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Mallebrin Konzentrat Zum Gurgeln

Document: 23.11.2011   Fachinformation (deutsch) change

Fachinformation



1. Bezeichnung des Arzneimittels


Mallebrin®Konzentrat zum Gurgeln

2,2 g/10 ml Lösung



2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung


Wirkstoff: Aluminiumchlorid


10 ml Lösung enthalten: Aluminiumchlorid-Hexahydrat 2,2183 g.


Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.



3. Darreichungsform


Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle


Mallebrin®Konzentrat zum Gurgeln ist eine klare, blaue Lösung.



4. Klinische Angaben


4.1 Anwendungsgebiete


Traditionell angewendet als mild wirkendes Arzneimittel bei leichten Entzündungen des Zahnfleisches und der Mundschleimhaut.


Sollten bei Entzündungen der Mund- und Rachenschleimhaut die Beschwerden länger als 1 Woche andauern, ist ein Arzt aufzusuchen.


4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung


2- bis 3-mal täglich 15 - 20 Tropfen Mallebrin®Konzentrat zum Gurgeln in ein Glas Wasser (ca. 150 ml) geben. Anschließend mit der verdünnten Lösung gurgeln.


Die Anwendungsdauer ist prinzipiell nicht begrenzt, beachten Sie jedoch die Angaben unter Abschnitt 4.1.


4.3 Gegenanzeigen


Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile.


4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung


Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern liegen keine ausreichenden Erfahrungen vor. Es darf deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.


Mallebrin®Konzentrat zum Gurgeln darf nur verdünnt angewendet werden und darf nicht eingenommen werden.


Sollte Mallebrin®Konzentrat zum Gurgeln versehentlich auf die Kleidung getropft sein, ist diese sofort mit kaltem Wasser gut auszuwaschen. Bitte beachten Sie, dass verdünntes Mallebrin®und besonders Mallebrin®Konzentratauch auf Teppich- und anderen Bodenbelägen, Möbel-, Kunststoff- und Metalloberflächen zu nicht mehr entfernbaren Flecken führen kann. Vermeiden Sie den Kontakt von Mallebrin®mit diesen Materialien, und waschen Sie versehentlich verschüttete Lösung sofort ab.


4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen


Bisher sind keine Wechselwirkungen bekannt.


4.6 Schwangerschaft und Stillzeit


Da keine ausreichenden Untersuchungen vorliegen, sollte Mallebrin®Konzentrat zum Gurgeln in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.


4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen


Nicht zutreffend.


4.8 Nebenwirkungen


Bisher sind keine Nebenwirkungen bekannt.


4.9 Überdosierung


Vergiftungen mit Mallebrin®Konzentrat zum Gurgeln sind bei bestimmungsgemäßer Anwendung bisher nicht bekannt geworden.


Bei Verschlucken größerer Mengen von Mallebrin®Konzentrat zum Gurgeln können unter Umständen Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Die Behandlung erfolgt symptomatisch.



5. Pharmakologische Eigenschaften


5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften


Pharmakotherapeutische Gruppe: Antiinfektiva und Antiseptika zur oralen Lokalbehandlung

ATC Code: A01AB26


5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften


Keine Angaben.



5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit


Keine Angaben.



6. Pharmazeutische Angaben


6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Indigocarmin (E 132), gereinigtes Wasser.


6.2 Inkompatibilitäten


Nicht zutreffend.


6.3 Dauer der Haltbarkeit


Die Dauer der Haltbarkeit beträgt 60 Monate.


Haltbarkeit nach Anbruch: 6 Monate.


6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Flasche im Umkarton aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen.


6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


30 ml Lösung (N1)

50 ml Lösung (N2)

100 ml Lösung (N3)


6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung


Keine besonderen Anforderungen.



7. Inhaber der Zulassung


Krewel Meuselbach GmbH

Krewelstr. 2

53783 Eitorf

Telefon: 02243 / 87-0

Telefax: 02243 / 87-175



8. Zulassungsnummer


6139904.00.00




9. Datum der Erteilung der Zulassung / Verlängerung der Zulassung


22.01.2002



10. Stand der Information


November 2011



11. Verkaufsabgrenzung


Apothekenpflichtig.


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