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Prolastin

1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS

Prolastin®

1000 mg, Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Infusionslösung

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

1 Flasche enthält:

1000 mg Alpha-1-Proteinaseinhibitor, human.

1 ml der rekonstituierten Lösung enthält 25 mg Alpha-1-Proteinaseinhibitor (human).

Sonstige Bestandteile: Das Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung enthält 4,8 mmol (oder 110,35mg) Natrium.

Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe unter Abschnitt 6.1

3. DARREICHUNGSFORM

Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Infusionslösung Pulver: Weiß bis beigefarben Lösungsmittel: Klar und farblos

4. KLINISCHE ANGABEN

4.1    Anwendungsgebiete

Prolastin ist indiziert zur Dauersubstitutionstherapie bei Patienten mit Alpha-1-Proteinaseinhibitormangel (Phänotyp PiZZ, PiZ(Null), Pi(Null,Null) und PiSZ) bei mittelgradiger Störung der Lungenfunktion (FEV1 35-60%) und nach Überprüfung des klinischen Zustandes (Grad der Beeinträchtigung).

4.2    Dosierung und Art der Anwendung

Dosierung

Erwachsene, einschließlich älterer Patienten

Soweit nicht anders verordnet, reicht in den meisten Fällen eine einmalige wöchentliche Dosis von 60 mg Wirkstoff/kg Körpergewicht (entsprechend 180 ml gebrauchsfertige Infusionslösung mit 25 mg/ml Alpha-1-Proteinaseinhibitor (human) bei einem 75 kg schweren Patienten) als Kurzinfusion aus, um den Alpha-1-Proteinaseinhibitor-Serumspiegel ständig über 80 mg/dl zu halten, was einem Lungenspiegel von 1.3 pM entspricht. Diese Spiegel im Serum und der Flüssigkeit des Lungenepithels gelten theoretisch als Schutz gegen eine weitere Verschlechterung des Lungenemphysems.

Kinder und Jugendliche

Über die Anwendung von Prolastin bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren liegen keine Erfahrungen vor.

Art der Anwendung

Die Trockensubstanz ist gemäß der unter Abschnitt 6.6. beschriebenen Anweisung mit dem Lösungsmittel (40 ml Wasser für Injektionszwecke) zu versehen und aufzulösen.

Die rekonstituierte Lösung erscheint klar bis opaleszent mit einer farblosen bis leicht gelb-grünlichen Farbe. Die rekonstituierte Lösung ist langsam intravenös mit einem geeigneten Infusionsbesteck zu

infundieren. Die Infusionsgeschwindigkeit sollte 0,08 ml/kg Körpergewicht pro Minute nicht überschreiten (entspricht 6 ml pro Minute bei einem 75 kg schweren Patienten).

Die rekonstituierte Lösung muss innerhalb von 3 Stunden nach Herstellung verabreicht werden.

Die Dauer der Anwendung bestimmt der behandelnde Arzt. Eine bestimmte Begrenzung der Dauer der Anwendung ist nicht vorgesehen.

Die Behandlung von Patienten mit Alpha-1-Inhibitoren-Mangel sollte durch Ärzte, die Erfahrungen mit chronisch obstruktiven Lungenkrankheiten haben, durchgeführt oder überwacht werden.

4.3    Gegenanzeigen

Prolastin darf nicht angewendet werden bei Patienten mit

-    selektivem IgA-Mangel, bei denen Antikörper gegen IgA bekannt sind, da es in diesem Fall zu allergischen Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock kommen kann,

-    bekannter Überempfindlichkeit gegen Alpha-1-Proteinaseinhibitoren oder einen der in Abschnitt 6.1. genannten sonstigen Bestandteile.

4.4    Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Im Falle einer schweren Überempfindlichkeitsreaktion (mit Blutdruckabfall auf < 90 mm Hg, Atemnot bis hin zum anaphylaktischen Schock) ist Prolastin sofort abzusetzen und eine entsprechende Behandlung, gegebenenfalls eine Schocktherapie, einzuleiten.

Da Prolastin zu einer kurzfristigen Erhöhung des Blutvolumens führen kann, ist bei Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz und bei Patienten mit dem Risiko einer Kreislaufüberbelastung besondere Vorsicht geboten.

