iMedikament.de

Perizin

Document: 30.01.2008   Fachinformation (deutsch) change

Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics)



1. Bezeichnung des Tierarzneimittels:

Perizin 32 mg/ml, Lösung zum Aufträufeln für Honigbienen

Coumafos



2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung:

1 ml Lösung enthält:

Wirkstoff(e):

Coumafos 32 mg

Sonstige Bestandteile:

Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1



3. Darreichungsform:

Lösung zum Aufträufeln

4. Klinische Angaben:

4.1 Zieltierart(en):

Honigbiene

4.2 Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en):

Zum Nachweis (Diagnose) und zur Bekämpfung (Therapie) der Varroa-Milben bei Bienen.

4.3 Gegenanzeigen:

Während der Trachtzeit darf Perizin nicht angewendet werden. Die Anwendung im Frühjahr muss 6 Wochen vor Beginn der Tracht abgeschlossen sein. Nicht bei Temperaturen unter +5°C behandeln.

4.4 Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:

Keine Angaben.



4.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung:

4.5.1 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:

Perizin ist für den äußerlichen Gebrauch bei Bienen bestimmt und darf weder von Wirbeltieren noch Menschen innerlich eingenommen werden.



4.5.2 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:

Der direkte Kontakt mit der Haut und der Schleimhaut sowie mit den Augen ist zu vermeiden. Bei versehentlichem Kontakt (Schleimhäute, Augen) gründlich mit Wasser ausspülen.

Bei der Anwendung sollten Schutzhandschuhe getragen werden.

Bei der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.

Nach der Anwendung sind die Hände gründlich zu waschen.



Von mit Perizin behandelten Bienenvölkern darf in der folgenden Trachtzeit nur ordnungsgemäß gesiebter und abgeschäumter Honig, der keine Wabenteile enthält, für den menschlichen Verzehr gewonnen werden.



Bei sachgemäßer Anwendung besteht keine Vergiftungsgefahr. Sollten spezifische Symptome (Pupillenkontraktionen, Muskelzittern, Erbrechen, Durchfall) beim Anwender auftreten, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

In Vergiftungsfällen ist die frühzeitige i.m. Injektion von Atropin in 1%iger Lösung durch­zuführen.

Dosierung: 0,2 – 0,5 ml

Wiederholung: Bei Nachlassen der Atropinwirkung, wenn die oben genannten Vergiftungserscheinungen wieder zunehmen.



4.6 Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere):

Perizin in seiner besonderen Zusammensetzung ist ein spezifisches Bienenarzneimittel, dessen Wirksamkeit und Verträglichkeit in aufwendigen Labor- und Feldversuchen optimiert wurden.



Bei der empfohlenen Dosierung sind Nebenwirkungen nicht zu erwarten.

Infolge der Behandlung kann insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen eine geringe Bienensterblichkeit auftreten. Sie ist auf die Durchnässung und eine nachfolgende Unterkühlung dieser Bienen zurückzuführen und bedeutet keine Beeinträchtigung der Volksentwicklung.

Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Perizin sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39-42, 10117 Berlin, oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.

Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per e-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden.



4.7 Anwendung während der Trächtigkeit und Laktation oder der Legeperiode:

Nicht zutreffend.

4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen:

Keine bekannt.

4.9 Dosierung und Art der Anwendung:

Zum Aufträufeln.

Perizin darf nur nach Herstellen einer gebrauchsfertigen Emulsion angewendet werden.

Normal entwickelten Völkern werden pro Behandlung 50 ml gebrauchsfertige Emulsion verabreicht. Schwachen Völkern, die weniger als die Hälfte der Waben besetzen, wird die halbe Dosis, d.h. 25 ml gebrauchsfertige Emulsion verabreicht. Ablegervölker und Jungvölker werden je nach Stärke mit 10 bis 25 ml behandelt.



Die Behandlung mit Perizin erfolgt mit Hilfe des Perizin-Dosiersets. Zur Herstellung der gebrauchsfertigen Emulsion wird die benötigte Menge Perizin in die Kunststoff-Quetschflasche des Perizin-Dosiersets gegeben und mit Wasser vermischt: 10 ml Perizin – der Inhalt einer Flasche – zur Bereitung von 500 ml gebrauchsfertiger Emulsion bzw. 1 ml Perizin pro 50 ml benötigter gebrauchsfertiger Emulsion. Anschließend Dosierbecher, Steigrohr und Auslaufröhrchen des Perizin-Dosiersets zusammenstecken, fest auf die gefüllte Kunststoff-Quetschflasche aufschrauben und gut umschütteln.



