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Stenocrat Mono Tropfen

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Bezeichnung:

Stenocrat mono Tropfen


Darreichungsform:

Flüssigkeit

Ausgabe: 006 VAR

Datum: 09.05.2012

Seite: 6 von 5



4. Fachinformation



Fachinformation


1. Bezeichnung des Arzneimittels

Stenocrat®mono Tropfen

94 mg/ml Flüssigkeit

Für Erwachsene und Heranwachsende ab 12 Jahren


Wirkstoff: Weißdornblätter-mit-Blüten-Trockenextrakt


2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung

1 ml Flüssigkeit (entsprechend 20 Tropfen) enthält:

Wirkstoff: 94 mg Trockenextrakt aus Weißdornblättern mit Blüten (4-6,6:1), Aus­zugsmittel: Ethanol 45 % (m/m).


Für die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.


3. Darreichungsform

Flüssigkeit


4. Klinische Angaben

4.1 Anwendungsgebiete

Nachlassende Leistungsfähigkeit des Herzens entsprechend Stadium II nach NYHA.


4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung

Erwachsene und Heranwachsende ab 12 Jahre nehmen 3-mal täglich 20 - 40 Tropfen ein.


Zum Einnehmen unverdünnt oder in etwas Wasser, anschließend wird ausreichend Flüssigkeit nachgetrunken (vorzugsweise ein Glas Trinkwasser).

Die Einnahme kann unabhängig von den Mahlzeiten erfolgen.


Die Behandlungsdauer sollte mindestens 6 Wochen betragen. In der Gebrauchs­information wird der Patient darauf hingewiesen, dass der behandelnde Arzt spätes­tens nach 6 Monaten die weitere Anwendungsdauer festlegen sollte.

Der Patient wird in der Gebrauchsinformation auf die Angaben unter "Vorsichts­maßnahmen …" hingewiesen.


4.3 Gegenanzeigen

Überempfindlichkeit gegenüber Weißdorn oder einem der sonstigen Bestandteile.


4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

In der Gebrauchsinformation erhält der Patient folgenden Warnhinweis:

Bei unverändertem Fortbestehen der Krankheitssymptome über sechs Wochen oder bei Ansammlung von Wasser in den Beinen ist eine Rücksprache mit dem Arzt zu empfehlen. Bei Schmerzen in der Herzgegend, die in die Arme, den Oberbauch oder in die Halsgegend ausstrahlen können, oder bei Atemnot ist eine sofortige ärztliche Abklärung zwingend erforderlich.


Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern liegen keine ausreichenden Unter­suchungen vor. Es soll deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet wer­den.


Patienten mit der seltenen hereditären Fructose-Intoleranz sollten Stenocrat®mono Tropfen nicht einnehmen.


4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen

Keine bekannt.


4.6 Schwangerschaft und Stillzeit

Aus der verbreiteten Anwendung von Weißdornblättern mit Blüten als Arzneimittel und aus tierexperimentellen Untersuchungen mit dem in Stenocrat®mono Tropfen enthaltenen Extrakt haben sich bisher keine Anhaltspunkte für Risiken in Schwan­gerschaft und Stillzeit ergeben.


4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

Keine bekannt.


4.8 Nebenwirkungen

Nebenwirkungen von Stenocrat®mono Tropfen sind keine bekannt.

4.9 Überdosierung

Über akute Vergiftungen durch Weißdornpräparate ist bisher nicht berichtet worden.


5. Pharmakologische Eigenschaften

5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften

Pharmakotherapeutische Gruppe: Pflanzliches Herzmittel


ATC-Code:

C01EP01

(Weißdornblätter mit Blüten)


Stenocrat®mono Tropfen enthalten einen Weißdorn-Spezialextrakt, dessen gleich­bleibende Qualität durch die Quantifizierung des Trockenextraktes aus Weißdorn­blättern mit Blüten und den Gehalt von 12,5 - 17,5 mg oligomeren Procyanidinen (berechnet als Epicatechin) in 94 mg Extrakt gewährleistet wird.

Mit Zubereitungen aus Weißdornblättern mit Blüten (darunter dem in Stenocrat®mono Tropfen enthaltenen Weißdorn-Spezialextrakt) und mit Einzelfraktionen (oli­gomere Procyanidine, biogene Amine) wurden an isolierten Organen oder im Tier­versuch folgende pharmakodynamische Wirkungen festgestellt: Positiv inotrope Wirkung, positiv dromotrope Wirkung, negativ bathmotrope Wirkung, Zunahme der Koronar- und Myokarddurchblutung, Senkung des peripheren Gefäßwiderstandes. Am Modell der kardialen Ischämie-Reperfusionsschädigung bei der Ratte wirkten der in Stenocrat®mono Tropfen enthaltene Extrakt und die oligomeren Procyanidine kardioprotektiv: Die orale Vorbehandlung führte zu einem vollständigen Schutz vor letalem Ausgang, Kammerflimmern und drastischem Blutdruckabfall, außerdem waren Infarktgröße sowie Inzidenz und Dauer ventrikulärer Tachykardien statistisch signifikant reduziert; in vitro wurden eine Stimulation der endothelialen NO-Synthe­se sowie antioxidative und elastaseinhibitorische Effekte nachgewiesen, die die Kar­dioprotektion plausibel erklären.

