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Juv 110-K I - Vi

Document: 13.04.2005   Gebrauchsinformation (deutsch) change


Gebrauchsinformation



Liebe Patientin, lieber Patient!


Bitte lesen Sie die gesamte Gebrauchsinformation sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie.

Dieses Arzneimittel ist auch ohne ärztliche Verschreibung erhältlich. Um einen bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen, muss Juv 110-K I – VI jedoch vorschriftsmäßig angewendet werden.



Juv 110-K I – VI


Homöopathisches Arzneimittel



Zusammensetzung

In 10 g Streukügelchen (Größe 6) sind verarbeitet:


Arzneilich wirksame Bestandteile:

I: Gallae turcicae Dil. D10 0,05 g, Raphanus sativus var. niger Dil. D10 0,05 g

II: Prunus padus e cortice (HAB1934) Dil. D10 (HAB V. 3a) 0,05 g, Ulmus campestris (HAB 1934) Dil. D10 (HAB V. 3a) 0,05 g

III: Fraxinus americana (HAB 1934) Dil. D10 (HAB V. 3a) 0,05 g, Thuja occidentalis Dil. D10 0,05 g

IV: Haematoxylon campechianum (HAB 1934) Dil. D10 [HAB V. 4a, Ø mit Ethanol 86% (m/m)] 0,05 g, Viscum album Dil. D10 0,05 g

V: Marsdenia cundurango Dil. D10 0,05 g, Scrophularia nodosa Dil. D10 0,05 g

VI: Acer negundo (HAB 1934) Dil. D10 (HAB V. 3a), Lycopodium clavatum Dil. D10 0,05 g


Darreichungsform und Inhalt

Juv 110-K I – VI als Streukügelchen ist in Packungen mit 20 g je Nummer I – VI erhältlich.


Was ist Juv 110-K I – VI und wofür wird es angewendet?

Juv 110-K I – VI ist ein registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe eines therapeutischen Anwendungsgebietes


von:


PHÖNIX LABORATORIUM GMBH

Benzstraße 10

71149 Bondorf

www.phoenix-laboratorium.de


Sollten während der Anwendung des Arzneimittels die Krankheitssymptome fortdauern, müssen Sie medizinischen Rat einholen.


Was müssen Sie vor der Anwendung von Juv 110-K I – VI beachten?

Juv 110-K I – VI darf nicht eingenommen werden, wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber einem der arzneilich wirksamen Bestandteile oder einem der sonstigen Bestandteile von Juv 110-K I – VI sind.


Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung von Juv 110-K I – VI in der Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen, sollte das Arzneimittel nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Arzt oder Heilpraktiker angewendet werden.


[Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Es soll deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.]


Allgemeiner Hinweis:

Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Bitte fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden bzw. vor kurzem angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.


Dieses Arzneimittel enthält Sucrose. Bitte nehmen Sie Juv 110-K I – VI erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.


Wie ist Juv 110-K I – VI anzuwenden?

Wenden Sie Juv 110-K I – VI immer genau nach der Anweisung in dieser Gebrauchsinformation an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.


Soweit nicht anders verordnet:

1 bis 3mal täglich 5 Streukügelchen im täglichen Wechsel von Nummer I bis VI einnehmen.

Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.


Auch homöopathische Arzneimittel sollten nicht über längere Zeit ohne Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Arzt oder Heilpraktiker angewendet werden.


Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Es sind keine Nebenwirkungen bekannt.


Hinweis: Bei der Anwendung eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.


Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.


Wie ist Juv 110-K I – VI aufzubewahren?

Nicht über 25° C aufbewahren.

Arzneimittel müssen für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden!

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Etikett und der Faltschachtel angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden.


Stand der Information: […]