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Taumea

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Gebrauchsinformation: Information für Patienten


TAUMEA, Mischung

Wirkstoff: Anamirta cocculus Dil. D4 und Gelsemium sempervirens Dil. D5


Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Anwendung dieses Arzneimittels beginnen, denn sie enthält wichtige Informationen.

Wenden Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach Anweisung Ihres Arztes oder Apothekers an.


Was in dieser Packungsbeilage steht


1. Was ist TAUMEA und wofür wird es angewendet?

2. Was sollten Sie vor der Einnahme von TAUMEA beachten?

3. Wie ist TAUMEA einzunehmen?

4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Wie ist TAUMEA aufzubewahren?

6. Inhalt der Packung und weitere Informationen


Was ist TAUMEA und wofür wird es angewendet?


TAUMEA ist ein homöopathisches Arzneimittel.


Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: „Besserung der Beschwerden bei Schwindel“.


Bei während der Anwendung fortdauernden Beschwerden oder Verschlechterung der Symptome sollte ein Arzt aufgesucht werden.


Was sollten Sie vor der Einnahme von TAUMEA beachten?


TAUMEA darf nicht eingenommen werden,

- wenn Sie alkoholkrank sind.


Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie TAUMEA einnehmen.


Bei plötzlich oder wiederholt auftretendem Schwindel, Hör- oder Sehstörungen, sowie Ohrgeräuschen ist ein Arzt aufzusuchen.


Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen, da bisher keine ausreichenden Erfahrungen für eine allgemeine Empfehlung dieser Altersgruppe vorliegen.


Einnahme von TAUMEA zusammen mit anderen Arzneimitteln

Bisher sind keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln bekannt.


Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.


Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen.


Schwangerschaft und Stillzeit

Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen sollte TAUMEA in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.


Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

Bei vorschriftsmäßiger Einnahme der für TAUMEA empfohlenen Dosen sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.


TAUMEA enthält 18 Vol.-% Alkohol


Wie ist TAUMEA einzunehmen?


Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache ein.Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.


Soweit nicht anders verordnet:

Bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6-mal täglich, je 5 Tropfen einnehmen.


Eine über eine Woche hinausgehende Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen.


Bei chronischen Verlaufsformen 1- bis 3-mal täglich je 5 Tropfen einnehmen. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.


Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.


Wenn Sie eine größere Menge von TAUMEA eingenommen haben, als Sie sollten

Bei der Einnahme größerer Mengen des Arzneimittels werden bis zu 1,4 g bzw. 4,2 g Alkohol (bei der Einnahme des gesamten 10 ml bzw. 30 ml Flascheninhalts) aufgenommen; dies kann, insbesondere bei Kleinkindern, zu einer Alkoholvergiftung führen. In diesem Fall sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden.


Wenn Sie weitere Fragen zur Einnahme dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.


4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?


Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.


Nebenwirkungen bei TAUMEA sind bisher keine bekannt.


Allgemeiner Hinweis:

Bei der Anwendung eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung).

In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.


Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen.Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.


5. Wie ist TAUMEA aufzubewahren?


Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.


Nicht über 25°C aufbewahren.


Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf dem Etikett und dem Umkarton nach „Verwendbar bis“ angegebenen Verfallsdatum nicht mehr verwenden.Das Verfallsdatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.


6. Inhalt der Packung und weitere Informationen


Was TAUMEAenthält

Die Wirkstoffe sind: Anamirta cocculus Dil. D4 und Gelsemium sempervirens Dil. D5


10 g = 10,23 ml Mischung enthalten:


1g entspricht 19 Tropfen


Wie TAUMEA aussieht und Inhalt der Packung

TAUMEA ist in Packungen mit 10 ml und 30 ml Mischung erhältlich.


Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller


Pharmazeutischer Unternehmer:

Dr. Fischer Gesundheitsprodukte GmbH, Am Haag 14, D-82166 Gräfelfing

Tel.:089 / 78 79 790-0

Fax:089 / 78 79 790-80

E-Mail: info@taumea.de


Hersteller:

Gehrlicher GmbH, Robert-Koch-Straße 5, D-82547 Eurasburg/Obb.

Tel.: 08179 / 99779-0

Fax: 08179 / 99779-69


Kattwiga Arzneimittel GmbH, Zur Grenze 30, D-48529 Nordhorn-Brandlecht

Tel.:05921 / 7802-0

Fax:05921 / 7802-20


Schuck GmbH, Industriestrasse 11, D-90571 Schwaig b. Nürnberg

Tel.:0911 / 50 01 85

Fax:0911 / 50 88 02


Diese Packungsbeilage wurde zuletzt überarbeitet im März 2014