Multibic 2 Mmol/I Kalium
Module 1: multiBic 2 mmol/L Kalium Fachinformation DE/H/388/02
Fachinformation
(Zusammenfassung der Merkmale des
Arzneimittels)
1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS
multiBic 2 mmol/L Kalium Hämofiltrationslösung
2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG
multiBic wird in einem Doppelkammerbeutel geliefert, bei dem eine Kammer 4,75 L einer alkalischen Hydrogencarbonatlösung und die andere Kammer 0,25 L einer sauren Glucose-Elektrolyt-Lösung enthält.
VOR DEM MISCHEN:
je 1000 mL Lösung enthalten:
Saure Glucose-Elektrolyt-Lösung(kleine Kammer)
Kaliumchlorid 2,982 g
Calciumchlorid-Dihydrat 4,410 g
Magnesiumchlorid-Hexahydrat 2,033 g
Glucose wasserfrei 20,00 g
entsprechend Glucose-Monohydrat 22,00 g
K+ 40 mmol
Ca2+ 30 mmol
Mg2+ 10 mmol
Cl- 122 mmol
Glucose 111 mmol
Alkalische Hydrogencarbonatlösung (große Kammer)
Natriumchlorid 6,453 g
Natriumhydrogencarbonat 3,104 g
Na+ 147,37 mmol
Cl- 110,42 mmol
HCO3- 36,95 mmol
NACH DEM MISCHEN:
1000 mL gebrauchsfertige Lösung multiBic 2 mmol/L Kalium enthalten:
Natriumchlorid 6,136 g
Kaliumchlorid 0,1491 g
Natriumhydrogencarbonat 2,940 g
Calciumchlorid-Dihydrat 0,2205 g
Magnesiumchlorid-Hexahydrat 0,1017 g
Glucose wasserfrei 1,000 g
entsprechend Glucose-Monohydrat 1,100 g
Na+ 140 mmol
K+ 2,0 mmol
Ca2+ 1,5 mmol
Mg2+ 0,50 mmol
Cl- 111 mmol
HCO3- 35 mmol
Glucose 5,55 mmol
Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.
3. DARREICHUNGSFORM
Hämofiltrationslösung
Die Lösung ist klar und farblos.
Theoretische Osmolarität: 296 mosm/L
pH 7,40
4. Klinische Angaben
4.1 Anwendungsgebiete
Zur Anwendung bei Patienten mit akutem Nierenversagen, das eine kontinuierliche Hämofiltration erforderlich macht.
4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung
Die Hämofiltration einschließlich des Verschreibens der Substitutionslösung soll bei Patienten mit akutem Nierenversagen von einem mit dieser Behandlung erfahrenen Arzt überwacht werden.
Bei akutem Nierenversagen wird die Behandlung für eine begrenzte Zeit durchgeführt und bei vollständiger Wiederherstellung der Nierenfunktion beendet.
multiBic2 mmol/l Kalium ist ausschließlich zur intravenösen Anwendung bestimmt.
Die gebrauchsfertige Lösung ist mittels einer Dosierpumpeinheit in den extrakorporalen Kreislauf zu infundieren.
Da bei der Hämofiltration Blutserum abfiltriert wird, muss das filtrierte Volumen, verringert um die notwendige Ultrafiltrationsflüssigkeit, durch Hämofiltrationslösung substituiert werden.
Die Dosierung der Substitutionslösung wird vom behandelnden Arzt in Abhängigkeit vom klinischen Zustand und vom Körpergewicht des Patienten festgelegt. Soweit nicht anders verordnet, ist, abhängig von der Stoffwechsellage des Patienten, zur adäquaten Entfernung der harnpflichtigen Substanzen des erwachsenen Patienten eine Gesamtfiltrationsrate von etwa 800 - 1400 mL/h ausreichend. Es wird eine maximale Filtrationsrate von 75 L pro Tag empfohlen.
Klinische Erfahrungen zur Anwendung und Dosierung dieses Produktes bei Kindern liegen nicht vor.
Hinweise zur Handhabung des Produktes siehe Abschnitt 6.6.
Gegenanzeigen
Lösungsabhängige Gegenanzeigen:
-
Hypokaliämie
-
Metabolische Alkalose
Hämofiltrationsbedingte Gegenanzeigen aufgrund des technischen Verfahrens selbst:
-
Nierenversagen mit erhöhtem Hyperkatabolismus in Fällen, in denen urämische Symptome nicht mehr durch Hämofiltration gelindert werden können.
-
Inadäquater Blutfluss vom vaskulären Zugang.
-
Zustände mit erhöhtem Blutungsrisiko aufgrund systemischer Antikoagulation.
4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Die Kaliumkonzentration im Serum muss vor und während der Hämofiltration regelmäßig kontrolliert werden. Der Kaliumstatus des Patienten und seine Entwicklung während der Hämofiltration müssen beachtet werden. Wenn eine Hypokaliämie vorliegt oder sich zu entwickeln droht, kann die Substitution von Kalium und/oder der Wechsel zu einer Substitutionslösung mit höherem Kaliumgehalt erforderlich sein. Wenn sich eine Hyperkaliämie entwickelt, kann neben üblichen intensivmedizinischen Maßnahmen eine Erhöhung der Filtrationsrate und/oder der Wechsel zu einer Substitutionslösung mit einer niedrigeren Kaliumkonzentration indiziert sein.
Zusätzlich ist vor und während der Hämofiltration die Überwachung der folgenden Parameter durchzuführen:
Natrium im Serum, Calcium im Serum, Magnesium im Serum, Phosphat im Serum, Blutzucker im Serum, Säure-Basen-Status, Harnstoff- und Kreatininkonzentrationen, Körpergewicht und Flüssigkeitsbilanz (zur frühzeitigen Erkennung von Hyper- und Dehydratation).
Vor Gebrauch muss der Lösungsbeutel wie in Abschnitt 6.6 „Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung“ beschrieben sorgfältig geprüft werden.
Die Hämofiltrationslösung soll vor Infusion mittels geeigneter Geräte auf etwa Körpertemperatur erwärmt werden und darf keinesfalls unter Raumtemperatur infundiert werden.
Nicht anwenden, bevor die beiden Lösungskompartimente gemischt sind!
4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
Durch korrekte Dosierung von Substitutionslösungen und genaues Monitoring von Werten der klinischen Chemie und der Vitalfunktionen können Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten vermieden werden. Folgende Wechselwirkungen sind jedoch denkbar:
Elektrolytinfusionen, parenterale Ernährung und andere in der Intensivmedizin übliche Infusionen beeinflussen die Serumzusammensetzung und den Flüssigkeitsstatus des Patienten. Dies muss bei der Verschreibung der Hämofiltrationsbehandlung beachtet werden.
Durch die Hämofiltrationsbehandlung kann die Konzentration von Medikamenten im Blut reduziert werden, insbesondere von Medikamenten mit einer niedrigen Proteinbindungskapazität, mit einem kleinen Verteilungsvolumen, mit einem Molekulargewicht unterhalb des Cut-Offs der verwendeten Membran und wenn die Medikamente vom Hämofilter adsorbiert werden. Eine entsprechende Anpassung der Dosierung solcher Medikamente kann erforderlich sein.
Toxische Effekte von Digitalis können durch Hyperkaliämie, Hypermagnesämie und Hypocalcämie maskiert sein. Die Korrektur dieser Elektrolyte durch Hämofiltration kann das Auftreten von Zeichen einer Digitalisintoxikation hervorrufen, z.B. Herzrhythmusstörungen.
4.6 Schwangerschaft und Stillzeit
Zur Zeit liegen keine klinischen Erfahrungen vor. Die bicarbonatgepufferte Substitutionslösung darf nur nach Abwägung der potentiellen Risiken und Vorteile für Mutter und Kind angewendet werden.
4.7 Auswirkung auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Nicht zutreffend.
4.8 Nebenwirkungen
Unerwünschte Reaktionen, z.B. Übelkeit, Erbrechen, Muskelkrämpfe, Blutdruckabfall und Bluthochdruck, können Folge der Behandlungsart sein oder durch die verwendete Substitutionslösung hervorgerufen werden.
Im Allgemeinen ist die Verträglichkeit von bicarbonatgepufferten Hämofiltrationslösungen gut. An potentiellen Nebenwirkungen sind jedoch denkbar:
Hyper- oder Hypohydratation, Elektrolytstörungen (z.B. Hypokaliämie), Hypophosphatämie, Hyperglykämie und metabolische Alkalose.
4.9 Überdosierung
Bei bestimmungsgemäßer Dosierung ist das Auftreten von Notsituationen noch nicht bekannt geworden, zudem kann die Zufuhr der Lösung jederzeit unterbrochen werden. Bei ungenau berechneter und überwachter Flüssigkeitsbilanzierung kann es zu einer Überwässerung oder zu einer Dehydratation mit den daraus resultierenden Kreislaufreaktionen kommen. Diese manifestieren sich in entsprechenden Veränderungen des Blutdrucks, des zentralen Venendrucks, der Herzfrequenz und des Pulmonalarteriendrucks. Infolge einer Überwässerung kann ein kongestives Herzversagen und/oder eine Stauungslunge auftreten.
Bei einer Überwässerung soll die Ultrafiltration erhöht und der Fluss und das Volumen der infundierten Substitutionslösung reduziert werden. Im Falle einer ausgeprägten Dehydratation ist es notwendig, die Ultrafiltration zu verringern oder zu beenden und die Infusion der Substitutionslösung entsprechend zu erhöhen.
Eine zu hohe Behandlungsdosis kann zu Störungen der Elektrolytkonzentrationen und des Säure-Basen-Haushalts führen, z.B. kann eine Bicarbonatüberdosis durch die Infusion eines unangemessen großen Volumens Substitutionslösung auftreten. Dies kann möglicherweise zu metabolischer Alkalose, Abnahme des ionisierten Calciums oder Tetanie führen.
5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN
Pharmakodynamische Eigenschaften
Pharmakotherapeutische Gruppe: Hämofiltrationslösung
ATC-Code: B05Z B - Hämofiltrate
Grundprinzipien der Hämofiltration:
Während einer kontinuierlichen Hämofiltration werden Wasser und gelöste Substanzen, wie urämische Toxine, Elektrolyte und Bicarbonat durch Ultrafiltration aus dem Blut entfernt. Das Ultrafiltrat wird durch eine Substitutionslösung (Hämofiltrationslösung) mit bilanzierter Elektrolyt- und Pufferkonzentration ersetzt.
Die gebrauchsfertige Hämofiltrationslösung ist eine bicarbonatgepufferte Substitutionslösung zur intravenösen Anwendung zur Behandlung von akutem Nierenversagen jeglicher Genese mittels kontinuierlicher Hämofiltration.
Die Elektrolyte Na+, K+, Mg++, Ca++, Cl-und Bicarbonat sind für die Aufrechterhaltung und Korrektur der Flüssigkeits- und Elektrolythomöostase (Blutvolumen, osmotisches Gleichgewicht, Säure-Basen-Haushalt) unentbehrlich.
5.2 Phamakokinetische Eigenschaften
Die gebrauchsfertige Hämofiltrationslösung darfnur intravenös verabreicht werden. Die Verteilung von Elektrolyten und Bicarbonat wird abhängig von Bedarf, metabolischen Bedingungen und residualer Nierenfunktion geregelt. Die wirksamen Bestandteile der Substitutionslösung werden mit Ausnahme der Glucose nicht metabolisiert. Die Ausscheidung von Wasser und Elektrolyten ist abhängig vom zellulären Bedarf, metabolischen Zustand, von der residualen Nierenfunktion und von Flüssigkeitsverlusten über andere Wege (z.B. über Darm, Lunge und Haut).
5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit
Es gibt keine für den Anwender relevanten präklinischen Daten.
6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN
6.1 Liste der sonstigen Bestandteile
Im kleinen Kompartiment A:
Wasser für Injektionszwecke
Salzsäure 25%
Im großen Kompartiment B:
Wasser für Injektionszwecke
Kohlendioxid
6.2 Inkompatibilitäten
Aufgrund fehlender Kompatibilitätsuntersuchungen dürfen diesem Arzneimittel keine anderen Arzneimittel zugesetzt werden. Nur nach Beurteilung der Kompatibilität darf ein Zusatz zur Hämofiltrationslösung erfolgen, der dann in die intensiv durchmischte gebrauchsfertige Lösung erfolgen muss.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
Haltbarkeit
- des Fertigarzneimittels im unversehrten Behältnis: 2 Jahre
- des Fertigarzneimittels nach Anbruch des Behältnisses: -
-nach Herstellung der gebrauchsfertigen Zubereitung: 48 Stunden
Aus mikrobiologischer Sicht soll die Hämofiltrationslösung nach Konnektion an den Hämofiltrationskreislauf unmittelbar verwendet werden. Hiervon abweichende Lagerzeiten und -bedingungen bei der Anwendung liegen in der Verantwortung des Anwenders.
6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung
Nicht unter +4° C lagern.
6.5 Art und Inhalt des Behältnisses
Doppelkammer-Lösungsbeutel:
4,75 L (alkalische Hydrogencarbonatlösung) + 0,25 L (saure Glucose-Elektrolyt-Lösung) = 5 L (gebrauchsfertige Lösung)
Die Folie des Doppelkammerbeutels besteht aus Polyethylen-Terephthalat, welches mit Siliciumoxid als Gasbarriere beschichtet ist, Polyamid und einer Mischung aus Polypropylen und synthetischen Elastomeren.
Umfolie:
Die Umverpackung des Doppelkammer-Lösungsbeutels besteht aus einer Mischung von Polyolefinen und synthetischen Elastomeren und/oder Plastomeren.
2 Beutel à 5000 mL (Karton)
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung
Die Hämofiltrationslösung soll in den folgenden Schritten verabreicht werden:
Entfernung der Umverpackung und sorgfältige Prüfung des Beutels mit der Hämofiltrationslösung
Die Umverpackung darf erst unmittelbar vor dem Gebrauch entfernt werden.
Kunststoffbehälter können gelegentlich beim Transport vom Hersteller in die Klinik oder in der Klinik selbst beschädigt werden. Dies kann zu einer Kontaminierung und zu Wachstum von Bakterien und Pilzen in der Hämofiltrationslösung führen. Eine sorgfältige visuelle Prüfung des Behälters vor Konnektion und der Lösung vor Gebrauch ist daher erforderlich. Dabei sind der Verschluss, die Trennnaht und die Behälterecken besonders sorgfältig auch auf geringste Beschädigung im Hinblick auf eine mögliche Kontamination zu prüfen.
Die Lösung darf nur verwendet werden, wenn sie klar und farblos ist und wenn der Behälter und die Konnektoren funktionsfähig und nicht beschädigt sind.
Im Zweifel entscheidet der behandelnde Arzt über die Verwendung der Hämofiltrationslösung.
Mischen der beiden Kompartimente
Die Lösungen in beiden Kammern – die Hydrogencarbonat- und die Glucose enthaltene Elektrolytlösung – werden unmittelbar vor Gebrauch gemischt, um die gebrauchsfertige Lösung zu erhalten.
A) B) C)
… bis sich die Trennnaht zwischen den beiden Kompartimenten auf ihrer ganzen Länge geöffnet hat und die beiden Lösungen gemischt sind.
Das kleine Kompartiment entfalten.
Den Lösungsbeutel von der Ecke gegenüber dem kleinen Kompartiment aus aufrollen …
Nach dem Mischen der beiden Kompartimente muss sichergestellt sein, dass die Trennnaht zwischen den beiden Kompartimenten komplett geöffnet ist, dass die Lösung klar und farblos ist und dass der Beutel dicht ist.
Gebrauchsfertige Lösung
Zusätze zur Substitutionslösung dürfen erst nach dem intensiven Mischen der Substitutionslösung erfolgen (siehe auch 6.2). Nach einem solchen Zusatz soll die Substitutionslösung, bevor mit der Infusion begonnen wird, erneut intensiv durchmischt werden.
Die gebrauchsfertige Lösung soll sofort verwendet werden, spätestens aber innerhalb von 48 Stunden nach dem Mischen.
Sofern nicht anders verschrieben soll die gebrauchsfertige Lösung unmittelbar vor der Infusion auf 36,5°C – 38,0°C erwärmt werden. Die genaue Temperatur muss in Abhängigkeit von den klinischen Anforderungen und der verwendeten technischen Ausstattung gewählt werden.
Die Hämofiltrationslösung ist nur zur einmaligen Verwendung.
Teilweise verwendete oder beschädigte Beutel sind zu verwerfen.
7. INHABER DER ZULASSUNG
Fresenius Medical Care Deutschland GmbH
61346 Bad Homburg
Deutschland
8. ZULASSUNGSNUMMER
50132.00.00
9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG / VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG
19.02.2002 / 28 September 2007
10. STAND DER INFORMATION
09/2009
Verkaufsabgrenzung
Apothekenpflichtig
11465f5ed6d47c848e25f8694dbf92df.rtf Seite 13