In humanpharmakologischen Studien wurden nach oraler Gabe wässrig-alkoholi­scher Extrakte, eingestellt auf oligomere Procyanidine (= Weißdorn-Spezialextrakt) bzw. auf Flavonoide, in Tagesdosen von 160 - 900 mg über einen Zeitraum bis zu 56 Tagen bei Herzinsuffizienz Stadium II nach NYHA eine Besserung subjektiver Beschwerden sowie Steigerung der Arbeitstoleranz, Senkung des Druckfrequenzpro­dukts, Steigerung der Ejektionsfraktion und Erhöhung der anaeroben Schwelle fest­gestellt.


5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften

Tierexperimentelle pharmakokinetische Untersuchungen zeigten, dass die oligome­ren Procyanidine als zur Wirkung beitragende Inhaltsstoffe intestinal resorbiert und in verschiedenen Organen, besonders aber im Herzmuskel, angereichert werden.


Die oligomeren Procyanidine zeigten im Vergleich zu monomeren Fraktionen eine besonders starke Affinität zu Proteinfraktionen des Meerschweinchenmyokards. Abbauprodukte der oligomeren Procyanidine waren nach oraler Gabe in Urin, Faeces und Atemluft nachzuweisen.


5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit

Zur akuten Toxizität liegen Untersuchungen mit dem Weißdorn-Spezialextrakt vor. Danach traten bei Mäusen und Ratten nach oralen Gaben bis zu 3000 mg/kg KG keine toxischen Symptome und Todesfälle auf. Nach intraperitonealer Applikation wurde eine LD50von 1170 mg/kg KG bei der Maus und von 750 mg/kg KG bei der Ratte ermittelt; Intoxikationssymptome waren Sedierung, Piloarrektion, Dyspnoe und Tremor.


Nach Verabreichung von 30, 90 und 300 mg/kg KG des Weißdorn-Spezialextraktes an Ratten und Hunde über 26 Wochen p.o. wurden keine toxischen Effekte beob­achtet. Die "No-effect"-Dosis betrug bei Ratten und Hunden über 26 Wochen für diesen Extrakt 300 mg/kg KG.


Im Ames-Test, Chromosomenaberrationstest, Mäuselymphomtest und Mikrokerntest wurde keine genotoxische oder mutagene Wirkung des Weißdorn-Spezialextraktes festgestellt. Die Befunde zur Genotoxizität und Mutagenität ergeben keine Hinweise auf ein kanzerogenes Risiko des Extraktes.


Orale Dosen bis zu 1,6 g/kg KG des Weißdorn-Spezialextraktes bei Ratte und Kanin­chen zeigten keine teratogene Wirkung. Bei der Ratte beeinflusste der Extrakt wei­terhin weder die Peri- und Postnatalentwicklung noch die Fertilität behandelter männlicher und weiblicher Ratten sowie ihrer F1-Nachkommen.


6. Pharmazeutische Angaben

6.1 Liste der sonstigen Bestandteile

Glycerol; Propylenglykol; Sorbitol-Lösung 70% (nicht kristallisierend) (Ph. Eur.); Gereinigtes Wasser.


6.2 Inkompatibilitäten

Keine bekannt.


6.3 Dauer der Haltbarkeit

Das Verfallsdatum ist auf der Faltschachtel und der Flasche aufgedruckt. Die Halt­barkeit von Stenocrat®mono Tropfen beträgt 3 Jahre. Die Haltbarkeit von Stenocrat®mono Tropfen nach Öffnen des Behältnisses beträgt 3 Monate.

Stenocrat®mono Tropfen sollen nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr ange­wendet werden.


6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung

Nicht über 30 °C lagern!


6.5 Art und Inhalt des Behältnisses

Braunglasflasche mit Tropfgarnitur (Polyethylen/Polypropylen)


Originalpackung mit 50 ml Flüssigkeit

Originalpackung mit 100 ml Flüssigkeit


6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung

Keine besonderen Anforderungen.


7. Inhaber der Zulassung

Pharmazeutischer Unternehmerund Hersteller

Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG

Willmar-Schwabe-Straße 4

76227 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 4005-0

Telefax: 0721 / 4005-500

www.schwabe.de


8. Zulassungsnummer

6402201.00.00


9. Datum der Erteilung der Zulassung/Verlängerung der Zulassung

30.07.2004


10. Stand der Information

Januar 2008


11. Verkaufsabgrenzung

Apothekenpflichtig