Panthenol-Augensalbe Jenapharm
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Liebe Patientin, lieber Patient!
Bitte lesen Sie folgende Gebrauchsinformation aufmerksam, weil sie wichtige Informationen darüber enthält, was Sie bei der Anwendung dieses Arzneimittels beachten sollen. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
G e b r a u c h s i n f o r m a t i o n
Panthenol-Augensalbe JENAPHARM(R)
Wirkstoff: Dexpanthenol
Zusammensetzung
1 g Augensalbe enthält:
arzneilich
wirksamer Bestandteil
Dexpanthenol 50 mg
sonstige
Bestandteile
Dickflüssiges Paraffin, Weißes Vaselin
Darreichungsform und Packungsgröße
Augensalbe
Packung mit 1 Tube zu 5 g Augensalbe N 1
Stoff- oder Indikationsgruppe oder Wirkungsweise
Mittel zur Wundheilungsförderung an der Bindehaut und Hornhaut des Auges
Pharmazeutischer Unternehmer: Hersteller:
Mibe Vertriebsgesellschaft mbH Mibe GmbH Arzneimittel
Otto-Schott-Straße 15 Münchener Straße 15
07745 Jena 06796 Brehna
Telefon (03641) 648 0
Telefax (03641) 648 180
Anwendungsgebiete
Zur unterstützenden
Behandlung der Heilung von
Lid-, Bindehaut- und Hornhautverletzungen, Verätzungen und
Verbrennungen sowie von
nichtbakteriellen Bindehautentzündungen und
Hornhautsubstanzdefekten, die nicht durch Verletzungen verursacht wurden
Vorbeugender Epithelschutz bei Lagophthalmus (erweiterte Lidspalte mit nicht möglichem Lidschluss) und Sicca-Syndrom
Hinweis:
Panthenol-Augensalbe JENAPHARM® ist nicht geeignet zur Heilung infektiöser Hornhautprozesse bakterieller, viraler oder mykotischer Genese, sondern nur als unterstützendes Mittel zu einer spezifischen Behandlung von Hornhauterkrankungen.
Gegenanzeigen
Wann dürfen Sie Panthenol-Augensalbe JENAPHARM®nicht anwenden?
Panthenol-Augensalbe JENAPHARM® darf bei Überempfindlichkeit gegen Dexpanthenol oder einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels nicht angewendet werden.
Was müssen Sie in der Schwangerschaft und Stillzeit beachten?
Während der Schwangerschaft und Stillzeit besteht für Panthenol-Augensalbe JENAPHARM® keine Anwendungsbeschränkung.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise
Welche Vorsichtsmaßnahmen müssen beachtet werden?
Während der Anwendung von Panthenol-Augensalbe JENAPHARM® dürfen keine Kontaktlinsen getragen werden.
Was müssen Sie im Straßenverkehr sowie bei der Arbeit mit Maschinen und bei Arbeiten ohne sicheren Halt beachten?
Unmittelbar nach Anwendung der Augensalbe kann durch Schleiersehen die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen zeitweilig beeinträchtigt sein.
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln
Bisher sind keine Wechselwirkungen bekannt geworden.
Dosierungsanleitung, Art und Dauer der Anwendung
Die folgenden Angaben gelten, soweit Ihnen Ihr Arzt Panthenol-Augensalbe JENAPHARM® nicht anders verordnet hat. Bitte halten Sie sich an die Anwendungsvorschriften, da Panthenol-Augensalbe JENAPHARM® sonst nicht richtig wirken kann.
Wie viel und wie oft sollten Sie Panthenol-Augensalbe JENAPHARM®anwenden?
Ein etwa 1 cm langer Salbenstrang (entsprechend ca. 1 mg Dexpanthenol) ist 3- bis 4-mal täglich in den unteren Bindehautsack des erkrankten Auges einzubringen.
Zur Vorbeugung bei rezidivierenden Hornhauterosionen wird die Augensalbe nur zur Nacht eingestrichen.
Wie sollten Sie Panthenol-Augensalbe JENAPHARM®anwenden?
Die Augensalbe sollte bei Zimmertemperatur aufbewahrt werden, damit sie geschmeidig ist und besser aus der Tube austreten kann.
Einbringen in den Bindehautsack
Die Tube zwischen Daumen und Zeigefinger nehmen und vorsichtig dem Auge nähern, Kopf leicht nach hinten neigen, Blick nach oben richten und mit dem Zeigefinger das Unterlid wegziehen.
Die verordnete Menge Augensalbe in den Bindehautsack des erkrankten Auges einbringen, ohne dass die Tubenspitze mit dem Auge oder Lidrand in Berührung kommt.
Der Salbenstrang soll nach dem Einbringen durch mehrere Lidschläge und Bewegungen des Augapfels gleichmäßig verteilt werden.
Wie lange sollten Sie Panthenol-Augensalbe JENAPHARM®anwenden?
Je nach Ausprägung des Krankheitsbildes und des Krankheitsverlaufes wird Ihr Arzt die Dauer der Behandlung festgelegen.
Überdosierung und andere Anwendungsfehler
Was ist zu tun, wenn Panthenol-Augensalbe JENAPHARM®in zu großen Mengen angewendet wurde (beabsichtigte oder versehentliche Überdosierung)?
Aufgrund des begrenzten Aufnahmevermögens des Bindehautsacks ist eine Überdosierung mit Panthenol-Augensalbe JENAPHARM® praktisch ausgeschlossen.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie zu wenig Panthenol-Augensalbe JENAPHARM®angewendet haben oder eine Anwendung vergessen haben?
Es ist wichtig, dass Panthenol-Augensalbe JENAPHARM® regelmäßig angewendet wird. Wenn Sie es aber doch einmal oder öfter vergessen, setzen Sie die Behandlung wie verordnet fort.
Nebenwirkungen
Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:
sehr häufig |
mehr als 1 von 10 Behandelten |
häufig |
weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 Behandelten |
gelegentlich |
weniger als 1 von 100, aber mehr als 1 von 1.000 Behandelten |
selten |
weniger als 1 von 1.000, aber mehr als 1 von 10.000 Behandelten |
sehr selten |
weniger als 1 von 10.000 Behandelten, einschließlich Einzelfälle |
Welche Nebenwirkungen können bei der Anwendung von Panthenol-Augensalbe JENAPHARM®auftreten?
Sehr selten können allergische Unverträglichkeitserscheinungen auftreten.
Wenn Sie Nebenwirkungen bei sich beobachten, die nicht in dieser Gebrauchsinformation aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.
Hinweise und Angaben zur Haltbarkeit des Arzneimittels
Das Verfallsdatum dieser Packung ist auf dem Tubenfalz und der Faltschachtel aufgedruckt. Verwenden Sie den Inhalt dieser Packung nicht mehr nach Ablauf dieses Datums!
Haltbarkeit nach Öffnen der Tube
Die Augensalbe soll nach dem ersten Öffnen der Tube nicht länger als 4 Wochen verwendet werden.
Wie ist Panthenol-Augensalbe JENAPHARM®aufzubewahren?
Panthenol-Augensalbe JENAPHARM® ist nicht über 25 °C aufzubewahren!
Achten Sie stets darauf, dieses Arzneimittel so aufzubewahren, dass es für Kinder nicht zu erreichen ist.
Stand der Information
Oktober 2004
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Dieses Arzneimittel ist nach den gesetzlichen Übergangsvorschriften im Verkehr. Die behördliche Prüfung auf pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ist noch nicht abgeschlossen.