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Stibium Metallicum Praeparatum 0,4 %

Document: 04.03.2009   Gebrauchsinformation (deutsch) change

Gebrauchsinformation


Liebe Patientin, lieber Patient,

bitte lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Anwendung dieses Arzneimittels beginnen, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie.

- Heben Sie die Packungsbeilage auf. Vielleicht möchten Sie diese später nochmals lesen.

- Dieses Arzneimittel wurde Ihnen persönlich verschrieben und sollte deshalb nicht an Dritte weitergegeben werden.

- Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.


Die Packungsbeilage beinhaltet:

Was ist Stibium metallicum praeparatum 0,4 % und wofür wird es angewendet?

Was müssen Sie vor der Anwendung von Stibium metallicum praeparatum 0,4 % beachten?

Wie ist Stibium metallicum praeparatum 0,4 % anzuwenden?

Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Was ist sonst noch wichtig?




Stibium metallicum praeparatum 0,4 %

Salbe



Was ist Stibium metallicum praeparatum 0,4 % und wofür wird es angewendet?


Stibium metallicum praeparatum 0,4 % ist ein anthroposophisches Arzneimittel bei Erkrankungen der Haut.

Es enthält den Wirkstoff: Stibium metallicum praeparatum D1.


Anwendungsgebiete

Gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis gehört zu den Anwendungsgebieten die Anregung der Formprozesse im Aufbaustoffwechsel, z.B. bei geschwürig-entzündlichen Veränderungen an der Haut.



Was müssen Sie vor der Anwendung von Stibium metallicum praeparatum 0,4 % beachten?


Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Bei länger anhaltenden oder unklaren Beschwerden suchen Sie bitte einen Arzt auf.


Kinder

Bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum 5. Lebensjahr soll Stibium metallicum praeparatum 0,4 % Salbe nicht angewendet werden, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen.


Schwangerschaft und Stillzeit

Fragen Sie vor der Anwendung von allen Arzneimitteln während der Schwangerschaft und in der Stillzeit Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.


Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln

Keine bekannt

Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden bzw. vor kurzem angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.




Wie ist Stibium metallicum praeparatum 0,4 % anzuwenden?

Wenden Sie Stibium metallicum praeparatum 0,4 % immer genau nach der Anweisung Ihres Arztes an.


Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:

1 - 2 mal täglich auf die betroffenen Stellen dünn auftragen.

Der Kontakt der Salbe mit den Augen sollte vermieden werden.


Dauer der Anwendung

Die Anwendungsdauer richtet sich nach dem Erkrankungsverlauf. Bei bekannten chronischen Erkrankungen soll nach einer 4- bis 6-wöchigen Anwendung eine Pause eingelegt werden.


Wenn Sie die Anwendung von Stibium metallicum praeparatum 0,4 % vergessen haben:

Wenden Sie nicht die doppelte Dosis an, wenn Sie die vorherige Anwendung vergessen haben.


Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich bei der Anwendung dieses Arzneimittels nicht ganz sicher sind.



Welche Nebenwirkungen sind möglich?


Es sind keine Nebenwirkungen bekannt.

Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie Nebenwirkungen bemerken.



Was ist sonst noch wichtig?


Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf der Tube und der Faltschachtel angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden.


Aufbewahrungsbedingungen

Nicht über 30 °C lagern.


Zusammensetzung

10 g enthalten: Wirkstoff: Stibium metallicum praeparatum Trit. D1 0,4 g.

Salbengrundlage: Dickflüssiges Paraffin, Protegin® WX (Gelbes Vaselin, Ceresin, hydriertes Rizinusöl, Glycerolmonoisostearat, Polyglycerol-3-oleat), Gelbes Vaselin, Gereinigtes Wasser.


Darreichungsform und Packungsgrößen

25 g, 70 g Salbe


Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

Weleda AG, Postfach 1320, D-73503 Schwäbisch Gmünd

Tel.: 07171 / 919-414, Fax: 07171 / 919-200, E-Mail: dialog@weleda.de


Stand der Information:

Stibium metallicum praeparatum 0,4% Salbe

Packungsbeilage Seite 4 von 4 Fassung Nr. 06