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Jso Bicomplex 30

Document: 26.04.2005   Gebrauchsinformation (deutsch) change


Bearbeitungs-Nr. 2160320 ZwischenLIEFERUNG 25.04.2005 4



Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben




Gebrauchsinformation, sorgfältig lesen!




JSO Bicomplex 30



Homöopathisches Arzneimittel


Zusammensetzung

1 Tablette enthält:

Arzneilich wirksame Bestandteile:Calcium fluoratum Trit. D12 25 mg, Calcium phosphoricum Trit. D6 25 mg, Kalium chloratum Trit. D6 25 mg, Silicea Trit. D12 25 mg.

(Gemeinsam potenziert über die letzte Stufe gemäß Vorschrift 40c, HAB.)

Sonstige Bestandteile:Magnesiumstearat (Ph.Eur.), Weizenstärke.


150 Tabletten



Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

ISO-Arzneimittel GmbH & Co. KG

Bunsenstraße 6-10

76275 Ettlingen

www.iso-arznei.de


Anwendungsgebiet

Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.


Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden ist medizinischer Rat einzuholen.


Gegenanzeigen

JSO Bicomplex 30 darf nicht eingenommen werden, wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber Weizenstärke oder einem der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels sind.


Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise

Weizenstärke kann geringe Mengen Gluten enthalten. Diese gelten aber auch für Patienten, die an Zöliakie leiden, als verträglich.


Dieses Arzneimittel enthält Lactose (Milchzucker). Bitte nehmen Sie JSO Bicomplex 30 daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegen bestimmte Zuckerarten leiden.


Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen, sollte das Arzneimittel nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Es soll deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.


Wechselwirkungen mit anderen Mitteln

Bisher sind keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln bekannt.


Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Falls Sie sonstige Medikamente einnehmen, fragen Sie bitte Ihren Arzt.


Dosierungsanleitung, Art und Dauer der Anwendung

Die folgenden Angaben gelten, soweit Ihnen Ihr Arzt JSO Bicomplex 30 nicht anders verordnet hat.


Bei akuten Beschwerden sollten Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren halbstündlich bis stündlich je 1 Tablette (höchstens 6-mal täglich) einnehmen. Die häufige Einnahme bei akuten Beschwerden sollte ohne Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten nicht länger als 1 Woche erfolgen. In chronischen Fällen sollten Sie 1- bis 3-mal täglich je 1 Tablette einnehmen.

Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.


Die Tabletten sollten nicht mit den Mahlzeiten, sondern mindestens eine halbe Stunde vor oder nach dem Essen eingenommen werden. Sie sollten die Tabletten vorzugsweise langsam im Mund zergehen lassen.


Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.


Nebenwirkungen

Weizenstärke kann Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen.


Hinweis:Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.


Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht in dieser Gebrauchsinformation aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.


Hinweise und Angaben zur Haltbarkeit des Arzneimittels

Das Verfallsdatum ist auf dem Behältnis und der äußeren Umhüllung angegeben. Bitte verwenden Sie das Arzneimittel nicht mehr nach diesem Datum.

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Arzneimittel sollten für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden!


Darreichungsform und Packungsgrößen

Originalpackung mit 150 Tabletten (N1).


Apothekenpflichtig


Reg.-Nr.: 60320.00.00


Stand der Information: Februar 2005