Rika-Vacc Rhd
ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES MITTELS
1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS
RIKA-VACC® RHD
RHD-Impfstoff, inaktiviert, für Kaninchen
2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG
Eine Dosis (0,5 ml) enthält:
Arzneilich wirksamer Bestandteil:
formalininaktiviert 512 - 2048 HAE*
6,0 - 7,5 mg 0,0202 - 0,0262 mg
RHD-Virus, Stamm Eisenhüttenstadt,
Adjuvans:
Aluminiumhydroxid Konservierungsmittel
Thiomersal
Sonstige Bestandteile:
Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1.
*Hämagglutinierende Einheiten Wirtsgewebe: Kaninchenleber
3. DARREICHUNGSFORM
Wässrige Injektionssuspension
Nach dem Aufschütteln milchige, rosafarbene Suspension
4. KLINISCHE ANGABEN
4.1 Zieltierart
Kaninchen
4.2 Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en)
Aktive Immunisierung von Kaninchen ab einem Alter von 4 Wochen gegen die Hämorrhagische Krankheit der Kaninchen. Ein belastbarer Impfschutz vor RHDV (klassische Stämme) ist innerhalb von 3 Tagen bei bis zu 50 % der Kaninchen vorhanden und nach etwa 7 Tagen im Bestand voll ausgebildet.
In einer Belastungsstudie mit RHDV-2 an 14 Wochen alten Kaninchen, die zweimalig im Abstand von 3 Wochen i.m. geimpft waren, konnte nachgewiesen werden, dass der Impfstoff vor dem letalen Ausgang einer RHDV-2 Infektion schützt, jedoch nicht vor vorübergehendem Fieber und selten Inappetenz.
Ein Einsatz der Vakzine zur Notimpfung gegen RHDV (klassische Stämme) ist bei klinisch gesunden Kaninchen möglich.
Dauer der Immunität zum Schutz vor RHDV-Infektionen (klassische Stämme): 1 Jahr Die Dauer der Immunität zum Schutz vor RHDV-2-Infektionen wurde nicht untersucht.
4.3 Gegenanzeigen
Klinisch kranke Tiere sind von der Impfung auszuschließen.
4.4 Besondere Warnhinweise
Starker Endoparasitenbefall (insbesondere Kokzidien) sowie Pasteurelleninfektionen können die Ausbildung einer belastbaren Immunität beeinträchtigen.
4.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren
Nicht zutreffend.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
Bei versehentlicher Selbstinjektion ist unverzüglich ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzuzeigen.
4.6 Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere)
Es können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten, die symptomatisch behandelt werden sollten.
4.7 Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode Eine Anwendung bei tragenden und laktierenden Häsinnen ist möglich.
4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen
Es liegen keine Informationen zur gegenseitigen Verträglichkeit (Kompatibilität) dieses Impfstoffes mit einem anderen vor. Daher ist die Unbedenklichkeit und Wirksamkeit der Anwendung dieses Impfstoffs mit einem anderen (entweder am selben Tag oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten verabreicht) nicht nachgewiesen.
4.9 Dosierung und Art der Anwendung
Zur subkutanen oder intramuskulären Anwendung.
Hinweis
Nach längerem Stehen bilden sich zwei Phasen: eine feste, rosarote Phase am Boden und darüber eine flüssige, violettfarbene Phase. Daher sollte der Impfstoff vor Gebrauch kräftig geschüttelt werden.
Dosierung und Immunisierungsschema
Grundimmunisierung:
Einmalige Applikation von 0,5 ml Impfstoff, unabhängig von Alter, Rasse und Körpergewicht Wiederholungsimpfung:
Zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes wird eine jährliche Nachimpfung (einmalige Applikation von 0,5 ml Impfstoff) empfohlen.
Die Erstimmunisierung von Jungkaninchen ist ab einem Alter von 4 Wochen möglich.
Damit die Immunitätsentwicklung nicht durch Anwesenheit maternaler Antikörper beeinträchtigt wird, sollten Nachkommen immunisierter Häsinnen erst ab einem Lebensalter von 3 Monaten geimpft werden. Bei erhöhter Infektionsgefahr können diese Jungtiere bereits ab der 6. Lebenswoche vakziniert werden, in diesem Fall ist jedoch eine Wiederholungsimpfung nach 3 - 4 Wochen erforderlich.
Untersuchungen haben gezeigt, dass bereits 3 Tage nach der Vakzination bei bis zu 50% der geimpften Tiere eine belastbare Immunität vorhanden sein kann. Bei einem regionalen Seuchengeschehen können deshalb in infektionsgefährdeten Beständen bzw. in Beständen, in denen erst Einzeltiere erkrankt sind, klinisch gesunde Kaninchen durch eine Notimpfung wirkungsvoll geschützt werden. Voraussetzung ist jedoch eine kontaktarme Einzeltierhaltung sowie eine strenge Einhaltung der bekannten Hygieneregeln.
Zum Schutz vor letalen Folgen einer Infektion mit RHDV-2 wird eine zweifache Grundimmunisierung im Abstand von 3 Wochen empfohlen.
4.10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich
Auch nach Verabreichung der doppelten Dosis wurden keine anderen als die unter 4.6 beschriebenen Nebenwirkungen beobachtet.
4.11 Wartezeit
Null Tage.
5. IMMUNOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN
Ausbildung einer aktiven Immunität bei Kaninchen gegen das RHD-Virus (Hämorrhagische Krankheit der Kaninchen).
Pharmakotherapeutische Gruppe: Immunologika ATCvet-Code: QI08AA01
6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN
6.1 Verzeichnis der sonstigen Bestandteile
Aluminiumhydroxid Eagle MEM Formaldehyd Glycinpuffer Thiomersal
6.2 Inkompatibilitäten
Nicht mit anderen Impfstoffen, immunologischen Produkten oder Tierarzneimitteln mischen.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
2 Jahre
Haltbarkeit nach erstmaligem Öffnen der Primärverpackung: 8 Stunden
6.4 Besondere Lagerungshinweise
Bei 2 - 8 °C lagern (frostgeschützt)! Vor Licht schützen.
6.5 Art und Beschaffenheit des Behältnisses
2-, 10- oder 25-ml-Flasche der Glasart I mit Brombutylkautschuk-Gummistopfen und Aluminiumbördelkappe.
Packungsgrößen:
10 x 1 Dosis 5 x 2 Dosen 1 x 10 Dosen 5 x 10 Dosen 5 x 20 Dosen 1 x 50 Dosen
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle
Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den nationalen Vorschriften zu entsorgen.
7. ZULASSUNGSINHABER
Ecuphar N.V.
Legeweg 157 i 8020 Oostkamp Belgien
8. ZULASSUNGSNUMMER
200a/91
9. DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG / VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG
29.08.2003 / 28.04.2008
10. STAND DER INFORMATION
03/2015
VERBOT DES VERKAUFS, DER ABGABE UND/ODER DER ANWENDUNG
Nicht zutreffend.