Natriumchlorid 5,85% Braun
Fachinformation
(Zusammenfassung der Merkmale des
Arzneimittels)
1. Bezeichnung des Arzneimittels
Natriumchlorid 5,85 % Braun Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung
2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung
1 ml Konzentrat zur Herstellung
einer Infusionslösung enthält 58,5 mg Natriumchlorid,
entsprechend 1 mmol Na+ und 1 mmol Cl–
1 Ampulle zu 20 ml enthält 1,17 g Natriumchlorid
1 Durchstechflasche zu 100 ml enthält 5,85 g Natriumchlorid
Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.
3. Darreichungsform
Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung
klare farblose wässrige Lösung
Theoretische Osmolarität: 2000 mOsml/l
Titrationsacidität (pH 7,4): < 0,5 mmol/l
pH-Wert: 5,0 - 7,0
4. Klinische Angaben
4.1 Anwendungsgebiete
-
Hyponatriämie
-
Hypochlorämie
-
Hypotone Hyperhydratation
4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung
Die Dosierung richtet sich nach den Analysenwerten des Serumionogramms und des Säuren-Basen-Status.
Ein Natriumdefizit errechnet sich nach folgender Formel:
Na+-Defizit (mmol) = (Na+Soll Na+Ist) × kg KG × 0,2
(Das extrazelluläre Volumen errechnet sich aus KG in kg × 0,2.)
Maximale Tagesdosis
Die maximale Tagesmenge richtet sich nach dem Elektrolytbedarf.
Erwachsene
Für Erwachsene gilt ein Richtwert von 3 – 6 mmol Natrium/kg KG,
Kinder und Jugendliche
Hypertone Natriumchlorid-Lösungen sind auschließlich bei Kindern und Jugendlichen mit symptomatischer Hyponatriämie anzuwenden. Die Behandlung erfolgt ähnlich der bei Erwachsenen.
6mmo/l Natriumchlorid pro kg Körpergewicht führen zu einer Erhöhung der Natriumchlorid um maximal 10mmol/l. Die Natriumchloridkonzentration sollte nicht mehr als 10 mmol/l/Tag erhöht werden und nicht die maximale Konzentration von 125 mmol/l übersteigen.
Ebenso sollte die Steigerung der Natriumchloridkonzentration langsam erfolgen, um eine Hypernatriämie zu verhindern.
Die Steigerung der Natriumchloridkonzentration sollte langsam erfolgen (regelmäßige Kontrolle über mehrere Stunden), um eine Hypernatriämie zu verhindern.
Maximale Infusions- und Tropfgeschwindigkeit
Die maximale Zufuhrgeschwindigkeit richtet sich nach der klinischen Situation.
Um eine osmotisch demyelinisierende Erkrankung bei Patienten mit chronischer Hyponatriämie zu verhindern, sollte die Infusionsrate niedrig sein. Der Anstieg der Natriumkonzentration im Serum sollte nicht schneller als 0,35 -0,5 mmol/l/h bzw. 12mmol/l/d erfolgen (siehe Abschnitt 4.9).
Art und Dauer der Anwendung
Zur intravenösen Anwendung.
Nur als Zusatz zu Infusionslösungen anzuwenden.
Im Allgemeinen wird die errechnete Menge Natriumchlorid 5,85 % Braun in 250 ml Flüssigkeit zugeführt. Bei Flüssigkeitsdefizit können größere Volumina als Trägerlösung gewählt werden.
Bei periphervenöser Anwendung ist Natriumchlorid 5,85 % Braun so zu verdünnen, dass eine Gesamtosmolarität von 800 mOsm/l nicht überschritten wird.
Natriumchlorid 5,85 % Braun darf erst unmittelbar vor Anlegen der Infusion unter streng sterilen Vorsichtsmaßregeln zugespritzt werden. Die Infusionsflasche soll danach leicht geschüttelt werden.
