Ivomec (Ivermectin)
Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics)
1. Bezeichnung des Tierarzneimittels
Ivomec (Ivermectin)
Wirkstoff: Ivermectin
Für Tiere: Rinder
2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung
1 ml Injektionslösung enthält:
Wirkstoff(e):
Ivermectin 10 mg
Propylenglycol 622 mg
1,3-Dioxol-4-methanol - 1,3-Dioxan-5-ol 1:3 488 mg
(= Glycerinformal)
3. Darreichungsform
Injektionslösung zur subkutanen Injektion.
4. Klinische Angaben
4.1 Zieltierart(en)
Rinder.
4.2 Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en)
Zur Behandlung und Bekämpfung von
Magen- und Darmrundwürmern (adulte und 4. Larvenstadien)
Ostertagia spp. (einschließlich inhibierte Larven von
Ostertagia ostertagi - Winterostertagiose)
Haemonchus placei
Trichostrongylus spp.
Cooperia spp.
Nematodirus spp. (adulte)
Lungenwürmern (adulte und 4. Larvenstadien)
Dictyocaulus viviparus
Dasselfliegen (parasitische Stadien)
Hypoderma spp.
Läusen
Linognathus vituli
Haematopinus eurysternus
Räudemilben
Psoroptes communis var. bovis
Sarcoptes scabiei var. bovis
4.3 Gegenanzeigen
Nicht intramuskulär oder intravenös verabreichen. Nicht bei Tieren anwenden, die der Milchgewinnung dienen. Nicht anwenden bei trockenstehenden Milchkühen, einschließlich Färsen, innerhalb von 60 Tagen vor dem Abkalben.
Hinweis:
Nach der Anwendung von Ivermectin bei Hunden - speziell bei Collies und Bobtails - sowie bei Schildkröten wurde über Unverträglichkeiten mit Todesfolge berichtet. Ivomec ist für Rinder zugelassen und soll nicht bei anderen Tierarten angewendet werden.
4.4 Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart
Die häufige und wiederholte Anwendung von Anthelminthika einer Substanzgruppe kann Resistenzen gegenüber anderen Wirkstoffen dieser Gruppe hervorrufen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren
Nicht zutreffend.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
Nicht rauchen, trinken oder essen während der Anwendung von Ivomec.
Direkter Kontakt mit Haut und Augen ist zu vermeiden.
Nach Gebrauch die Hände waschen.
Nach versehentlichem Kontakt sollte die betroffene Hautstelle sogleich mit Wasser und Seife gereinigt werden.
Am Auge wird Ausspülen mit Wasser und, sofern notwendig, ärztliche Behandlung empfohlen.
Selbstinjektionen vermeiden – sollten spezifische Symptome auftreten, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Hinweis für den behandelnden Arzt:
Im Falle einer versehentlichen Selbstinjektion wurden selten spezifische Symptome beobachtet, deshalb sollten solche Fälle symptomatisch behandelt werden.
4.6 Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere)
Vereinzelt kann es zu vorübergehenden Schwellungen an der Injektionsstelle kommen, die jedoch ohne Behandlung wieder abklingen. Momentane Schmerzreaktionen beim Rind wurden nur in vereinzelten Fällen beobachtet.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Ivomec sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39-42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://vet-uaw.de).
4.7 Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode
Ivomec kann in allen Stadien der Trächtigkeit angewendet werden.
Zur Anwendung während der Laktation siehe 4.3 und 4.11.
4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen
Keine bekannt.
4.9 Dosierung und Art der Anwendung
1 ml Ivomec pro 50 kg Körpergewicht (KGW), entsprechend 0,2 mg Ivermectin pro kg KGW.
Zur subkutanen Injektion.
Einmalige Injektion; vorzugsweise erfolgt die subkutane Verabreichung vor oder hinter der Schulter. Auf trockene, sterile Kanülen und Spritzen sowie eine aseptische Applikationstechnik sollte bei der Verabreichung von Ivomec geachtet werden. Die Kanülen, die zur Injektion eingesetzt werden, sollten nicht zur direkten Entnahme aus der Flasche verwendet werden. Volumina größer als 10 ml sollten auf 2 Injektionsstellen verteilt werden.
Rinder infizieren sich in der Regel in den ersten Wochen nach dem Weide-austrieb vorwiegend durch die überwinterten Larven von Magen-Darmrund-würmern sowie des Lungenwurmes.
