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Teufelskralle-Loges

Document: 28.01.2005   Gebrauchsinformation (deutsch) change


PA Anlage 2


zum Zulassungsbescheid Zul.-Nr. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.



PB Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben


Liebe Patientin, lieber Patient!


Bitte lesen Sie diese Gebrauchsinformation aufmerksam, weil sie wichtige Informationen darüber enthält, was bei der Anwendung dieses Arzneimittels zu beachten ist. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Ihren Arzt, Apotheker oder an die Dr. Loges + Co. GmbH.


Gebrauchsinformation


flexi-loges®


Wirkstoff: Teufelskrallenwurzel-Trockenextrakt


1 Filmtablette enthält:


- Arzneilich wirksamer Bestandteil:

480 mg Trockenextrakt aus Teufelskrallenwurzel (4,4-5,0:1);

Auszugsmittel: Ethanol 60 % (V/V).


- Sonstige Bestandteile:

Maisstärke, mikrokristalline Cellulose, Lactose-Monohydrat, hochdisperses Siliciumdioxid, Magnesiumstearat, Hypromellose, Macrogol 6000, Talkum, Titandioxid E171, Eisenoxid E172


Hinweis für Diabetiker

Die mit 1 Tagesdosis (= 2 Filmtabletten) aufgenommene Menge an Kohlenhydraten entspricht 0,05 BE.


100 Filmtabletten


Pflanzliches Arzneimittel bei Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates.


Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

Dr. Loges + Co. GmbH

Schützenstraße 5

21423 Winsen (Luhe)


Telefon: 04171 / 707 0

Telefax: 04171 / 707 125

Internet: //www.loges.de

E-Mail: flexi@loges.de


Anwendungsgebiete


Zur unterstützenden Therapie bei Verschleißerscheinungen des Bewegungsapparates.


Hinweis

Bei akuten Zuständen, die z. B. mit Rötung, Schwellung oder Überwärmung von Gelenken einhergehen, sowie andauernden Beschwerden ist ein Arzt aufzusuchen.


Gegenanzeigen


Was müssen Sie vor der Einnahme von flexi-loges®beachten?

Dieses Arzneimittel enthält Lactose. Bitte nehmen Sie flexi-loges® daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Zuckerunverträglichkeit leiden.


Wann dürfen Sie flexi-loges® nicht anwenden?

Das Arzneimittel darf bei Überempfindlichkeit gegen Teufelskralle oder einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels sowie bei Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüren nicht angewendet werden.


Wann dürfen Sie flexi-loges® erst anwenden, wenn Sie mit Ihrem Arzt darüber gesprochen haben?

Im Folgenden wird beschrieben, wann Sie flexi-loges® nur unter bestimmten Bedingungen und nur mit besonderer Vorsicht anwenden dürfen. Dies gilt auch, wenn die folgenden Angaben bei Ihnen früher einmal zutrafen.


Bei Gallensteinleiden ist die Rücksprache mit dem Arzt erforderlich.


Was ist in der Schwangerschaft und Stillzeit zu beachten?

Zur Anwendung dieses Arzneimittels in Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Es sollte deshalb in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.


Was ist bei Kindern zu berücksichtigen?

Über die Anwendung von flexi-loges® bei Kindern liegt kein Erkenntnismaterial vor. flexi-loges® sollte deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.


Wechselwirkungen

Keine bekannt.

Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen bzw. vor kurzem eingenommen haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.


Dosierung, Art und Dauer der Anwendung


Die folgenden Angaben gelten, soweit Ihnen Ihr Arzt flexi-loges® nicht anders verordnet hat. Bitte halten Sie sich an die Anwendungsvorschriften, da flexi-loges® sonst nicht richtig wirken kann.


Wie viele Filmtabletten flexi-loges®sollen Sie einnehmen und wie oft?

Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren nehmen 2mal täglich 1 Filmtablette ein.


Wie und wann sollen Sie flexi-loges®einnehmen?

Die Filmtabletten sollen morgens und abends zu den Mahlzeiten mit ausreichend Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) eingenommen werden.


Wie lange sollen Sie flexi-loges®einnehmen?

flexi-loges® soll bis zum Eintritt der Beschwerdefreiheit eingenommen werden. Bitte beachten Sie jedoch den unter "Anwendungsgebiete" genannten Hinweis.


Anwendungsfehler und Überdosierung


Was ist zu tun, wenn flexi-loges® in zu großen Mengen eingenommen wurde (beabsichtigte oder versehentliche Überdosierung)?


Benachrichtigen Sie bitte Ihren Arzt. Dieser kann über gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen entscheiden. Möglicherweise treten die unten aufgeführten Nebenwirkungen verstärkt auf. Für die OP mit 100 Filmtabletten gilt:
Bei gleichzeitiger Einnahme aller Tabletten kann es bei Personen mit Milchzuckerunverträglichkeit (Lactoseintoleranz) zu Magen-Darm-Beschwerden kommen oder eine abführende Wirkung auftreten.


Was müssen Sie beachten, wenn Sie zu wenig flexi-loges®eingenommen oder eine Einnahme vergessen haben?


Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis ein, sondern setzen Sie die Einnahme so fort, wie es in dieser Packungsbeilage angegeben ist oder von Ihrem Arzt verordnet wurde.


Nebenwirkungen


Welche Nebenwirkungen können bei der Anwendung von flexi-loges®auftreten?

In seltenen (weniger als 1 von 1000, aber mehr als 1 von 10 000 Behandelten) sind Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel und Kopfschmerzen beobachtet worden. Sehr selten (1 oder weniger als 1 von 10 000 Behandelten) sind Überempfindlichkeitsreaktionen (Hautausschläge, Nesselsucht, Gesichtsödeme) beschrieben worden. Sehr selten wurde bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus ein Blutzuckeranstieg beobachtet, der nach Absetzen zurückging.
Sollten Sie eine der oben genannten Nebenwirkungen, insbesondere Überempfindlichkeitsreaktionen, beobachten, setzen Sie flexi-loges® ab und informieren Sie sofort einen Arzt, damit er über den Schweregrad und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen entscheiden kann.

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Packungsbeilage aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.


Hinweise und Angaben zur Haltbarkeit des Arzneimittels


Bis wann darf flexi-loges® verwendet werden?

Das Verfallsdatum ist auf dem Blisterstreifen und auf der Faltschachtel aufgedruckt. Nach diesem Datum soll das Arzneimittel nicht mehr verwendet werden.


Nicht über 30°C lagern!


Stand der Information


Januar 2005


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Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren!