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Document: 03.06.2014   Fachinformation (deutsch) change

Fachinformation


BIOLOGISCHE ARZNEIMITTEL


Araniforce® arthro

1.    Bezeichnung des Arzneimittels

Araniforce® arthro

2.    Qualitative und quantitative Zusammensetzung

Die Wirkstoffe sind:

10 ml enthalten:

Acidum arsenicosum Dil. D4 2,0 ml; Berberis vulgaris 0 1,5 ml;

Citrullus colocynthis Dil. D4 2,0 ml; Toxicodendron quercifolium Dil. D2 0,02 ml; Urtica urens e planta tota rec. flor. 0 (HAB, V2a) 2,0 ml.

Liste der sonstigen Bestandteile:

Siehe Abschnitt 6.1

Das Arzneimittel enthält 49 Vol.-%

Alkohol.

3.    Darreichungsform

Mischung zum Einnehmen

4.    Klinische Angaben

4.1    Anwendungsgebiete

Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören:

Chronische Gelenkerkrankungen.

Bei akuten Zuständen, die z.B. mit Rötung, Schwellung oder Überwärmung von Gelenken einhergehen, sowie andauernden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden.

4.2    Dosierung und Art der Anwendung

Soweit nicht anders verordnet:

Bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 12 x täglich, je 5-10 Tropfen, bei chronischen Verlaufsformen 1-3 x täglich, je 5-10 Tropfen einnehmen.

Hinweis:

Da es sich um ein pflanzliches Präparat handelt, können gelegentlich leichte Trübungen oder Ausfällungen Vorkommen. Die Wirksamkeit und Verträglichkeit werden hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt.

Bitte ggf. vor Gebrauch schütteln.

Dauer der Anwendung:

Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.

4.3    Gegenanzeigen

Araniforce® arthro darf nicht eingenommen werden:

-    bei Überempfindlichkeit gegen Giftsumachgewächse

-    von Alkoholkranken

4.4    Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Araniforce® arthro ist erforderlich:

• Bei Leberkranken, Epileptikern und bei Personen mit organischen Erkrankungen des Gehirns. In der Gebrauchsinformation werden die Patienten darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen Araniforce® arthro wegen des Alkoholgehaltes nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden soll.

• Bei Kindern unter 12 Jahren. Zur Anwendung des Arzneimittels bei Kindern unter 12 Jahren liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Es soll deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.

4.5    Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen

Keine bekannt.

Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.

4.6    Schwangerschaft und Stillzeit

Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen, sollte Araniforce® arthro während der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

4.7    Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

4.8    Nebenwirkungen

Bei der Einnahme von Araniforce® arthro kann es bei empfindlichen Personen zu Reizungen im Mund, Rachen und Magen-/ Darm-Kanal kommen, die mit Übelkeit, Erbrechen, krampfartigen Bauchschmerzen und Durchfall einhergehen können.

In seltenen Fällen kann Blasen- und Pustelbildung an Gesicht, Hals und Armen hervorgerufen werden.

In diesem Fall sollte das Arzneimittel abgesetzt und der Arzt befragt werden.

Hinweis:

Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung).

In diesem Fall sollte das Arzneimittel abgesetzt und der Arzt befragt werden.

Meldung des Verdachts auf NebenWirkungen:

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, 53175 Bonn, Website: http://www.bfarm.de anzuzeigen.

4.9    Überdosierung

Bei Einnahme einer größeren Menge von Araniforce® arthro können durch die örtliche Wirkung des Arzneimittels Übelkeit, Erbrechen, Reizung der Magen- und

Darmschleimhaut mit krampfartigen Bauchschmerzen und blutigen Durchfällen auftreten. Bei empfindlichen Personen kann es zu Blasen- und Pustelbildung an Gesicht, Hals und Armen kommen. Bei Auftreten dieser Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden.

5.    Pharmakologische Eigenschaften

Die Urtinkturen von Araniforce® arthro wirken entzündungshemmend und schmerzlindernd.

Die Inhaltsstoffe von Urtica fördern die Ausscheidung harnpflichtiger Substanzen und wirken entzündungshemmend.

Nach dem Arzneimittelbild lindert Berberis chronische arthritische Beschwerden und hilft bei Lumbago und ausstrahlenden Schmerzen.

Toxicodendron wird eingesetzt bei artikulären und extraartikulären Schmerzen, auch mit Schwellungen, sowie bei Nervenschmerzen.

Colocynthis lindert Ischialgien und Schmerzen der großen Gelenke wie Hüfte und Knie.

Acidum arsenicosum wirkt entzündungshemmend und schmerzlindernd bei Gelenkerkrankung.

6.    Pharmazeutische Angaben

6.1    Liste der sonstigen Bestandteile

Ethanol 15 % (m/m).

6.2    Inkompatibilitäten

Nicht bekannt.

6.3    Dauer der Haltbarkeit

4 Jahre

Dauer der Haltbarkeit nach Anbruch:

6 Monate

6.4    Besondere Vorsichtmaßnahmen für die Aufbewahrung

Keine besonderen Anforderungen.

6.5    Art und Inhalt des Behältnisses

Braunglasflaschen mit 50 ml, 100 ml und 200 ml Mischung.

6.6    Besondere Vorsichtmaßnahmen für die Beseitigung

Keine besonderen Anforderungen.

7.    Inhaber der Zulassung

WEBER & WEBER GMBH & Co. KG

Herrschinger Straße 33

82266 Inning / Ammersee

Telefon: 08143 / 927 - 0

Fax: 08143 / 7084

www.weber-weber.de

information@weber-weber.net

8.    Zulassungsnummer

6406038.00.00

io

o

9.    Datum der Verlängerung der Zulassung

09. April 2002

CO

10.    Stand der Information

Mai 2014    £

11.    Verkaufsabgrenzung

Apothekenpflichtig