Standardmaßnahmen zur Verhütung von Infektionen durch die Verabreichung von Medikamenten, die aus menschlichem Blut oder Plasma hergestellt wurden, beinhalten Spenderauswahl, Testung einzelner Spenden und Plasmapools auf spezifische Infektionsmarker und Einbeziehung effektiver Herstellungsschritte zur Inaktivierung /Eliminierung von Viren. Dennoch kann die Möglichkeit der Übertragung von Erregern bei der Verabreichung von Medikamenten, die aus menschlichem Blut oder Plasma hergestellt worden sind, nicht völlig ausgeschlossen werden. Dies trifft auch für unbekannte oder neu aufgetretene Viren und andere Erreger zu.

Die ergriffenen Maßnahmen werden als wirksam gegenüber umhüllten Viren wie HIV, Hepatitis B (HBV) und Hepatitis C (HCV) angesehen. Diese Maßnahmen sind möglicherweise bei nicht umhüllten Viren wie Hepatitis A und Parvovirus B19 von begrenztem Wert.

Eine Parvovirus B19 Infektion kann bei schwangeren Frauen (Infektion des Fötus) und bei Patienten mit Immunschwäche oder gesteigerter Erythrozytenbildung (z.B. hämolytische Anämie) schädliche Auswirkungen haben.

Eine adäquate Impfung (Hepatitis A und B) sollte in Erwägung gezogen werden bei Patienten, die regelmäßig oder wiederholt mit aus menschlichem Plasma gewonnenen Proteinaseinhibitoren behandelt werden.

Es wird dringend empfohlen, dass bei jeder Verabreichung von Prolastin der Name und die Chargennummer des Produktes dokumentiert werden, um die Verbindung zwischen Patient und Charge herstellen zu können.

Prolastin enthält 4,8 mmol Natrium pro Flasche (entspricht einer Dosis von 21,6 mmol Natrium bei einem 75 kg schweren Patienten). Dies sollte bei Patienten, die eine natriumkontrollierte Ernährung einhalten müssen, berücksichtigt werden.

Rauchern kann die Therapie mit Prolastin nicht verweigert werden. Jedoch sollte Rauchern dringend empfohlen werden, das Rauchen einzustellen, da die Wirkung von Prolastin durch den Tabakrauch in der Lunge beeinträchtigt wird.

4.5    Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen

Wechselwirkungen zwischen Prolastin und anderen Arzneimitteln sind nicht bekannt.

4.6    Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit

Schwangerschaft

Für Prolastin liegen keine klinischen Daten über exponierte Schwangere vor. Tierstudien wurden nicht durchgeführt. Bei der Anwendung in der Schwangerschaft ist Vorsicht geboten.

Stillzeit

Es ist nicht bekannt, ob Alpha-1 Proteinaseinhibitor in die Muttermilch übergeht. Es liegen keine Tierstudien vor, in denen untersucht wurde, ob Alpha-1-Proteinaseinhibitor in die Muttermilch übergeht. Bei der Entscheidung, ob das Stillen oder die Behandlung mit Prolastin fortgeführt bzw. abgebrochen werden soll, sind Nutzen des Stillens für das Kind und Nutzen der Prolastin-Therapie für die Mutter abzuwägen.

4.7    Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

Es gibt keine Hinweise darauf, dass Prolastin die Fahrtüchtigkeit oder die Fähigkeit, Maschinen zu bedienen, beeinträchtigt.

4.8    Nebenwirkungen

Unter der Behandlung mit Prolastin wurden folgende Nebenwirkungen beobachtet:

