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Pädiatrische Elektrolytlösung 2

Document: 29.10.2012   Fachinformation (deutsch) change

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ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES ARZNEIMITTELS

(FACHINFORMATION)



1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS


Pädiatrische Elektrolytlösung 2, Infusionslösung



2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG


1000 ml Infusionslösung enthalten:


Natriumchlorid

1,958 g

Natriumacetat-Trihydrat

3,607 g

Kaliumchlorid

1,343 g

Calciumchlorid-Dihydrat

0,2205 g

Magnesiumchlorid-Hexahydrat

0,4066 g

L-Äpfelsäure

0,2682 g

Wasserhaltiges Natriumglycerophosphat (Ph.Eur.) mit ca. 5 H2O

1,531 g

Glucose-Monohydrat (Ph.Eur.) ^ wasserfreie Glucose 50,0 g

55,0 g

Salzsäure 25 %

0,7709 g


Elektrolyte:


Na+

70 mmol/l

K+

18 mmol/l

Ca 2+

1,5 mmol/l

Mg 2+

2 mmol/l

Cl

63,8 mmol/l

Acetat -

26,5 mmol/l

Malat 2-

2 mmol/l

Phosphat 3-

5 mmol/l


Gesamtenergie

840 kJ/l ^ 200 kcal/l

pH-Wert

5,0 - 5,5

Titrationsacidität

8 - 12 mmol NaOH/l

theor. Osmolarität

466 mosm/l


Vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile, siehe Abschnitt 6.1.



3. DARREICHUNGSFORM


Infusionslösung



4. KLINISCHE ANGABEN


Anwendungsgebiete


Pädiatrische Elektrolytlösung 2 wird angewendet bei Kindern ab dem 3. Lebensjahr.


Zur Deckung des Wasser- und Elektrolybedarfs prä- und postoperativ bei Kindern ab dem 3. Lebensjahr bei normaler Stoffwechselfunktion. Zur partiellen Deckung des Bedarfs an Glucose zur Vermeidung von Hypoglykämien. Geeignet als Trägerlösung für kompatible Medikamente und Elektrolytlösungen.


Dosierung und Art der Anwendung


Dosierung


Dauertropf entsprechend dem Elektrolyt- und Flüssigkeitsbedarf. Bei physiologischer Stoffwechsellage soweit nicht anders verordnet:


Maximale Infusionsgeschwindigkeit:


Kleinkinder:

3. - 5. Lebensjahr:

3,5 - 4 ml/kg KG und Stunde ^0,175 - 0,2 g Glucose/ kg KG und Stunde.


6. - 10. Lebensjahr:

2,5 - 3,5 ml/kg KG und Stunde ^0,125 - 0,175 g Glucose/ kg KG und Stunde.


Kinder:

11. - 14. Lebensjahr:

2 - 3 ml/kg KG und Stunde ^0,1 - 0,15 g Glucose/ kg KG und Stunde.


Maximale Tagesdosis:


Kleinkinder:

3. - 5. Lebensjahr:

80 - 100 ml/kg KG ^4,0 - 5,0 g Glucose/kg KG, 5,6 – 7,0 mmol Natrium/kg KG

und 1,44 – 1,8 mmol Kalium/kg KG.


6. - 10. Lebensjahr:

60 - 80 ml/kg KG ^3,0 - 4,0 g Glucose/kg KG, 4,2 – 5,6 Natrium/kg KG

und 1,08 – 1,44 mmol Kalium/kg KG.


Kinder:

11. - 14. Lebensjahr:

50 - 70 ml/kg KG ^2,5 - 3,5 g Glucose/kg KG, 3,5 – 4,9 mmol Natrium

und 0,9 – 1,26 mmol Kalium/kg KG.


Die allgemeinen Grundsätze für die Anwendung und Dosierung von Kohlenhydraten sowie die Richtlinien zur Flüssigkeitszufuhr sind zu beachten.


Bei Verabreichung von Kohlenhydratlösungen, gleich welcher Konzentration, sind Blutzuckerkontrollen dringend anzuraten.


Zur Vermeidung von Überdosierungen, insbesondere bei Einsatz höher konzentrierter Lösungen, ist die Zufuhr über Infusionspumpen zu empfehlen.


Art und Dauer der Anwendung


Intravenöse Anwendung

Zur periphervenösen Infusion.


Pädiatrische Elektrolytlösung 2 wird nach Anweisung des Arztes bis zum Ausgleich der Störungen des Elektrolyt- und Wasserhaushaltes angewendet.


Hinweise zur Handhabung des Arzneimittels siehe Abschnitt 6.6.


4.3 Gegenanzeigen



4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung


Kontrollen des Serumionogramms und der Wasserbilanz erforderlich.


Der Blutzuckerspiegel muss regelmäßig kontrolliert werden.


Bei starkem Anstieg der Blutglucose sollte die Infusion unterbrochen und Blutzuckerspitzen evtl. mit Insulin therapiert werden.


4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen


Bei gleichzeitiger Gabe von Suxamethonium und Kalium können erhebliche Hyperkaliämien ausgelöst werden, die sich ihrerseits negativ auf den Herzrhythmus auswirken können.


