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Pestiporc Oral

Document: 01.08.2009   Gebrauchsinformation (deutsch) change

GEBRAUCHSINFORMATION

RIEMSER® Schweinepestoralvakzine Zul.-Nr.: FLI-B 363

1.    NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS,

Zulassungsinhaber und Hersteller RIEMSER Arzneimittel AG An der Wiek 7

17493 Greifswald - Insel Riems Deutschland

2.    BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS

RIEMSER® Schweinepestoralvakzine

Schweinepest-Lebendimpfstoff zur oralen Immunisierung, für Wildschweine

3.    ARZNEILICH WIRKSAMER BESTANDTEIL UND SONSTIGE BESTANDTEILE

1 Impfköder (1 Dosis) enthält:

Arzneilich wirksame Bestandteile:

Schweinepestvirus, attenuierter Stamm "C": mind. 104,0 KID50*

Wirtssystem: fetale Schweinenierenzelllinie *Kulturinfektiöse Dosis 50 %

Sonstige Bestandteile:

Anzucht- und Stabilisationsmedium:    qsp 1,6 ml

Ködermaterial

Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1.

4.    ANWENDUNGSGEBIETE

Aktive Immunisierung von Wildschweinen zum Schutz vor Klassischer Schweinepest in Seuchengebieten und deren Grenzregionen.

Der Impfschutz ist etwa 10 Tage nach der Schluckimpfung ausgebildet. Die Immunität hält für mindestens 10 Monate an.

5.    GEGENANZEIGEN

Nicht zur Immunisierung von Hausschweinen verwenden. Die Immunisierung von Hausschweinen innerhalb der Staatengemeinschaft der Europäischen Union mit diesem Impfstoff ist nur nach Genehmigung durch die zuständige Kommission möglich.

6.    NEBENWIRKUNGEN

Keine bekannt.

Falls Sie Nebenwirkungen (insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind) bei einem oder mehreren der geimpften Tiere feststellen, teilen Sie diese dem Impfstoffhersteller oder dem zuständigen amtlichen Tierarzt mit.

7. ZIELTIERART

Wildschwein (alle Altersklassen)

8.    DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART DER ANWENDUNG

Die Immunisierung erfolgt oral als dreimalige Doppelimpfung (im Abstand von 4 Wochen) jeweils im Frühjahr (Februar bis April), im Sommer (Mai bis Juli) und im Herbst (September bis November). Der Auslagezeitpunkt ist entsprechend den lokalen klimatischen Gegebenheiten anzupassen.

In enger Abstimmung mit den zuständigen Forstbehörden sind die Köderauslageplätze festzulegen, wobei mindestens 1 Köderplatz je 100 ha Jagdfläche mit 30 - 40 Impfstoffködern zu beschicken ist. Vier Wochen später erfolgt die Zweitimmunisierung. Je nach Rottengröße werden die Köder auf einer Fläche von > 200 m2 (Köderplatz) im jeweiligen Wildschweineinstandsgebiet gleichmäßig verteilt.

Zur Verminderung von Fremdaufnahme durch Nahrungskontrahenten und aus Gründen der negativen Beeinflussung des Impfstoffes durch Umweltfaktoren ist bedeckt auszulegen.

9.    HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG

Das Betreten der Auslageflächen ist zu vermeiden, damit die Köderaufnahme durch die Wildschweine nicht gestört wird.

Auf jagdliche Maßnahmen an den Köderplätzen sollte wenigstens 5, besser 10 Tage lang verzichtet werden, um die Köderaufnahme durch die Wildschweine und die Ausbildung einer belastbaren Immunität gegen die Klassische Schweinepest nach Impfung nicht zu beeinträchtigen.

In den 1mpfgebieten sollten 2 Wochen ab Köderauslage Hunde nicht frei umher laufen.

Für Haustiere, freilebende Tiere und Menschen ist der Impfstoff völlig unschädlich. Dennoch wird dringend empfohlen, die ausgelegten Köder nicht zu berühren oder sie gar einzusammeln. Sollte jemand dennoch mit der Impfflüssigkeit in Kontakt gekommen sein, sind die Hände bzw. die Körperteile, die mit dem Impfstoff kontaminiert sind, aus hygienischen Gründen gründlich mit Wasser und Seife zu reinigen.

Der Impfstamm ist empfindlich gegenüber wechselnden Temperaturen und direkter Sonneneinstrahlung. Aus diesen Gründen sollten die Impfköder bedeckt ausgelegt werden.

10.    WARTEZEIT

Null Tage

11.    BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE

Bei -20 °C ± 2 °C lagern. Ein Auftauen während der Transporte ist zu verhindern. Vor Licht schützen.

12.    BESONDERE WARNHINWEISE

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren

Die Einfuhr, der Verkauf, die Abgabe und/oder Anwendung dieses Tierarzneimittels ist nur unter den besonderen gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft zur Bekämpfung der KSP (Richtlinie 2001/89/EC) erlaubt. Jede Person, die beabsichtigt, RIEMSER® Schweinepestoralvakzine einzuführen, zu verkaufen, abzugeben und/oder anzuwenden, benötigt die Genehmigung der zuständigen Behörde des Mitgliedsstaates.

Nicht mit anderen Impfstoffen, immunologischen Produkten oder Tierarzneimittel mischen.

13.    BESONDERE VORSICHTSMAßNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIAL, SOFERN ERFORDERLICH

Lebendimpfstoff! Nicht aufgenommene Impfköder sind an den Hersteller zurückzuschicken oder entsprechend den geltenden nationalen Vorschriften unschädlich zu beseitigen.

14.    GENEHMIGUNGSDATUM DER GEBRAUCHSINFORMATION

08/2009

15.    WEITERE ANGABEN

Handelsformen

Kartons mit 800 Impfködern (4 Foliebeutel mit jeweils 200 Ködern)

Kartons mit 800 Impfködern (40 Foliebeutel mit jeweils 20 Ködern)

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.

Die deutsche Gebrauchsinformation ist nach § 17c TierSG zugelassen.