Während der Zeit von Dezember bis Mitte März sollte beim Rind von einer Behandlung des Dassellarvenbefalls Abstand genommen werden, da es durch das Absterben von migrierenden Larven im Wirbelkanal zu Lähmungserscheinungen kommen kann.
4.10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel), falls erforderlich
Bei der empfohlenen Dosierung von 0,2 mg Ivermectin pro kg KGW sind Symptome einer Überdosierung auszuschließen. Ein Antidot ist nicht bekannt. Sollten toxische Symptome auftreten, ist gegebenenfalls eine symptomatische Therapie durchzuführen.
Bei Rindern kommt es nach Dosen von 8 mg pro kg KGW (das ist die 40-fache therapeutische Dosis) zu Depressionen mit Somnolenz, Ataxie und Mydriasis.
4.11 Wartezeit(en)
Rind:
Essbare Gewebe: 49 Tage
Nicht bei Tieren anwenden, die der Milchgewinnung dienen. Nicht anwenden bei trockenstehenden Milchkühen, einschließlich Färsen, innerhalb von 60 Tagen vor dem Abkalben.
5. Pharmakologische Eigenschaften
Pharmakotherapeutische Gruppe: Anthelminthika
ATCvet-Code: QP54AA01
5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften
Ivermectin gehört als Endektozid in die Substanzklasse der makrozyklischen Laktone. Diese Stoffe werden selektiv und mit hoher Affinität an Glutamat-Rezeptoren von Chloridionenkanälen gebunden, die in Nerven- bzw. Muskelzellen von wirbellosen Tieren vorkommen. Dadurch wird die Permeabilität der Zellmembran gegenüber Chloridionen erhöht. Es kommt zur Hyperpolarisation der Nerven- bzw. Muskelzellen, was zur Paralyse und zum Tod des Parasiten führt.
Vertreter dieser Substanzklasse können auch mit anderen Rezeptoren der Chloridionenkanäle reagieren, beispielsweise mit solchen, die auf den Neurotransmitter Gamma-Aminobuttersäure (GABA) ansprechen.
Die allgemein gute Verträglichkeit dieser Substanzen in Säugetieren erklärt sich dadurch, dass Säuger keine Glutamat-Rezeptoren an Chloridionenkanälen besitzen und die Affinität der makrozyklischen Laktone gegenüber den Gamma-Aminobuttersäure (GABA)-abhängigen Rezeptoren bei Säugern in therapeutischen Dosierungen um mehrere Größenordnungen geringer ist als bei den Parasiten. Die intakte Blut-Hirn-Schranke ist für makrozyklische Laktone im Allgemeinen kaum permeabel.
5.2 Angaben zur Pharmakokinetik
Ivermectin wird nach subkutaner Injektion rasch resorbiert. Höchste Plas-mawerte werden nach 1-2 Tagen erreicht. Ivermectin und seine Metaboliten werden hauptsächlich über den Kot ausgeschieden, nur etwa 1–2 % finden sich im Harn wieder.
Aufgrund der lipophilen Eigenschaften sind Ivermectin-Rückstände in Leber und Fett länger nachweisbar als in den übrigen essbaren Geweben.
6. Pharmazeutische Angaben
6.1 Verzeichnis der sonstigen Bestandteile
Keine.
6.2 Inkompatibilitäten
Der Wirkstoff Ivermectin unterliegt bei intensiver Bestrahlung einem photolytischen Abbau.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
5 Jahre.
6.4 Besondere Lagerungshinweise
Vor Licht schützen.
6.5 Art und Beschaffenheit der Primärverpackung
Flasche aus Polyethylen (LDPE) mit 50 ml, 200 ml bzw. 500 ml.
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle
Der Wirkstoff Ivermectin ist für Fische und andere im Wasser lebende
Organismen gefährlich. Behandelte Tiere sollen daher keinen direkten Zugang zu Gewässern haben.
Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.
7. Zulassungsinhaber
Merial GmbH
Am Söldnermoos 6
D-85399 Hallbergmoos
8. Zulassungsnummer
2353.00.00
9. Datum der Erteilung der Erstzulassung/Verlängerung der Zulassung
13.06.1983
10. Stand der Information
07.12.2009
11. Verbot des Verkaufs, der Abgabe und/oder der Anwendung
Nicht zutreffend.
12. Verschreibungsstatus/Apothekenpflicht
Verschreibungspflichtig.