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Poulvac Ae

Poulvac® AE

ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES TIERARZNEIMITTELS

1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Poulvac® AE

Lyophilisat zur Suspension in Trinkwasser.

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG Arzneilich wirksame(r) Bestandteil(e)    Pro Dosis

Aviäres Enzephalomyelitisvirus, Stamm Calnek,

Subtyp AE-67    1 031 bis 1055 EID50

Sonstige Bestandteile

Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1.

3. DARREICHUNGSFORM

Lyophilisat zur Suspension in Trinkwasser Bräunliches Pulver

4. KLINISCHE ANGABEN

4.1    Zieltierarten

Hühner, ab einem Alter von 10 Wochen

4.2    Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en)

Zur aktiven Immunisierung von Junglegehennen und zukünftigen Zuchthennen, um die vertikale Übertragung des aviären infektiösen Enzephalomyelitisvirus zu reduzieren. Für geimpfte Zuchthennen wurde nachgewiesen, dass die passive Immunität bis zu 12 Monate nach der Impfung an die Brut weitergegeben werden kann, dies bedeutet, bis zum Ende der Legeperiode.

4.3    Gegenanzeigen

Nicht bei kranken, geschwächten oder gestressten Vögeln anwenden.

Nicht bei Vögeln anwenden, die jünger als 10 Wochen sind.

4.4    Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart

Um das Streuen des Impfstammes von einem geimpften Bestand auf einen nicht geimpften Bestand zu verhindern, sollten alle Vögel eines Bestandes zur gleichen Zeit geimpft werden.

4.5    Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren

Geimpfte Tiere sollten nach der Impfung 42 Tage lang keinen Kontakt mit ungeimpften Tieren haben.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender

Keine

4.6    Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere)

Keine

4.7    Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode

Nicht während der Legeperiode und innerhalb von 4 Wochen vor Beginn der Legeperiode anwenden.

4.8    Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen

Es liegen keine Informationen zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes bei gleichzeitiger Anwendung eines anderen veterinärmedizinischen Produktes vor. Ob der Impfstoff vor oder nach Verabreichung eines anderen veterinärmedizinischen Produktes verwendet werden sollte, muss daher fallweise entschieden werden.

4.9    Dosierung und Art der Anwendung

Impfschema

Der Impfstoff sollte über das Trinkwasser verabreicht werden.

Die Vögel sollten nicht vor der 10. Lebenswoche oder innerhalb von 4 Wochen vor Beginn der Legeperiode geimpft werden.

Saubere Impfmaterialien verwenden.

Alle Tierarzneimittel oder Desinfektionsmittel, die dem Trinkwasser beigemengt werden, mindestens 24 Stunden vor der Verabreichung des Impfstoffes absetzen und erst 24 Stunden nach dem vollständigen Verbrauch des impfstoffhaltigen Trinkwassers wieder verabreichen.

Kein chlorhaltiges Wasser für die Verabreichung des Impfstoffes verwenden. Genügend Tränken aufstellen, damit mindestens zwei Drittel der Vögel gleichzeitig trinken können. Tränken mit chlorfreiem Wasser reinigen. Keine Desinfektionsmittel verwenden. Tränken trocknen lassen. Automatische Tränken abstellen. Die Tränken sollten nur das impfstoffhaltige Wasser enthalten.

Nicht über die Medikamentenbehälter verabreichen.

Um den Durst zu stimulieren, sollten die Vögel 2 Stunden vor der Impfung keinen Zugang zu Wasser haben.

Die Aluminiumkappe und den Gummistopfen der Impfstoffflasche entfernen. Die Flasche etwa bis zur Hälfte mit kaltem, sauberem und chlorfreiem Wasser füllen. Anschließend die Flasche mit dem Gummistopfen wieder fest verschließen und solange schütteln, bis der Impfstoff gelöst ist.

Einen sauberen Behälter ungefähr bis zu zwei Drittel mit kaltem, sauberem, chlorfreiem Wasser füllen. Magermilchpulver hinzufügen. Ca. 4 g Magermilchpulver auf ein Endvolumen von ca. 1 Liter Wasser auffüllen. Schwenken, bis das Magermilchpulver aufgelöst ist. Das Magermilchpulver muss immer zuerst dem Wasser beigemengt und darin gelöst werden. Danach den rehydrierten Impfstoff im Verhältnis von 1 Impfstoffflasche pro 1.000 zu impfende Hühner hinzufügen und erneut schwenken.

Anschließend diese Mischung auf ein Trinkwasserendvolumen im Verhältnis von 1.000 Dosen des Impfstoffs auf 15 Liter Trinkwasser auffüllen.

Nie weniger als 1 Dosis des Impfstoffs pro Vogel verabreichen.

Die fertig zubereitete Impfstofflösung gleichmäßig auf die sauberen Tränken verteilen.

Die Tränken nicht dem direkten Sonnenlicht aussetzen.

Normales Wasser sollte erst nach vollständiger Aufnahme des impfstoffhaltigen Trinkwassers wieder verabreicht werden (die Aufnahme sollte innerhalb einer Stunde erfolgen).

4.10    Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich

Eine 10-fache Überdosierung erzeugt keine Nebenwirkungen.

4.11    Wartezeit(en)

Null Tage

5. IMMUNOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

Zur Stimulierung einer aktiven Immunität bei Hennen und zur passiven Immuniserung der Brut, oder um die vertikale Übertragung des aviären infektiösen Enzephalomyelitisvirus zu reduzieren.

ATCvet-Code: QI01AD02 virale Lebendimpfstoffe für Hühner

6.1    Verzeichnis der sonstigen Bestandteile

Saccharose

Sorbitol

Magermilchpulver NZ-Amin Typ YT Kaliumglutamat Dikaliumhydrogenphosphat Kaliumdihydrogenphosphat

6.2    Inkompatibilitäten

Nicht mit anderen Tierarzneimitteln mischen.

6.3    Dauer der Haltbarkeit

Haltbarkeit des Tierarzneimittels laut Verkaufsverpackung: 18 Monate Haltbarkeit nach Auflösung oder Rekonstitution gemäß den Anweisungen: 2 Stunden

6.4    Besondere Lagerungshinweise

Kühl lagern und transportieren (2 °C - 8 °C).

Vor Licht schützen.

Nicht einfrieren.

6.5    Art und Beschaffenheit der Primärverpackung

Behältnis:    Typ I (Ph. Eur.) Borosilicat-Glasflaschen. 6 ml Inhalt.

Verschluss:    Typ I (Ph. Eur.) Brombutylgummistopfen mit Aluminium

Bördelkappen.

Packungsgrößen:

1 x 1.000 Dosen und 10 x 1.000 Dosen

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.

6.6    Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich

Abfallmaterial ist durch Abkochen, Verbrennen oder Eintauchen in ein von der zuständigen Behörde genehmigtes Desinfektionsmittel zu vernichten.

7.    ZULASSUNGSINHABER

Zoetis Deutschland GmbH Schellingstraße 1 10785 Berlin

8.    ZULASSUNGSNUMMER

Zul.-Nr.: PEI.V.03600.01.1

9.    DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

29.01.2008 / 16.02.2011

10.    STAND DER INFORMATION

Dezember 2013

11.    VERBOT DES VERKAUFS, DER ABGABE UND/ODER DER ANWENDUNG

Nicht zutreffend

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