Systemorganklassen

Gelegentlich > 0,1% bis <1%

Selten

>0,01% bis <0.1%

Sehr selten < 0,01%

Herzerkrankungen

Tachykardie

Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort

Schüttelfrost, Fieber, grippeähnliche Symptome, Brustschmerz

Erkrankungen des Immunsystems

Urtikaria

Überempfindlichkeits

reaktionen

Anaphylaktischer

Schock

Erkrankungen des Nervensystems

Schwindel/Benommenheit

Kopfschmerzen

Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums

Dyspnoe

Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes

Hautausschlag

Gefäßerkrankungen

Hypotonie

Hypertonie

Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts

Übelkeit

Skelettmuskulatur-, Bindegewebs- und Knochenerkrankungen

Gelenkschmerzen/Arthralgie

Rückenschmerzen

Unter der Behandlung mit Prolastin können bekannte Reaktionen wie z.B. Fieber, grippeähnliche Symptome, Dyspnoe, Urtikaria, Übelkeit etc. auftreten. Jedoch können gelegentlich oder selten -wie nach jeder Proteinbehandlung- auch immunologische Reaktionen auftreten. Dazu gehören allergische Reaktionen wie Urtikaria, Dyspnoe, Arthralgie und sehr selten ein anaphylaktischer Schock. Symptome, die möglicherweise immunologischen Ursprungs sind, sollten vor erneuter Aufnahme der Behandlung abgeklärt werden.

Informationen zur Virussicherheit s. 4.4.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-RisikoVerhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 - 59, 63225 Langen, Telefon: +49 6103 77 0, Telefax: +49 6103 77 1234, Website: www.pei.de anzuzeigen.

4.9 Überdosierung

Konsequenzen einer Überdosierung sind nicht bekannt.

Im Falle einer Überdosierung muss das Auftreten von Nebenwirkungen streng beobachtet werden und soweit notwendig, unterstützende Maßnahmen angeboten werden.

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften

Pharmakotherapeutische Gruppe: Proteinaseinhibitor, ATC-Code: B02AB02

Alpha-1-Proteinaseinhibitor ist ein normaler Bestandteil des menschlichen Blutes, der neben anderen Enzymen die Aktivität der neutrophilen Elastase hemmt. Alpha-1-Proteinaseinhibitor hat ein Molekulargewicht von 51kDa und gehört zur Reihe der Serin-Proteasen Inhibitoren.

Es wird zur Zeit davon ausgegangen, dass die Pathogenese des Emphysems bei Alpha-1-Proteinaseinhibitor-Mangel durch ein chronisches biochemisches Ungleichgewicht von Elastase und Alpha-1-Proteinaseinhibitor hervorgerufen wird. Die durch entzündungsfördernde Zellen im unteren Atemtrakt gebildete Elastase ist in der Lage, elastisches Gewebe abzubauen. Einer der Haupthemmstoffe der Elastase ist der Alpha-1-Proteinaseinhibitor, der bei angeborenem Alpha-1-Proteinaseinhibitor-Mangel fehlt. Dadurch bleiben die alveolären Strukturen gegenüber der durch die neutrophilen Zellen im unteren Atemtrakt freigesetzten und dadurch chronisch anwesenden Elastase ungeschützt.

Dies führt zu einem fortschreitenden Abbau des elastischen Gewebes und wenn Alpha-1 Antitrypsin Serumspiegel unter 80 mg/dl fallen, ist dies mit einem erhöhten Risiko verbunden, ein Lungenemphysem zu entwickeln.

In zwei kontrollierten Beobachtungsstudien konnte bei Patienten mit einem Ausgangs- FEV1-Wert von 35 bis 60% des Sollwertes die stärkste signifikante Verlangsamung einer weiteren FEV1-Reduktion beobachtet werden.

5.2    Pharmakokinetische Eigenschaften

Nach intravenöser Verabreichung sind nahezu 100% der Alpha-1-Proteinaseinhibitor Dosis in der Blutbahn des Empfängers unmittelbar verfügbar. Die durchschnittliche in-vivo Wiederfindungsrate ist

4.2    mg/dl pro kg Körpergewicht. Die in-vivo Halbwertszeit ist ungefähr 4,5 Tage.