4.6 Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit


Nicht zutreffend.


4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen


Nicht zutreffend.


Nebenwirkungen


Keine bekannt.


4.9 Überdosierung


Bei Überdosierung besteht wegen des hohen Kaliumgehaltes die Gefahr einer Hyperkaliämie. Außerdem kann es zu einer Hyperglykämie und zu Störungen im Säuren-Basen- und Elektrolythaushalt kommen.


Im Falle einer Hyperhydratation ist die Infusion zu stoppen und gegebenenfalls rasch wirkende Diuretika einzusetzen.



5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN


5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften


ATC-Code: B05 BB02


Die Elektrolyte Na+, K+, Mg 2+, Ca 2+, und Cl -dienen der Aufrechterhaltung oder Korrektur der Wasser-Elektrolyt-Homöostase (u. a. Blutvolumen, osmotisches Gleichgewicht, Säuren-Basen-Status sowie Wirkungen spezifischer Ionen).


Glucose wird als natürliches Substrat der Zellen im Organismus ubiquitär verstoffwechselt. Glucose ist unter physiologischen Bedingungen das wichtigste energieliefernde Kohlenhydrat mit einem Brennwert von ca. 16 kJ bzw. 3,75 kcal/g. Unter anderem sind Nervengewebe, Erythrozyten und Nierenmark obligat auf die Zufuhr von Glucose angewiesen.

Der Normalwert der Glucosekonzentration im Blut wird mit 50 – 95 mg/100 ml bzw. 2,8 – 5,3 mmol/l angegeben (nüchtern).


Glucose dient einerseits dem Aufbau von Glykogen als Speicherform für Kohlenhydrate und unterliegt andererseits dem glycolytischen Abbau zu Pyruvat bzw. Lactat zur Energiegewinnung in den Zellen. Glucose dient außerdem der Aufrechterhaltung des Blutzuckerspiegels und der Biosynthese wichtiger Körperbestandteile. An der hormonellen Regulation des Blutzuckerspiegels sind im Wesentlichen Insulin, Glucagon, Glucocorticoide und Catecholamine beteiligt.


5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften


Die intravenös verabreichte Lösung ist zu 100 % bioverfügbar.


Intravenös zugeführte Elektrolyte werden in den Elektrolytpool des Organismus aufgenommen. Ihre Verteilung wird reguliert gemäß der physiologischen intra- und extra-zellulären Konzentration der einzelnen Ionen.


Die Elimination der Elektrolyte hängt ab vom individuellen Bedarf, von der metabolischen Situation und der Nierenfunktion des Patienten.


Bei der Infusion verteilt sich Glucose zunächst im intravasalen Raum, um dann in den Intrazellulärraum aufgenommen zu werden.


Glucose wird in der Glykolyse zu Pyruvat bzw. Lactat metabolisiert. Lactat kann z. T. wieder in den Glucosestoffwechsel (Cori-Zyklus) eingeschleust werden. Unter aeroben Bedingungen wird Pyruvat vollständig zu Kohlendioxid und Wasser oxidiert. Die Endprodukte der vollständigen Oxidation von Glucose werden über die Lunge (Kohlendioxid) und die Nieren (Wasser) eliminiert.


Beim Gesunden wird Glucose praktisch nicht renal eliminiert. In pathologischen Stoffwechselsituationen (z. B. Diabetes mellitus, Postaggressionsstoffwechsel), die mit Hyperglykämien (Glucosekonzentrationen im Blut über 120 mg/100 ml bzw. 6,7 mmol/l) einhergehen, wird bei Überschreiten der maximalen tubulären Transportkapazität (180 mg/100 ml bzw. 10 mmol/l) Glucose auch über die Nieren ausgeschieden (Glucosurie).


Voraussetzung für eine optimale Utilisation von zugeführter Glucose ist ein normaler Elektrolyt- und Säuren-Basen-Status. So kann insbesondere eine Acidose eine Einschränkung der oxidativen Verwertung anzeigen.


Es bestehen enge Wechselbeziehungen zwischen den Elektrolyten und dem Kohlenhydratstoffwechsel, davon ist besonders Kalium betroffen. Eine verstärkte Glucoseverwertung geht mit einem erhöhten Kaliumbedarf einher. Bei Nichtbeachtung dieses Zusammenhanges können erhebliche Störungen im Kaliumstoffwechsel entstehen, die u. a. zu massiven Herzrhythmusstörungen Anlass geben können.


Unter pathologischen Stoffwechselbedingungen können Glucoseverwertungsstörungen (Glucoseintoleranzen) auftreten. Dazu zählen in erster Linie der Diabetes mellitus sowie die bei sog. Stressstoffwechselzuständen (z. B. intra- und postoperativ, schwere Erkrankungen, Verletzungen) hormonell induzierte Herabsetzung der Glucosetoleranz, die auch ohne exogene Substratzufuhr zu Hyperglykämien führen können. Hyperglykämien können - je nach Ausprägung - zu osmotisch bedingten Flüssigkeitsverlusten über die Niere mit konsekutiver hypertoner Dehydratation, hyperosmolaren Störungen bis hin zum hyperosmolaren Koma führen.


