Porcilis Begonia Unisolve
ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES MITTELS
1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS
Porcilis® Begonia Unisolve
Lyophilisat und Lösungsmittel zur Herstellung einer Suspension zur intramuskulären Injektion für Schweine
2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG
1 Impfstoffdosis (2 ml) enthält:
Lyophilisat:
Wirksamer Bestandteil:
Aujeszky-Virus, lebend,
Stamm Begonia (gE", tk") mind. 105,5 GKID50* und max. 106,5 GKID50*
Lösungsmittel: Unisolve
Sonstige Bestandteile:
Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1.
* GKID50: Gewebekultur-infektiöse Dosis 50%
3. DARREICHUNGSFORM
Lyophilisat und Lösungsmittel zur Herstellung einer Suspension zur intramuskulären Injektion
4. KLINISCHE ANGABEN
4.1 Zieltierart(en)
Schweine
4.2 Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en)
Zur aktiven Immunisierung von Schweinen gegen die Aujeszky’sche Krankheit (Pseudorabies) zur Verhinderung von Mortalität und klinischen Symptomen sowie zur Reduzierung der Vermehrung von Aujeszky-Virus.
Beginn der Immunität: 3 Wochen
Dauer der Immunität: ungefähr 4 Monate
4.3 Gegenanzeigen
Keine.
4.4 Besondere Warnhinweise
Bei Ferkeln, die jünger als drei Monate sind und die maternale Antikörper aufweisen, kann eine Nachimpfung erforderlich sein (siehe Impfschema).
4.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren
Nicht bei Hunden anwenden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
Bei versehentlicher Selbstinjektion ist unverzüglich ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzuzeigen.
4.6 Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere)
In seltenen Fällen kann eine allergische (Überempfindlichkeits-) Reaktion auftreten. Sofern erforderlich sollte der Tierarzt in solchen Fällen angemessen symptomatisch behandeln (Antihistaminikum, Adrenalin).
Eine leichte Erhöhung der Körpertemperatur über ungefähr 7 Stunden bis zu einem Tag kann bei einigen geimpften Tieren auftreten.
Bei Hunden, die keine Zieltierart darstellen, kann es nach intramuskulärer Injektion zu neurologischen Symptomen kommen. Nach oraler Gabe an Hunde wurden keine Symptome beobachtet.
4.7 Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode
Der Impfstoff kann während der Trächtigkeit und Laktation angewendet werden.
4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen
Es liegen keine Informationen zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes bei gleichzeitiger Anwendung eines anderen veterinärmedizinischen Produktes vor. Ob der Impfstoff vor oder nach Verabreichung eines anderen veterinärmedizinischen Produktes verwendet werden sollte, muss daher fallweise entschieden werden.
4.9 Dosierung und Art der Anwendung
Der Impfstoff ist mit 2 ml Lösungsmittel pro Impfstoffdosis zu resuspendieren. Nach Resuspendierung ist eine Impfstoffdosis von 2 ml intramuskulär zu verabreichen.
Impfschema
Mastschweine:
Bei einmaliger Impfung ab einem Alter von 14 Wochen ist keine Nachimpfung erforderlich. Bei erhöhtem Infektionsrisiko kann die Impfung bereits ab einem Alter von 10 Wochen durchgeführt werden. Die dann erforderliche zweite Impfung darf frühestens nach zwei Wochen, jedoch nicht vor einem Alter von mindestens 14 Wochen erfolgen, da die Anwesenheit von maternalen Antikörpern gegen die Aujeszky’sche Krankheit einen negativen Einfluss auf das Ergebnis der frühen Impfung haben könnte.
Zuchtschweine:
Grundimmunisierung wie bei Mastschweinen.
Wiederholungsimpfungen alle 4 Monate, dreimal jährlich als Bestandsimpfung. Eradikationsprogramme
Wird der Impfstoff im Rahmen von Eradikationsprogrammen eingesetzt, sollte den empfohlenen Impfschemata gefolgt werden.
