Tussivet
Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summery of Product Characteristics)
1. Bezeichnung des Tierarzneimittels:
Tussivet
(60 mg/g Ammoniumchlorid, 30 mg/g Natriumchlorid, 120 mg/g Natriumhydrogencarbonat, Pulver zum Eingeben für Pferde, Rinder, Schweine)
2. Qualitative und Quantitative Zusammensetzung:
100 g Pulver zum Eingeben enthalten:
Wirkstoff(e):
Ammoniumchlorid 6 g
Natriumchlorid 3 g
Natriumhydrogencarbonat 12 g
Sonstige Bestandteile:
Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1
3. Darreichungsform:
Pulver zum Eingeben
Weißgraues Pulver
4. Klinische Angaben:
4.1 Zieltierart(en):
Pferd, Rind, Schwein
Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en):
Traditionell angewendet zur Besserung des Befindens und Unterstützung der Organfunktion des oberen Atmungstraktes bei Husten
Gegenanzeigen:
Keine bekannt
Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:
Keine Angaben
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung:
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:
Keine Angaben
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:
Keine Angaben
Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere):
Keine Angaben
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach der Anwendung von Tussivet sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße
39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail
(uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der
elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://vet-uaw.de).
Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode:
Keine Angaben
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen:
Keine bekannt
Dosierung und Art der Anwendung:
Pferde: täglich 0,05 g / kg Körpergewicht
Rinder: täglich 0,08 g / kg Körpergewicht
Schweine: täglich 0,10 g / kg Körpergewicht
Fohlen, Kälber, Läufer: täglich 0,12 g / kg Körpergewicht
Hinweise für die richtige Anwendung
Tussivetwird mit dem Futter vermischt verabreicht. Kälbern und Schweinen kann das Präparat auch über die Tränke verabreicht werden.
Die Tagesdosis wird auf zwei Fütterungen verteilt mindestens 5 Tage verabreicht.
Der beigefügte Messlöffel fasst gestrichen gefüllt ca. 12,5 g Tussivet.
Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel), falls erforderlich:
Keine Angaben
Wartezeiten:
Pferde, Rinder: Essbare Gewebe: 0 Tage
Milch 0 Tage
Schweine: Essbare Gewebe: 0 Tage
5. Pharmakologische Eigenschaften
5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften:
Keine Angaben
Angaben zur Pharmakokinetik:
Keine Angaben
6. Pharmazeutische Angaben
Verzeichnis der sonstigen Bestandteile:
Saccharose (Sucrose), Hochdisperses Siliciumdioxid, Bitterer Fenchel
Inkompatibilitäten:
Keine bekannt
Dauer der Haltbarkeit:
18 Monate
Besondere Lagerungshinweise:
Vor Licht und Feuchtigkeit geschützt aufbewahren.
Dicht verschlossen und nicht über 25 °C lagern.
Das Arzneimittel nach Ablauf des auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr verwenden.
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
Ein bei der Lagerung auftretender schwacher Geruch nach Ammoniak beeinträchtigt die Qualität des Produkts nicht.
Art und Beschaffenheit des Behältnisses:
500 g: Dose aus PP - Copolymer mit Originalitätsverschluss
10 kg: PP-Eimer mit Deckel
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle:
Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.
7. Zulassungsinhaber:
Agraria Pharma GmbH
Kesselsdorfer Straße 116
D-01159 Dresden
Tel.-Nr.: 0351 4 31 57-0
Fax-Nr.: 0351 4 31 57-26
8. Zulassungsnummer:
3100304.00.00
9. Datum der Erteilung der Erstzulassung / Verlängerung der Zulassung:
26.06.2001
10. Stand der Information
04/2013
11. Verbot des Verkaufs, der Abgabe und oder der Anwendung
Nicht zutreffend.
12. Verschreibungsstatus / Apothekenpflicht
freiverkäuflich (nicht apothekenpflichtiges Arzneimittel)
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