4.3 Gegenanzeigen
Natriumchlorid 5,85 % Braun darf nicht angewendet werden bei:
-
Hypernatriämie
-
Hyperchlorämie
4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Natriumchlorid 5,85 % Braun soll nur mit Vorsicht angewendet werden bei:
-
Hypokaliämie
-
Erkrankungen, die eine restriktive Natriumzufuhr gebieten, wie Herzinsuffizienz, generalisierte Ödeme, Lungenödem, Hypertonie, Eklampsie, schwere Niereninsuffizienz
-
Therapie mit Kortikoiden oder ACTH
-
metabolischen Acidosen
Vorsichtsmaßnahmen
Kontrollen des Serumionogramms und der Wasserbilanz sowie des Säuren-Basen-Status sind erforderlich.
4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
Unter der Therapie mit Kortikoiden oder ACTH kann es zu vermehrter Retention von Natrium und Chlorid kommen.
4.6 Schwangerschaft und Stillzeit
Für Natriumchlorid 5,85 % Braun liegen keine klinischen Daten über exponierte Schwangere vor.
Es liegen auch keine hinreichenden tierexperimentellen Studien in Bezug auf die Auswirkungen auf Schwangerschaft, embryonale/fetale Entwicklung, Geburt und/oder postnatale Entwicklung vor.
Bei der Anwendung in der Schwangerschaft ist Vorsicht geboten.
Vorsicht ist bei Eklampsie geboten
4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Natriumchlorid 5,85 % Braun hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.
4.8 Nebenwirkungen
Die Häufigkeit möglicher Nebenwirkungen hängt im wesentlichen von der Dosierung und der Infusionsgeschwindigkeit ab.
Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen
Bei der Anwendung kann es zu Hypernatriämie und Hyperchlorämie kommen.
Bei zu schneller Infusionsgeschwindigkeit kann es bei Lösungen mit hoher Natriumchloridkonzentration zu akuter Volumenbelastung kommen.
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
Bei zu schneller Infusionsgeschwindigkeit kann es bei Lösungen mit hoher Natriumchloridkonzentration zu Diarrhö kommen.
Erkrankungen der Nieren und Harnwege
Bei zu schneller Infusionsgeschwindigkeit kann es bei Lösungen mit hoher Natriumchloridkonzentration zu osmotischer Diurese kommen.
Beschwerden am Verabreichungsort
Bei periphervenöser Verabreichung von Lösungen mit hoher Natriumchloridkonzentration können Reizungen und Entzündungen der Venenwand auftreten.
4.9 Überdosierung
Zu schnelle Applikation einer hypertonen Lösung kann zu akuter Volumenbelastung führen.
Bei Überdosierung kann es zu Überwässerung, Hypernatriämie, Hyperchlorämie, Hyperosmolarität und zu Störungen des Säuren-Basen-Haushalts, insbesondere zu metabolischer Acidose kommen.
Bei Patienten mit chronischer Hyponatriaemie kann ein zu schneller Anstieg der Natriumkonzentration im Serum zu einer osmotisch demyelinisierende Erkrankung führen (siehe Abschnitt 4.2).
Therapie
Infusionsstop, Gabe von Diuretika unter ständiger Kontrolle des Elektrolythaushalts, Korrektur der Elektrolytstörungen und der Störungen des Säuren-Basen-Haushalts.
5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN
5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften
Pharmakotherapeutische Gruppe: Additiva zu I.V. Lösungen, Elektrolytlösungen
ATC-Code: B05X A03
Die vorliegende Lösung ist aufgrund ihrer Konzentration nur als Zusatz zu Infusionslösungen geeignet und dient der gezielten Korrektur von Störungen des Natrium- und Chlorid-Status.
Natrium ist das Hauptkation des extrazellulären Flüssigkeitsraumes und reguliert zusammen mit verschiedenen Anionen dessen Größe. Natrium und Kalium sind die Hauptträger bioelektrischer Vorgänge im Organismus.
Der Natriumgehalt und Flüssigkeitsstoffwechsel des Organismus sind eng miteinander gekoppelt. Jede vom Physiologischen abweichende Veränderung der Plasmanatriumkonzentration beeinflusst gleichzeitig den Flüssigkeitsstatus des Organismus. Unabhängig von der Serumosmolalität bedeutet ein vermehrter Natriumgehalt einen gesteigerten Flüssigkeitsgehalt bzw. ein verminderter Natriumgehalt des Organismus eine Abnahme des Körperwassers.
