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Lasovak Plus

ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES TIERARZNEIMITTELS

1.    BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS LASOVAK PLUS

Paramyxovirose (PMV-1) - Impfstoff, inaktiviert, für Tauben, wässrige Emulsion zur subkutanen Injektion

2.    QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG Arzneilich wirksamer Bestandteil

1 Impfdosis (0,5ml) enthält:

NDV, Stamm La Sota, gereinigt, inaktiviert    mind. 1024 HAE

Adjuvans

Montanide ISA 206 VG    max. 0,25 ml

Konservierungsmittel

Thiomersal    max. 0.05 mg

Sonstige Bestandteile

Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1. Wirtssystem: Embryonierte Hühnereier

3. DARREICHUNGSFORM

Wässrige Emulsion zur Injektion

Aussehen nach Durchmischung: gelblich-weiße bis gräuliche, milchige, wässrige

Lösung

4. KLINISCHE ANGABEN

4.1    Zieltierart

Taube

4.2    Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart

Aktive Immunisierung der Tauben gegen Paramyxovirus-1 Infektionen.

Der Immunschutz ist 3 Wochen nach der Impfung voll ausgebildet und dauert 12 Monate an.

4.3 Gegenanzeigen

Nicht anwenden bei klinisch kranken Tieren.

4.4 Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart

Keine

4.5    Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren

Im Interesse einer erfolgreichen Immunausbildung sollten geimpfte Tauben innerhalb von 14 Tagen nach der Immunisierung keinen außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt werden.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender

Für den Anwender:

Dieses Tierarzneimittel enthält Mineralöl. Eine versehentliche (Selbst)Injektion kann zu starken Schmerzen und Schwellungen führen, insbesondere bei einer Injektion in ein Gelenk oder einen Finger. In seltenen Fällen kann dies zum Verlust des betroffenen Fingers führen, wenn er nicht umgehend ärztlich versorgt wird.

Im Falle einer versehentlichen (Selbst)Injektion, ziehen Sie sofort einen Arzt zu Rate, selbst wenn nur geringe Mengen injiziert wurden, und zeigen Sie dem Arzt die Packungsbeilage.

Sollten die Schmerzen länger als 12 Stunden nach der ärztlichen Untersuchung andauern, ziehen Sie erneut einen Arzt zu Rate.

Für den Arzt:

Dieses Tierarzneimittel enthält Mineralöl. Eine versehentliche (Selbst)Injektion selbst geringer Mengen dieses Impfstoffes kann starke Schwellungen verursachen, die unter Umständen zu ischämischen Nekrosen oder sogar dem Verlust eines Fingers führen können.

Die Wunde soll UNVERZÜGLICH sachkundig chirurgisch versorgt werden. Dies kann eine frühzeitige Inzision und Spülung der Injektionsstelle erfordern, insbesondere wenn Weichteile oder Sehnen betroffen sind.

4.6    Nebenwirkungen

An der Injektionsstelle können als Reaktionen auf das Adjuvans vorübergehende leichte Schwellungen auftreten, die sich erfahrungsgemäß wieder zurückbilden.

4.7    Anwendung während der Legeperiode

Eine Impfung weniger als 3 Wochen vor Beginn der Anpaarung bzw. der Brutzeit kann zur verminderten Eiablage und zu geringeren Schlupfergebnissen führen.

4.8    Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkun gen

Es liegen keine Informationen zur gegenseitigen Verträglichkeit (Kompatibilität) dieses Impfstoffes mit einem anderen vor, mit Ausnahme von Zoosal T. Es wird daher empfohlen, keine anderen Impfstoffe als diesen zeitgleich, aber ortsgetrennt mit Lasovak PLUS zu verabreichen.

4.9 Dosierung und Art der Anwendung

Der Impfstoff sollte vor der Anwendung auf Zimmertemperatur temperiert werden.

Inhomogener Impfstoff, der durch Schütteln nicht homogenisiert werden kann, soll nicht verwendet werden.

Die Immunisierung erfolgt subkutan in dorso-cranialer Richtung am unteren Nackendrittel des Tieres.

Die Impfdosis beträgt 0,5 ml je Tier.

Jungtauben können ab Beginn der 4. Lebenswoche geimpft werden.

Brief- und Rassetauben sollten einmal jährlich geimpft werden.

Der Impfzeitpunkt ist so zu wählen, dass die Immunisierung mindestens drei Wochen vor geplanten Ausstellungen oder vor einer folgenden Anpaarung durchgeführt wird.

Brieftauben sollten mindestens 3 Wochen vor Langstreckenflügen geimpft werden.

4.10    Überdosierung

Die Verabreichung einer doppelten Gebrauchsdosis ist für die Tauben verträglich.

4.11    Wartezeit

Null Tage

5. IMMUNOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

Pharmazeutische Gruppe:    Immunologika

ATCvet-Code:    QI01EA01

Stimulierung der Ausbildung einer aktiven Immunität zum Schutz gegen Paramyxovirus 1-Infektionen der Tauben und gegen die Erreger der atypischen Geflügelpest (Newcastle Krankheit), die vom Hühnergeflügel auf Tauben übergehen können.

Ein hoher Titer maternaler Antikörper gegen PMV-1 kann bei Jungtauben die Ausbildung der aktiven Immunantwort negativ beeinflussen.

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

6.1    Verzeichnis der sonstigen Bestandteile

Natriumchlorid

Di-Natriumhydrogenphosphat Dihydrat Kaliumhydrogenphosphat Kaliumchlorid Wasser zur Injektion

6.2    Inkompatibilitäten

Nicht mit anderen Impfstoffen oder immunologischen Produkten oder Tierarzneimitteln mischen.

6.3    Dauer der Haltbarkeit

2 Jahre

Angebrochene Behältnisse sind innerhalb von 8 Stunden zu verbrauchen.

6.4 Besondere Lagerungshinweise

Vor Licht geschützt, bei + 2 °C bis + 8 °C lagern Vor Frost schützen!

6.5 Art und Beschaffenheit der Primärverpackung

Faltschachtel mit je einer Glasflasche mit 10, 25, 50 und 100 ml Inhalt mit Gummistopfen und Aluminiumkappen.

Packungsgrößen:

Flasche mit 10 ml ( 20 ID)

Flasche mit 25 ml ( 50 Id)

Flasche mit 50 ml (100 Id)

Flasche mit 100 ml (200 Id)

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle

Nicht verwendeter Impfstoff oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den nationalen Vorschriften zu entsorgen.

Reste der Ölemulsion können mit Alkohol abgewaschen werden.

7. ZULASSUNGSINHABER

IDT Biologika GmbH Am Pharmapark D-06861 Dessau-Roßlau

8.

9.


ZULASSUNGSNUMMER    190a/96

DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG / VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

23.03.1997 / 28.03.2002 / 28.03.2007

10. STAND DER INFORMATION    02/2008

VERBOT DES VERKAUFS, DER ABGABE UND/ODER DER ANWENDUNG

Nicht zutreffend