4.10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich
Bei Gabe der 10fachen Maximaldosis unterscheiden sich die Symptome nicht von denen für eine einfache Dosis beschriebenen.
4.11 Wartezeit
Null Tage.
5. IMMUNOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN
Pharmakotherapeutische Gruppe: Lebendvirusimpfstoff für Schweine ATCvet code: QI09AD01
Zur Stimulierung einer aktiven Immunität gegen die Aujeszky'sche Krankheit. Der Virusstamm ist Thymidinkinase- und Glykoprotein-gE-negativ (tk-, gE-), genetisch stabil und persistiert nicht in Schweinen. Es kann zwischen Impfung und Feldvirusinfektion unterschieden werden (Marker-Impfstoff).
6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN
6.1 Verzeichnis der sonstigen Bestandteile
Lyophilisat:
Kulturmedium
patentierter CD#156 Stabilisator mit definierter chemischer Zusammensetzung
Lösungsmittel (Unisolve):
Natriumchlorid
Kaliumphosphat und Natriumphosphat als Puffer Saccharose
Wasser für Injektionszwecke
6.2 Inkompatibilitäten
Nicht mit anderen Impfstoffen, immunologischen Produkten oder Tierarzneimitteln außer mit dem für dieses Produkt empfohlenen Lösungsmittel (Unisolve) mischen.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
Haltbarkeit des Tierarzneimittels im unversehrten Behältnis:
Lyophilisat: 18 Monate (nach maximaler Lagerungsdauer von 24 Monaten
bei -20 °C durch den Hersteller)
Lösungsmittel (Unisolve): 5 Jahre
Haltbarkeit nach Rekonstitution gemäß den Anweisungen: 8 Stunden
6.4 Besondere Lagerungshinweise
Lyophilisat: Im Kühlschrank (+2 °C bis +8 °C) lagern. Nicht einfrieren. Vor Licht schützen. Lösungsmittel (Unisolve): Unter +25 °C aufbewahren. Nicht einfrieren.
Nach Rekonstitution: Im Kühlschrank bei +2 °C bis +8 °C aufbewahren.
6.5 Art und Beschaffenheit der Primärverpackung
Lyophilisat:
Glasflaschen der hydrolytischen Klasse Typ I, verschlossen mit einem Halogenbutylgummistopfen und versiegelt mit einer kodierten Aluminiumkappe, ein gefriergetrocknetes Pellet enthaltend mit 10, 25, 50 oder 100 Impfstoffdosen.
Lösungsmittel (Unisolve):
Flaschen aus Glas der hydrolytischen Klasse Typ I oder II, verschlossen mit einem Butylgummistopfen und versiegelt mit einer Aluminiumkappe mit 20, 50, 100 oder 200 ml Lösungsmittel.
Packungsgrößen: 1, 5 oder 10 Flasche(n) gleichen Inhalts in einem Karton.
Das Lösungsmittel kann zusammen mit dem Lyophilisat oder separat verpackt sein.
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle
Abfallmaterial ist durch Abkochen, Verbrennen oder Eintauchen in ein von der zuständigen Behörde genehmigtes Desinfektionsmittel zu vernichten.
7. ZULASSUNGSINHABER
Intervet Deutschland GmbH
Feldstraße 1a
D-85716 Unterschleißheim
8. ZULASSUNGSNUMMER(N)
Zul.-Nr. 53a/95
9. DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG / VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG
CVMP-Beschluss: 28.11.1990
MR-Verlängerung: 03.05.2005 / 03.05.2010
10. STAND DER INFORMATION
März 2010
VERBOT DES VERKAUFS, DER ABGABE UND/ODER DER ANWENDUNG
Die Anwendung von Porcilis Begonia Unisolve kann in bestimmten Mitgliedstaaten nach deren innerstaatlichen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Tiergesundheit untersagt sein. Jede Person, die die Absicht hat, diesen Impfstoff anzuwenden, muss sich vor der Anwendung über die geltenden nationalen Vorschriften informieren.
Verschreibungspflichtig