Der Gesamtnatriumgehalt des Organismus beträgt ca. 80 mmol/kg, davon befinden sich ca. 97 % extrazellulär und ca. 3 % intrazellulär. Der Tagesumsatz beträgt etwa 100 - 180 mmol (entsprechend 1,5 - 2,5 mmol/kg Körpergewicht).
Die Nieren sind der Hauptregulator des Natrium- und Wasserhaushaltes. Im Zusammenspiel mit hormonellen Steuerungsmechanismen (Renin-Angiotensin-Aldosteron-System, antidiuretisches Hormon) sowie dem hypothetischen natriuretischen Hormon sind sie hauptsächlich für die Volumenkonstanz und Flüssigkeitszusammensetzung des Extrazellulärraumes verantwortlich.
Bei der Zufuhr von Natriumchlorid kommt es zu einer vermehrten renalen Ausscheidung von Bicarbonat. Natriumchloridlösungen haben daher im Organismus leicht ansäuernde Eigenschaften.
5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften
Chlorid wird im Tubulussystem gegen Hydrogencarbonat ausgetauscht und ist auf diese Weise an der Regulation des Säuren-Basen-Haushaltes beteiligt.
5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit
Basierend auf konventionellen Studien zur Sicherheitspharmakologie, Toxizität bei wiederholter Gabe, Reproduktionstoxizität, Genotoxizität und zum kanzerogenen Potential lassen die präklinischen Daten zu Natriumchlorid keine besonderen Gefahren für den Menschen erkennen.
6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN
6.1 Liste der sonstigen Bestandteile
Wasser für Injektionszwecke
6.2 Inkompatibilitäten
Beim Mischen mit anderen Arzneimitteln können Inkompatibilitäten auftreten.
Über die Anwendung von Mischinfusionen entscheidet der verantwortliche Arzt.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
im ungeöffneten Originalbehältnis
3 Jahre
nach Anbruch des Behältnisses
Siehe Abschnitt 6.6.
nach Herstellung der gebrauchsfertigen Zubereitung
Aus mikrobiologischen Gründen sollten Mischungen sofort verwendet werden. Falls sie nicht sofort verwendet werden, liegen Lagerungszeiten und -bedingungen in der Verantwortung des Anwenders. Normalerweise sollten Mischungen mit anderen Komponenten nicht länger als 24 Stunden bei 2 °C – 8 °C gelagert werden, falls sie nicht unter kontrollierten und validierten aseptischen Bedingungen hergestellt wurden.
6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung
Nicht über 25ºC lagern.
Lagerungsbedingungen des verdünnten Arzneimittels siehe Abschnitt 6.3
6.5 Art und Inhalt des Behältnisses
Ampullen aus farblosem Polyethylen, Inhalt: 20 ml
Lieferbar in Packungen zu 20 Ampullen
Durchstechflaschen aus farblosem
Glas der Glasart II (Ph. Eur.) mit Gummistopfen,
Inhalt: 100 ml
Lieferbar in Packungen zu 20 Durchstechflaschen
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung
Nicht verwendetes Arzneimittel oder Abfallmaterial ist entsprechend den nationalen Anforderungen zu entsorgen.
Nur zu verwenden, wenn das Behältnis unverletzt und die Lösung klar ist.
Unmittelbar nach Entnahme ist der Inhalt der Ampulle der Trägerlösung zuzusetzen.
Kein Mehrdosenbehältnis! Nach Anbruch Rest verwerfen.
7. Inhaber der Zulassung
B. Braun Melsungen AG
Carl-Braun-Straße 1
34212 Melsungen
Postanschrift:
34209 Melsungen
Tel.: 05661-71-0
Fax: 05661-71-4567
8. Zulassungsnummer(n)
6697716.02.00
9. Datum der Erteilung der Zulassung / Verlängerung der Zulassung
05.12.2011
10. Stand der Information
03/2012
11. Verkaufsabgrenzung
Apothekenpflichtig
Seite: 7 von 7