5.3    Präklinische Daten zur Sicherheit

Der in Prolastin enthaltene arzneilich wirksame Bestandteil Alpha-1-Proteinaseinhibitor wird aus humanem Plasma gewonnen und verhält sich wie körpereigene Plasmabestandteile. Die einmalige Verabreichung von Prolastin an verschiedenen Tierspezies sowie die Verabreichung der Tagesdosis an fünf aufeinander folgenden Tagen an Kaninchen gab keine Hinweise auf toxische Auswirkungen. Zusätzliche präklinische Studien mit wiederholten Dosisgaben (chronische Toxizität, Kanzerogenität, Reproduktionstoxizität) wurden nicht durchgeführt. Diese Studien können in herkömmlichen Tiermodellen nicht sinnvoll durchgeführt werden, da aufgrund der Verabreichung heterologer humaner Proteine voraussichtlich Antikörper gebildet werden.

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN 6.1 Liste der sonstigen Bestandteile

Pulver:

Natriumchlorid

Natriumdihydrogenphosphat

Lösungsmittel:

Wasser für Injektionszwecke

6.2    Inkompatibilitäten

Prolastin darf nicht mit Arzneimitteln oder weiteren Infusionslösungen gemischt werden.

6.3    Dauer der Haltbarkeit 2 Jahre.

Die rekonstituierte Lösung darf nur innerhalb von 3 Stunden nach der Herstellung verwendet werden.

6.4    Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung

Nicht über 25°C lagern!

Nicht einfrieren.

Nach Herstellung der Infusionslösung nicht im Kühlschrank aufbewahren. Nicht verwendete Lösung ist entsprechend den nationalen Anforderungen zu entsorgen.

6.5    Art und Inhalt des Behältnisses

Pulver:

Typ I Glasflasche mit Gummistopfen aus Isopropen und Aluminium-Kappe Lösungsmittel:

Typ II Glasflasche mit Gummistopfen aus Chlorobutyl

1 Originalpackung mit 1 x 1000 mg Alpha-1-Proteinaseninhibitor (human) und 1 x 40 ml Lösungsmittel.

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung

Die Trockensubstanz ist gemäß der folgenden Anweisung mit dem Inhalt einer Flasche mit 40 ml Wasser für Injektionszwecke zu versehen und aufzulösen. Die rekonstituierte Lösung erscheint klar bis opaleszent mit einer farblosen bis leicht gelb-grünlichen Farbe.

Herstellen der rekonstituierten Infusionslösung Aseptisch arbeiten!

1.    Beide Flaschen (Trockensubstanz und Lösungsmittel) sollten Raumtemperatur (20-25°C) aufweisen.

2.    Die Schutzkappen der Flaschen entfernen, die Gummistopfen beider Flaschen mit je einem sterilen Tupfer reinigen (evtl. mit Desinfektionsspray absprühen).

3.    Schutzkappe von einem Ende eines geeigneten Überleitungsgerätes entfernen und Überleitungsgerät in den Stopfen der Lösungsmittelflasche eindrücken.

4.    Schutzkappe von dem anderen Ende des Überleitungsgerätes entfernen und mit dem freien Dorn des Überleitungsgerätes vorsichtig im Winkel von 90° in die Mitte des Stopfens der Flasche mit der Trockensubstanz einstechen.

5.    Lösungsmittel zur Trockensubstanz fließen lassen. Lösungsmittelflasche mit dem Überleitungsgerät entfernen und wegwerfen.

6.    Mit langsam kreisenden Bewegungen die Trockensubstanz vollständig lösen.

Nur klare Lösungen verwenden. Die rekonstituierte Lösung darf nur innerhalb von 3 Stunden nach der Herstellung verwendet werden. Reste sind zu verwerfen.

7. INHABER DER ZULASSUNG

Grifols Deutschland GmbH Lyoner Straße 15 60528 Frankfurt Tel.: (069) 660 593 100

info.prolastinDE@grifols.com

8.    ZULASSUNGSNUMMER(N)

12944.01.00

9.    DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

Datum der Zulassung: 12.12.1988 / Verlängerung der Zulassung: 10.01.2011

10. STAND DER INFORMATION

April 2014

11. VERSCHREIBUNGSPFLICHT/APOTHEKENPFLICHT

Verschreibungspflichtig

12.    HERKUNFTSLAND DES VERWENDETEN BLUTPLASMAS

USA

13.    SONSTIGE HINWEISE

Es wird auf die Dokumentationspflicht gemäß Transfusionsgesetz hingewiesen.

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