaltenen Huminsäuren (55% bezogen auf die
Trockenmasse) sind hochmolekulare Naturstoffe mit einer
magen-darm-spezifischen Wirkung. Bei oraler Anwendung der
Huminsäuren kann auf folgende klinisch-pharmakologische Effekte
hingewiesen werden:
-
Nutzung der schleimhautabdeckenden und adstringierenden Wirkung im Magen-Darm-Kanal zur Abdeckung der z. B. durch Infektion oder Schadstoffe geschädigten Mukosazellen und Darmkapillaren und damit verbundenen Verhinderung der Resorption toxischer Verbindungen aus dem Darmlumen.
-
Nutzung der kolloidalen Schutzfunktion und antiphlogistischen Wirkung, welche im Magen-Darm-Kanal zur Ruhigstellung peripherer Nervenendigungen und zur Wiederherstellung eines physiologischen Darmtonus führt.
Nutzung der antiresorptiven bzw. adsorptiven Wirkung, welche die Eliminierung von Fremdstoffen (z. B. Eiweißtoxine, toxische Rückstände) über die Faeces auslöst. -
Nutzung des detoxifizierenden Effekts.
5.2 ANGABEN ZUR PHARMAKOKINETIK
Huminsäuren
besitzen eine hohe Pufferkapazität und werden selbst weder im Magen
(pH-Milieu sauer) noch im Dünn- oder Dickdarm
resorbiert.
Oral applizierte Huminsäuren sind somit nicht
toxisch.
6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN
6.1 VERZEICHNIS DER SONSTIGEN BESTANDTEILE
Carmellose-Natrium
6.2 INKOMPATIBILITÄTEN
keine Angaben
6.3 DAUER DER HALTBARKEIT
36 Monate
6.4 BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
Das Arzneimittel nach Ablauf des auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr anwenden.
6.5 ART UND BESCHAFFENHEIT DER PRIMÄRVERPACKUNG
PE-Al-kaschierte Dose aus Wickelkarton (100 g, 150 g, 1 kg), PE-Al-beschichtete Papierbeutel (2,5 kg, 3 kg)
6.6 besondere VorsichtsmaSSnahmen für die ENTSORgung VON
nicht verwendetem arzneimittel oder BEI DER ANWENDUNG
ENTSTEHENDER ABFÄLLE
Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.
7. ZULASSUNGSINHABER
Pharmawerk Weinböhla GmbH
Poststrasse 58
01689 Weinböhla
Bundesrepublik Deutschland
8. ZULASSUNGSNUMMER
3100170.00.00
9. DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG / VERLÄNGERUNG DER
ZULASSUNG
01.03.2004
10. STAND DER INFORMATION
Mai 2010
11. VERBOT DES VERKAUFS; DER ABGABE UND/ODER DER ANWENDUNG
Nicht zutreffend
12. VERSCHREIBUNGSSTATUS / APOTHEKENPFLICHT
Apothekenpflichtig