Parduvak
Zusammenfassung der Produkteigenschaften
1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS PARDUVAK
Parvovirose-Lebendimpfstoff, gefriergetrocknet, für Gänse und Flugenten zur intramuskulären Injektion nach Resuspendieren
2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG 1 Impfdosis (1,0 ml resuspendierter Impfstoff) enthält:
Arzneilich wirksame Bestandteile
Attenuiertes Parvovirus, Stamm VG 32/1 mind. 105,0 KID50
max. 107,0 KID50
Adjuvans:
Keine
Sonstige Bestandteile:
Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1. Wirtssystem: Diploide Gänseembryofibroblasten
3. DARREICHUNGSFORM
Suspension zur Injektion nach Resuspendierung er gefriergetrockneten Komponente mit dem beigefügten Lösungsmittel
Aussehen : hellgelblich bis gelbbräunliches Lyophilisat
4. KLINISCHE ANGABEN
4.1 Zieltierart
Gänse , Flugenten
4.2 Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart
Aktive Immunisierung der Gänse- und Flugentenelterntiere sowie der Gänse- und Flugentenküken gegen die Parvovirusinfektion der Gänse- und Flugentenküken in der Aufzuchtphase zur Reduzierung von Aufzuchtverlusten.
Ein Infektionsschutz ist 3 Wochen nach der 2. Impfung der Elterntiere ausgebildet und hält bis zum Ende der Legeperiode an.
4.3 Gegenanzeigen
Nicht anwenden bei klinisch kranken und ungenügend entwickelten Tieren.
4.4 Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart
Keine
4.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren
Nicht zutreffend
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
Bei versehentlicher Selbstinjektion ist unverzüglich ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzuzeigen.
4.6 Nebenwirkungen
Nicht bekannt.
4.7 Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode
Der Impfstoff sollte mindestens 4 Wochen vor Beginn der Legeperiode verabreicht werden. Eine Impfung während der Legeperiode ist für die Tiere unschädlich.
4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen
Keine bekannt.
4.9 Dosierung und Art der Anwendung
Die Trockensubstanz einer Injektionsflasche wird mit der dazugehörigen Suspensionsflüssigkeit vollständig resuspendiert. Dazu ist die Suspensionsflüssigkeit in eine sterile Spritze mit einer großlumigen Kanüle (mind. 14G X 1-1/2“) aufzunehmen und in die Injektionsflasche langsam unter Vermeidung einer übermäßigen Schaumbildung steril zu injizieren. Das Lyophilisat wird unter Zugabe einzelner Teilmengen der Suspensionsflüssigkeit aufgenommen. Bei der Resuspendierung ist auf aseptische Handlungsweisen und die Vermeidung einer übermäßigen Schaumbildung zu achten.
Eine Impfdosis des vollständig resuspendierten Impfstoffes beträgt 1,0 ml und wird intramuskulär verimpft.
Die Erstimmunisierung erfolgt vor Beginn der Legeperiode zweimal im Abstand von 3 Wochen. Dabei sollte die zweite Impfung etwa 4 Wochen vor Legebeginn erfolgen.
Die Boosterung erfolgt dann jeweils durch eine Impfung 4 Wochen vor Beginn der nächsten Legeperiode.
Bei sehr hohem Infektionsdruck vor allem zum Ende der Legeperiode und bei unzureichender Grundimmunisierung der Elterntiere können Gänse- und Flugentenküken im Alter von 2 - 4 Wochen durch einmalige Impfung mit Parduvak aktiv immunisiert werden.
4.10 Überdosierung
Die Gabe einer 10-fachen Impfdosis ist für die Tiere unschädlich.
4.11 Wartezeit
Null Tage
5. IMMUNOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN
Pharmazeutische Gruppe: Immunologika
ATCvet-Code: QI01DD01
Stimulierung der aktiven Immunität der Elterntiere zur Erlangung einer passiven Immunität der Nachkommen gegen die Parvovirose in der Aufzuchtphase und Stimulierung der aktiven Immunität von Gänse- und Flugentenküken.
Die Impfung von Gänse- und Flugentenelterntieren bewirkt die Ausbildung einer Immunität gegen Feldinfektionen mit Parvovirus. Geimpfte Elterntiere geben transovariell Antikörper an die Nachzucht weiter, diese bewirken einen passiven Immunschutz der Gänse- und Flugentenküken in der Aufzuchtphase.
Eine ausreichende Schutzwirkung kann nur erreicht werden, wenn der Elterntierbestand durchgängig geimpft wird und sich eine Bestandsimmunität ausbildet. Impfunwürdige Einzeltiere sind deshalb aus dem Bestand zu entfernen.
Der Impfschutz für die Nachzucht hält durch die Übergabe der maternalen Antikörper in der Regel bis zum Ende der Legeperiode an.
Bei sehr hohem Infektionsdruck kann vor allem zum Ende der Legeperiode und bei unzureichender Grundimmunisierung der passive Schutz der Küken durch maternale Antikörper vermindert sein.
Gänse- und Flugentenküken können dann im Alter von 2 - 4 Wochen mit Parduvak aktiv immunisiert werden.
6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN
6.1 Verzeichnis der sonstigen Bestandteile
Gentamycinsulfat
Saccharose
Gelatine
Kaliumdihydrogenphosphat
Natriummonohydrogenphopsphat-Dihydrat
6.2 Inkompatibilitäten
Nicht mit anderen Impfstoffen oder immunologischen Produkten oder Tierarzneimitteln mischen.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
2 Jahre
Resuspendierter Impfstoff kann bei ständiger kühler und lichtgeschützter Lagerung (+8 °C bis 15 °C) bis zu 2 Stunden aufbewahrt und verimpft werden.
Die Suspensionsflüssigkeit für Virus-Lebendimpfstoffe ist mindestens 60 Monate haltbar.
6.4 Besondere Lagerungshinweise
Vor Licht geschützt, bei + 2 °C bis + 8 °C lagern.
6.5 Art und Beschaffenheit der Primärverpackung
Faltschachtel mit je einer Flasche gefriergetrockneten Impfstoff und einer Flasche Suspensionsmittel.
Impfatoff:
Glasflasche (10ml, 100 ml) mit Gefriertrocknungsstopfen, Ph. Eur. Qualität Suspensionsflüssigkeit:
Glasflasche (50 ml, 250 ml) mit Gummistopfen , Pharm. Eur. Qualität.
Packungsgrößen
Flasche mit 50 ID + 50 ml Lösungsmittel Flasche mit 100 ID + 250 ml Lösungsmittel
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle
Nicht verwendeter Impfstoff oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den nationalen Vorschriften zu entsorgen.
7. ZULASSUNGSINHABER
IDT Biologika GmbH Am Pharmapark D - 06861 Dessau-Roßlau
8. ZULASSUNGSNUMMER 572a/91
9. DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG / VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG 27.07.1992/16.08.2000 / 24.08.2005
10. STAND DER INFORMATION 02/2010
VERBOT DES VERKAUFS, DER ABGABE UND/ODER DER ANWENDUNG Nicht zutreffend.
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