Vanguard Cpv
ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES TIERARZNEIMITTELS
1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS
Vanguard® CPV
Injektionssuspension für Hunde
2. QUALTITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG
Eine Dosis zu 1 ml Impfstoff enthält:
Arzneilich wirksamer Bestandteil:
Lebendes abgeschwächtes canines Parvovirus, Stamm NL-35-D, niedrige Passage: 1070 - 1085 GKID50*
*Gewebekultur-infektiöse Dosis 50 %
Wirtsgewebe: Hundenieren-Zelllinie (NL-DK-1)
Sonstige Bestandteile
Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1.
3. DARREICHUNGSFORM
Injektionssuspension.
Die Flüssigkeit ist leicht trüb und von rötlicher Farbe.
4. KLINISCHE ANGABEN
4.1 Zieltierart
Hunde ab einem Alter von 6 Wochen
4.2 Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart
Aktive Immunisierung von Hunden zur Reduzierung von durch canine Parvoviren hervorgerufenen Infektionen.
Zur Verhinderung von Mortalität und klinischen Anzeichen, einschließlich Leukopenie sowie zur Reduzierung der Virusausscheidung von durch canines Parvovirus Typ 2a, 2b und 2c hervorgerufenen Erkrankungen.
Die Immunität für das canine Parvovirus beginnt 7 Tage nach Verabreichung der 1. Impfung, wenn keine maternalen Antikörper (MA) vorhanden sind.
Sind MA vorhanden oder ist der MA-Status nicht bekannt, beginnt die Immunität für das canine Parvovirus ca. 2 Wochen nach Verabreichung der letzten Dosis der Grundimmunisierung.
Dauer der Immunität: 1 Jahr
4.3 Gegenanzeigen
Nicht bei kranken Tieren anwenden.
4.4 Besondere Warnhinweise
Keine
4.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren
Der Impfstamm kann von geimpften Tieren bis zu 3 Tage nach der Impfung ausgeschieden werden. Daher wird empfohlen, die geimpften Tiere nach der Impfung für die Dauer von 3 Tagen von den ungeimpften Tieren zu trennen.
Es sollen nur gesunde Tiere geimpft werden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
Bei versehentlicher Selbstinjektion ist der Injektionsbereich unmittelbar mit Wasser zu reinigen. Sollten Symptome auftreten, ist unverzüglich ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzuzeigen.
4.6 Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere)
Bei geimpften Hunden können 4 bis 6 Stunden nach der Impfung vorübergehend Schwellungen und Schmerzen an der Injektionsstelle auftreten, die nach etwa 7 Tagen wieder abklingen.
Im Falle einer systemischen anaphylaktischen Reaktion (z. B. Erbrechen, Zittern) ist Adrenalin oder ein gleichwertiges Mittel zu verabreichen.
In Ausnahmefällen kann es im Anschluss an die Impfung zu milden gastrointestinalen Symptomen (Erbrechen, Durchfall, leichte Appetitlosigkeit) und Depression kommen.
4.7 Anwendung während der Trächtigkeit oder Laktation
Die Unbedenklichkeit des Tierarzneimittels während der Trächtigkeit und Laktation ist nicht belegt.
4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
Es liegen keine Informationen zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes bei gleichzeitiger Anwendung eines anderen veterinärmedizinischen Produktes mit Ausnahme von Vanguard® R vor. Ob der Impfstoff vor oder nach Verabreichung eines anderen veterinärmedizinischen Produktes verwendet werden sollte, muss daher fallweise entschieden werden.
Tiere, die Immunsuppressiva wie z. B. Glucocorticoide erhalten haben, sollen erst nach einem Intervall von mindestens vier Wochen geimpft werden.
Dosierung und Art der Anwendung:
Unmittelbar nach dem Schütteln ist der gesamte Inhalt der Flasche (1 ml) subkutan zu injizieren. Keine chemisch sterilisierten Spritzen oder Nadeln verwenden, da diese die Wirksamkeit des Impfstoffes beeinträchtigen.
Grundimmunisierung:
Welpen ab einem Alter von 6 - 12 Wochen:
In Abwesenheit maternaler Antikörper (MA): Eine Einzeldosis von 1 ml.
In Anwesenheit maternaler Antikörper oder falls MA-Status nicht bekannt: 2 Dosen im Abstand von mindestens 3 Wochen, die zweite Dosis ist im Alter von 12 Wochen zu verabreichen.
Welpen älter als 12 Wochen:
Verabreichung einer Einzeldosis von 1 ml.
Wiederholungsimpfung:
Danach jährlich Verabreichung einer Einzeldosis von 1 ml.
4.10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich
Nach Verabreichung von Überdosen wurden keine anderen als die in Abschnitt 4.6 genannten Reaktionen beobachtet. Die entstehenden Schwellungen an der Injektionsstelle können größer sein und länger persistieren als nach Anwendung der empfohlenen Dosis.
In den meisten Fällen von Überdosierung ist keine Behandlung erforderlich. Wenn jedoch eine systemische anaphylaktische Reaktion auftritt (z. B. Erbrechen), ist Adrenalin oder ein Äquivalent zu verabreichen.
4.11 Wartezeit
Nicht zutreffend
5. IMMUNOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN
Pharmakotherapeutische Gruppe:
Impfstoff mit attenuiertem Parvovirus ATC-Vet Code: QI07AD01
Der Impfstoff bewirkt die aktive Immunisierung gesunder Hundewelpen und Hunde gegen Erkrankungen durch Infektionen mit caninem Parvovirus Typ 2a, 2b und 2c.
6.1 Verzeichnis der sonstigen Bestandteile
Modifiziertes Eagle's Medium Spuren von Gentamicin
6.2 Inkompatibilitäten
Nicht mit anderen Tierarzneimitteln mischen mit Ausnahme von Vanguard® R.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
Haltbarkeit des Tierarzneimittels im unversehrten Behältnis: 4 Jahre Der Impfstoff ist unmittelbar nach Anbruch zu verabreichen.
6.4 Besondere Lagerungshinweise
Kühl lagern und transportieren (2 °C - 8 °C). Nicht einfrieren. Vor Licht schützen.
6.5 Art und Beschaffenheit der Primärverpackung
Der Impfstoff ist in Einzeldosis-Glasflaschen Typ 1 (Ph Eur) abgefüllt. Eine Packung enthält 1, 10, 25 oder 100 Flaschen mit 1 ml flüssigem Vanguard® CPV.
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich
Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den nationalen Vorschriften zu entsorgen.
Österreich:
Zoetis Österreich GmbH Floridsdorfer Hauptstraße 1 A-1210 Wien
8. ZULASSUNGSNUMMER
Deutschland: Zul.-Nr.: 9a/91 Österreich: Z.Nr.: 8-2 0101
9. DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG / VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG
Deutschland: 02.01.2006 / 19.07.2010 Österreich: 16.08.1993
10. STAND DER INFORMATION
Oktober 2013
11. VERBOT DES VERKAUFS, DER ABGABE UND/ODER DER ANWENDUNG
Nicht zutreffend
12. VERSCHREIBUNGSPFLICHT/APOTHEKENPFLICHT
Deutschland:
Verschreibungspflichtig
Österreich:
Rezept- und apothekenpflichtig