Die für die Behandlung eines Volkes benötigte gebrauchsfertige Emulsion (siehe Dosieranleitung) durch Zusammendrücken der Quetschflasche zuerst in den Dosierbecher füllen und dann gleichmäßig entlang der besetzten Wabengassen auf die Bienen träufeln.



Die Behandlung hat außerhalb der Trachtzeit und im Frühjahr spätestens bis 6 Wochen vor Beginn der Tracht zu erfolgen. Die Völker sollen nahezu brutfrei sein.



Die gebrauchsfertige Emulsion darf nicht gelagert werden. Sie muss vor jeder Anwendung neu hergestellt werden.



Nachweis (Diagnose)

Zum Nachweis des Befalls mit Varroamilben genügt eine einmalige Behandlung. Vor der Behandlung wird das Bodenbrett mit einer sauberen Bodeneinlage abgedeckt. Diese wird einen Tag nach der Behandlung entnommen und auf das Vorhandensein von abgetöteten Varroamilben überprüft.



Bekämpfung (Therapie)

Zur Bekämpfung wird zweimal im Abstand von sieben Tagen behandelt. Immer alle Völker eines Standes behandeln.

4.10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel), falls erforderlich:

Keine bekannt.

4.11 Wartezeit(en):

Die Wartezeit zwischen der diagnostischen bzw. therapeutischen Anwendung von Perizin und dem Beginn von Trachtflügen beträgt 6 Wochen (42 Tage).

Wenn die Anwendung innerhalb 6 Wochen vor der Tracht erfolgt, darf der anschließend gewonnene Honig nicht zum menschlichen Verzehr bzw. zum Verfüttern an Bienen verwendet werden.

5. Pharmakologische Eigenschaften:

Pharmakotherapeutische Gruppe: Antiparasitika: Organophosphat als Ektoparasitikum zur Topischen Anwendung.

ATCvet Code: QP53AF08

5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften:

Perizin ist ein Ektoparasitizid, das als wirksamen Bestandteil das Organophosphat Coumafos enthält. Organophosphate hemmen Cholinesterasen und führen so zu einer Akkumulierung von Acetylcholin. Für Synapsen und myoneurale Verbindungen des motorischen und des parasympathischen Systems, bei denen die Impulsübertragung durch Acetylcholin erfolgt, bedeutet das dauererregung. Coumafos besitzt nach den hauptsächlich mit Formulierungen durchgeführten Versuchen kein nennenswertes Hautreizpotential.



5.2 Angaben zur Pharmakokinetik:

Keine Angaben.



6 Pharmazeutische Angaben:

6.1 Verzeichnis der sonstigen Bestandteile:

Polyoxyethyliertes Phenol

Nonoxinol 10

Aromatengemisch (C10– C13Isomere)
2-(2-Methoxypropoxy)-1-propanol



6.2 Inkompatibilitäten:

Keine bekannt.



6.3 Dauer der Haltbarkeit:

6.3.1 des Tierarzneimittels im unversehrten Behältnis:

5 Jahre



6.3.2 des Tierarzneimittels nach Anbruch des Behältnisses:

Nicht zutreffend.

6.3.3 nach Herstellung der gebrauchsfertigen Zubereitung:

Nicht zutreffend.



6.4 Besondere Lagerungshinweise:

Von Nahrungsmitteln und Getränken sowie von Futtermitteln getrennt aufbewahren.



6.5 Art und Beschaffenheit des Behältnisses:

Darreichungsform: Braunglasflasche mit 10 ml Lösung

Packungsgröße: 1 x 10 ml, 10 x 10 ml



Dosierset: 1 Flasche für die gebrauchsfertige Emulsion (Quetschflasche)

1 Dosierbecher

1 Steigrohr

1 Auslaufröhrchen

1 Pipette



6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle:

Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.



7. Zulassungsinhaber:

Bayer Vital GmbH

Geschäftsbereich Tiergesundheit

51368 Leverkusen



8. Zulassungsnummer:

Zul.-Nr.: 6833.00.00



9. Datum der Erteilung der Erstzulassung / Verlängerung der Zulassung:

10.12.1985 / letzte Verlängerung: 09.09.2003



10. Stand der Information:

Juli 2008



11. Verbot des Verkaufs, der Abgabe und / oder der Anwendung:

Nicht zutreffend



12. Verschreibungsstatus / Apothekenpflicht:

Apothekenpflichtig



9 von 9