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Neodolor Lq

ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES ARZNEIMITTELS

ANHANGI

Neodolor LQ, Mischung

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

10 g = 10,24 ml Mischung enthalten: Wirkstoff:

0,01 g

0,04 g

0,01 g

0,05 g

0,02 g


Gelsemium sempervirens Dil. D2 Spigelia anthelmia Dil. D2 Iris versicolor Dil. D2 Cyclamen purpurascens Dil. D3 Cimicifuga racemosa Dil. D2

1 g entspricht 27 Tropfen.

Sonstige Bestandteil(e) mit bekannter Wirkung:

Vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile, siehe Abschnitt 6.1.

3.    DARREICHUNGSFORM

Mischung

4.    KLINISCHE ANGABEN

4.1    Anwendungsgebiete

Neodolor LQ ist ein homöopathisches Arzneimittel bei Schmerzen.

Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Kopfschmerzen; Migräne; Neuralgien (Nervenschmerzen).

Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden, da es sich um Erkrankungen handeln kann, die einer ärztlichen Abklärung bedürfen.

Neodolor LQ wird angewendet bei Erwachsenen und Kindern ab 12 Jahren.

4.2    Dosierung und Art der Anwendung Dosierung

Bei akuten Zuständen nehmen Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 12-mal täglich je 5 - 10 Tropfen ein. Eine über 1 Woche hinausgehende Einnahme sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Arzt oder Therapeuten erfolgen.

Bei chronischen Verlaufsformen nehmen Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren 1- bis 3-mal täglich 5 -10 Tropfen ein. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.

Die Tropfen werden unabhängig von den Mahlzeiten und unverdünnt eingenommen.

Auch homöopathische Arzneimitttel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche unter 12 Jahre dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen.

4.3    Gegenanzeigen

Neodolor LQ darf nicht angewendet werden

-    bei Überempfindlichkeiten gegenüber Gelsemium sempervirens, Spigelia anthelmia, Iris versicolor, Cyclamen purpurascens, Cimicifuga racemosa oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile sind

-    bei Alkoholkrankheit

-    von Kindern und Jugendlichen unter 12 Jahren.

4.4    Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Dieses Arzneimittel enthält 18 Vol.-% Alkohol.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche unter 12 Jahre dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen.

4.5    Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen

Es wurden keine Studien zur Erfassung von Wechselwirkungen durchgeführt.

Bisher sind keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln bekannt.

Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittel kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungüstig beeinflusst werden.

Der Patient wird in der Gebrauchsinformation auf folgendes hingewiesen: „Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen.“

4.6    Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit

Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Einnahme in der Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen, sollte Neodolor LQ nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden.

4.7    Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

Neodolor LQ hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.

4.8    Nebenwirkungen

Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

Nebenwirkungen bei Neodolor LQ sind bisher keine bekannt.

Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung).

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie

ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels.

Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Abt. Pharmakovigilanz

Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3

D-53175 Bonn

Website: http://www.bfarm.de anzuzeigen.

4.9 Überdosierung

Die Einnahme größerer Mengen des Arzneimittels kann, insbesondere bei Kleinkindern, zu einer Alkoholvergiftung führen. In diesem Fall sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden.

Bei Einnahme des gesamten Flascheninhaltes von 30 ml bzw. 50 ml, 100 ml, bzw. 200 ml werden etwa

4,2 g, 7,0 g, 14,0 g bzw. 28,0 g Alkohol aufgenommen.

5.    PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

5.1    Pharmakodynamische Eigenschaften

Pharmakotherapeutische Gruppe: Homöopathika und Anthroposophika, ATC-Code: V60

Die Homöopathie versteht sich als Regulationstherapie zur Linderung und Heilung von akuten und chronischen Krankheiten.

Neodolor LQ ist ein flüssiges homöopathisches Komplexmittel.

5.2    Pharmakokinetische Eigenschaften Entfällt

5.3    Präklinische Daten zur Sicherheit

Entfällt

6.    PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

6.1    Liste der sonstigen Bestandteile

Ethanol 15 % (m/m)

6.2    Inkompatibilitäten

Da keine Kompatibilitätsstudien durchgeführt wurden, darf dieses Arzneimittel nicht mit anderen Arzneimitteln gemischt werden.

6.3    Dauer der Haltbarkeit

5 Jahre

6.4    Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung

Aufbewahrungsbedingungen nach Anbruch des Arzneimittels, siehe Abschnitt 6.3.

Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

6.5    Art und Inhalt des Behältnisses

Neodolor LQ ist in Packungen mit 30 ml, 50 ml, 100 ml und 200 ml Mischung erhältlich.

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung

Keine besonderen Anforderungen.

7. INHABER DER ZULASSUNG

PharmaFGP GmbH, Am Haag 14, 82166 Gräfelfing Tel.: 089 / 78 79 790-78 Fax: 089 / 78 79 790-79 E-Mail: info@fgp-pharma.de

8.    ZULASSUNGSNUMMER(N)

Zul.-Nr.: 96700.00.00

9.    DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

19.02.2016

10.    STAND DER INFORMATION

09.2016

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