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Rindertuberkulin - Ppd


Rindertuberkulin-PPD

Für Tiere

Testallergen zur Feststellung der Rindertuberkulose bei Haussäugetieren.

- Staatlich geprüft im Paul-Ehrlich-Institut (Bundesamt für Sera und Impfstoffe), 63225 Langen -

Verschreibungspflichtig - Zul.-Nr.: 458 a/85

Zusammensetzung:

Rindertuberkulin-PPD (Purified Protein Derivative) ist ein gereinigtes Rindertuberkulin aus Kulturen von Mycobacterium bovis, Stamm AN5. Es enthält keine lebenden Erreg er. 1 ml Lösung enthält 50000 Tuberkulin-Einheiten (TE) und maximal 0,5 m/V% Phenol.

Pharmazeutischer Unternehmer:

Wirtschaftsgenossenschaft deutscher Tierärzte eG Siemensstr. 14, 30827 Garbsen

Hersteller:

Wirtschaftsgenossenschaft deutscher Tierärzte eG,

Serumwerk Memsen, 27318 Hoyerhagen

Anwendungsgebiete:

Rindertuberkulin dient zur Diagnose der Rindertuberkulose beim Rind und anderen Haussäugetieren.

Gegenanzeigen:

Eine Nachuntersuchung bei zweifelhaften Reaktionen soll frühestens 6 Wochen nach einer vorangegangenen Tuberkulinisierung erfolgen, da sonst falsche Reaktionen auftreten können. Akut erkrankte Tiere sind von der Tuberkulinisierung auszuschließen.

Nebenwirkungen:

Bei Infektionen mit Mycobakterien anderer Spezies kann es zu unspezifischen Reaktionen kommen. Zur Abgrenzung gegenüber der Geflügeltuberkulose ist ein Simultantest durchzuführen (nähere Einzelheiten hierzu siehe bei Geflügeltuberkulin). Falls Sie eine Nebenwirkung bei Ihrem Tier feststellen, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt ist, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheke mit.

Wechselwirkungen mit anderen Stoffen:

Zur Vermeidung falsch negativer Resultate sind Tiere, die z.B. mit Corticosteroiden oder ACTH behandelt werden, von der Tuberkulinisierung auszuschließen. Nach Verabreichung von Virus-Lebendimpfstoffen können falsch negative Ergebnisse nicht ausgeschlossen werden.

Dosierung und Anwendungsweise:

Die Durchführung der Tuberkulinprobe (Intrakutanprobe) und des Simultantests richtet sich nach gesetzlichen Vorschriften: „Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes“ (Tuberkulose-Verordnung vom 13. März 1997), Richtlinie 64/432 EWG vom 26. Juni 1964 mit ihren Anhängen in der jeweils geltenden Fassung.

Die Tuberkulinisierung erfolgt durch eine intrakutane Injektion (Intrakutanprobe) am Hals vor der Schulterblattgräte des Rindes. In den Fällen des § 4 der TuberkuloseVerordnung (Nachuntersuchung und Beurteilung tuberkulinzweifelhaft reagierender Rinder) können mehr als eine Tuberkulinprobe zu gleicher Zeit vorgenommen werden (siehe unter Simultantest beim Geflügeltuberkulin).

Die zu injizierende Tuberkulindosis beträgt 0,1 ml Rindertuberkulin mit 5000 TE. Die InjektionssteIle ist zu kennzeichnen; am zweckmäßigsten durch Scheren der Haut in einem Bereich von etwa 8 cm Länge und 3 cm Breite. Diese Stelle darf keine Verdickungen oder sonstige Veränderungen aufweisen. Die Hautfaltendicke wird in der Mitte der gekennzeichneten Stelle gemessen (Cutimeter o.ä.) und notiert. Dann injiziert man dort nach Bildung einer Hautfalte 0,1 ml Rindertuberkulin intrakutan.

31742/ZB.ZD

Es ist darauf zu achten, daß das Rindertuberkulin streng intrakutan und nicht subkutan injiziert wird und außerdem nichts davon aus der Injektionsstelle nach außen abfließt. Zur Kontrolle über den richtigen Sitz der intrakutanen Injektion hat sich die Prüfung der Injektionsstelle mit der Fingerkuppe auf das Vorhandensein einer etwa linsengroßen Quaddel bewährt.

Beurteilung (siehe Anlage 3 der Tuberkulose-Verordnung):

Die Reaktion ist 72 Stunden nach der Injektion des Tuberkulins abzulesen und zu beurteilen.

Das Ergebnis der Tuberkulinprobe ist

1.    als negativ zu beurteilen, wenn nur ein begrenztes Anschwellen festzustellen ist, mit einer Zunahme der Hautfaltendicke um nicht mehr als 2 mm, ohne klinische Anzeichen wie verbreitete oder ausgedehnte Ödeme, Absonderungen, Gewebezerfall, Schmerz oder Entzündung der Lymphgänge in der Umgebung der Injektionsstelle oder der Lymphknoten.

2.    als zweifelhaft zu beurteilen, wenn keine klinischen Erscheinungen der unter Nummer 1. genannten Art beobachtet werden und die Zunahme der Hautfaltendicke mindestens 2mm, aber weniger als 4 mm beträgt.

3.    als positiv zu beurteilen, wenn klinische Anzeichen wie unter 1. aufgeführt, beobachtet werden oder wenn die Zunahme der Hautfaltendicke an der Injektionsstelle 4 mm oder mehr beträgt. Bei positiven und zweifelhaften Reaktionen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

Hautdicke

Hinweis auf

Differenz

bovine Tuberkulose-

in mm

Infektion

mehr als 4,0

+

2,1 bis 4,0

?

bis 2,0

-

Tuberkulinproben bei anderen Haustieren:

Bei Schafen, Ziegen, Schweinen und Hunden kann analog der Technik beim Rind eine Intrakutanprobe mit 0,1 ml Rindertuberkulin durchgeführt werden.

Die Injektionsstellen bei Schaf und Ziege sind an Hals oder Schulter, beim Schwein am Ohrmuschelgrund, beim Hund am Innenschenkel. Ziegen mit mehr als 4,0 mm Hautdickenzunahme sind immer positiv zu beurteilen. Wegen häufiger Infektionen mit M.avium ist beim Schwein eine gleichzeitige Injektion mit Geflügeltuberkulin auf der anderen Körperseite zu empfehlen (Simultantest).

Lagerung:

Kühl (+2° bis +8° C) und lichtgeschützt lagern! Vor Frost schützen!

Nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr verwenden.

Wartezeit: 0 Tage

Arzneimittel sorgfältig und unzugänglich für Kinder aufbewahren!

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung von nicht verwendeten Arzneimitteln oder sonstige besondere Vorsichtsmaßnahmen, um eine Gefahr für die Umwelt zu vermeiden:

Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werd en .