Payagastron
Fachinformation
Payagastron
Bezeichnung des Arzneimittels Qualitative und quantitative
Zusammensetzung Die
Wirkstoffe sind: Apomorphinum hydrochloricum Dil. D8 1 ml; Artemisia absinthium Ø 0,01 ml; Semecarpus anacardium Dil. D2 0,02 ml; Strychnos nux-vomica Dil. D4 2 ml. Liste
der sonstigen Bestandteile: Das Arzneimittel enthält 51 Vol.-% Alkohol. Darreichungsform Mischung zum Einnehmen Klinische Angaben 4.1
Anwendungsgebiete Besserung von Magenbeschwerden. 4.2 Dosierung und Art der Anwendung Soweit nicht anders verordnet: Bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 12 x täglich, je 5 – 10 Tropfen einnehmen. Bei chronischen Verlaufsformen 1–3 x täglich 5 - 10 Tropfen einnehmen. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren. Dauer der Anwendung: Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden. 4.3
Gegenanzeigen 4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung Besondere Vorsicht bei der Einnahme Bei Kindern unter 12 Jahren. Zur Anwendung des Arzneimittels bei Kindern unter 12 Jahren liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Es soll deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden. In der Gebrauchsinformation werden die Patienten darauf hingewiesen, dass bei anhaltenden Beschwerden, Erbrechen oder Schwarzfärbung des Stuhls ein Arzt aufzusuchen ist. |
4.5
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige
Wechselwirkungen Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. 4.6 Schwangerschaft und Stillzeit Zur Anwendung von Payagastron® in der Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Es soll deshalb in der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden. 4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtig- keit
und die Fähigkeit zum Bedienen Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. 4.8
Nebenwirkungen Hinweis: Bei
der Anwendung eines homöopathisch- In diesem Fall sollte das Arzneimittel abgesetzt und der Arzt befragt werden. Meldung des Verdachts auf Neben- Wirkungen: Die Meldung des Verdachts auf Neben-wirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, 53175 Bonn, Website: http://www.bfarm.de, anzuzeigen. 4.9 Überdosierung Fälle von Überdosierung sind nicht bekannt. Pharmakologische Eigenschaften Payagastron® ist ein Arzneimittel auf pflanzlicher Basis zur Behandlung von Magenbeschwerden. Payagastron® enthält Urtinktur (entspricht einem pflanzlichen Extrakt) und Tiefpotenzen. Die spezifische Wirkung von Payagastron® beruht insbesondere auf den stark antiemetischen Mitteln Apomorphinum und Nux vomica. Charakteristische Symptomatik der Wirkstoffe in Payagastron®: Apomorphinum hydrochloricum: Erbrechen Artemisia absinthium: Appetitlosigkeit, Oberbauchbeschwerden |
Semecarpus anacardium: Übelkeit, Aufstoßen, Verdauungs- schwäche Strychnos nux-vomica: Übelkeit, Erbrechen, Völlegefühl Pharmazeutische Angaben Liste der sonstigen Bestandteile Ethanol 43 % (m/m). Inkompatibilitäten Nicht bekannt. Dauer der Haltbarkeit Dauer der Haltbarkeit nach Anbruch: Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung Keine besonderen Anforderungen. Art und Inhalt des Behältnisses Braunglasflaschen mit 30 ml und 50 ml Mischung. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die
Beseitigung Inhaber der Zulassung Herrschinger Straße 33 82266 Inning / Ammersee Telefon: 08143 / 927 - 0 Fax: 08143 / 7084 www.weber-weber.de information@weber-weber.net Zulassungsnummer 6406771.00.00 Datum der Verlängerung der Zulassung 19. Mai 2006 Stand der Information Mai 2014 Verkaufsabgrenzung Apothekenpflichtig Fachinfo 0902 Stand: 05/ 2014 |