Eine übermäßige Glucosezufuhr, insbesondere im Rahmen eines Postaggressionssyndroms, kann zu einer deutlichen Verstärkung der Glucoseutilisationsstörung führen und, bedingt durch die Einschränkung der oxidativen Glucoseverwertung, zur vermehrten Umwandlung von Glucose in Fett beitragen. Dies wiederum kann u. a. mit einer gesteigerten Kohlendioxidbelastung des Organismus (Probleme bei der Entwöhnung vom Respirator) sowie vermehrter Fettinfiltration der Gewebe - insbesondere der Leber - verbunden sein. Besonders gefährdet durch Störungen der Glucosehomöostase sind Patienten mit Schädel-Hirn-Verletzungen und Hirnödem. Hier können bereits geringfügige Störungen der Blutglucosekonzentration und der damit verbundene Anstieg der Plasma(Serum)osmolalität zu einer erheblichen Verstärkung der cerebralen Schäden beitragen.


5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit


Es wurden keine präklinischen Sicherheitsstudien mit Pädiatrischer Elektrolytlösung 2 durchgeführt. Präklinische Daten basierend auf herkömmlichen Studien zur Sicherheitspharmakologie, zur Toxizität und bei wiederholter Gabe zur Gentoxizität mit elektrolyt- und glucosehaltigen Lösungen unterschiedlicher Konzentrationen und Zusammensetzungen zeigen jedoch keine speziellen Risiken für den Menschen.



6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN


Liste der sonstigen Bestandteile


Wasser für Injektionszwecke, Natriumhydroxid, Salzsäure 25 %


6.2 Inkompatibilitäten


Pädiatrische darf mit Lösungen, die anorganisches Phosphat oder Carbonat enthalten, nicht gemischt werden.


Beim Zumischen anderer Arzneimittel ist zu beachten, dass Pädiatrische Elektrolytlösung 2 einen sauren pH-Wert aufweist.


Glucosehaltige Lösungen dürfen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem mit Blutkonserven verabreicht werden, da dies zu einer Pseudoagglutination führen kann.


Bei Zugabe von Arzneimitteln ist auf hygienisch einwandfreies Zuspritzen, gute Durchmischung und Kompatibilität zu achten.

6.3 Dauer der Haltbarkeit



Polyethylenflaschen (PE)

18 Monate


Haltbarkeit nach Anbruch des Behältnisses


Pädiatrische Elektrolytlösung 2 ist mit einem sterilen Infusionsbesteckt zu verwenden. Angebrochene Behältnisse sind zum sofortigen Verbrauch bestimmt.

Nach einem Anwendungsgang nicht verbrauchte Infusionslösung ist zu verwerfen.


Haltbarkeit nach Mischen mit anderen Komponenten


Chemische und physikalische Stabilität siehe Kapitel 6.6 „Hinweise für die Handhabung“


Aus mikrobiologischer Sicht sollte das Arzneimittel unmittelbar verwendet werden, wenn Additive

zugesetzt wurden. Falls dieses nicht sofort verwendet wird, ist der Anwender für die Bedingungen der Aufbewahrung bis zur Anwendung verantwortlich, die normalerweise nicht länger als 24 Stunden bei 2 – 8 °C dauern soll.


6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Nicht über 25 °C lagern.


Aufbewahrungsbedingungen nach Anbruch des Arzneimittels, siehe Abschnitt 6.3.


Art und Inhalt des Behältnisses


Polyethylenflaschen (PE) zu 250 ml, 500 ml

Packungen zu 10 x 250 ml, 20 x 250 ml, 30 x 250 ml, 10 x 500 ml, 20 x 500 ml


Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.


6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung


Keine besonderen Anforderungen für die Beseitigung.


Nur verwenden, wenn Lösung klar und Behältnis unbeschädigt.


Pädiatrische Elektrolytlösung 2 ist mit einem sterilen Infusionsbesteck zu verwenden.


Kompatibilität

Pädiatrische Elektrolytlösung 2 dürfen nur Arzneimittellösungen oder Lösungen zugesetzt werden, deren Kompatibilität dokumentiert wurde. Auf Anfrage können Kompatibilitätsdaten für verschiedene Zusätze sowie die Lagerungszeiten unterschiedlich zusammengesetzter Mischlösungen zur Verfügung gestellt werden.


Nur zum einmaligen Gebrauch. Mischungen mit Zusätzen sind unter aseptischen Bedingungen herzustellen.



7. INHABER DER ZULASSUNG


Fresenius Kabi Deutschland GmbH

D - 61346 Bad Homburg

Tel.: 06172 / 686 - 8200



8. ZULASSUNGSNUMMER


32039.01.00



9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG


15. Mai 1995/20.08.2012



10. STAND DER INFORMATION


Oktober 2012



11. VERKAUFSABGRENZUNG


Verschreibungspflichtig

f95d0afef7291d2b51b7a1d9ca6f477b.rtf