Venentropfen Nach Dr.Med.E.Stefan
Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben
Gebrauchsinformation
Venentropfen nach Dr.med.E.Stefan
Zusammensetzung: Arzneilich wirksame Bestandteile:
10 ml (=8,9 g ) enthalten:
1,67 ml Acidum arsenicosum Dil. D 6,
1,67 ml Aesculus hippocastanum Dil. D 2,
1,67 ml Apis mellifica Dil. D 3,
1,67 ml Arnica montana Dil. D 3,
1,67 ml Hamamelis virginiana Dil. D 2,
1,67 ml Silybum marianum Dil. D 1
Enthält 66 Vol.-% Alkohol
Mischung flüssiger Verdünnungen 30 / 100 ml
Homöopathisches Arzneimittel bei Erkrankungen des Gefäßsystems
Magnet Activ, Vertrieb von biologisch – pharmazeutischen Präparaten GmbH
Postfach 1380
69154 Wiesloch
Tel.:06222-59037
Hersteller: A.Pflüger GmbH & Co.KG
Bielefelder Str.17
33378 Rheda-Wiedenbrück
Anwendungsgebiete
Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Beschwerden bei Krampfaderleiden.
Gegenanzeigen
Wann dürfen Sie die Venentropfen nach Dr.med.E.Stefan nicht anwenden?
Venentropfen nach Dr.med.E.Stefan sind bei Überempfindlichkeit gegen Bienengift, Arnica und anderen Korbblütlern, sowie bei Alkoholkranken nicht anzuwenden.
Wann dürfen Sie Venentropfen nach Dr.med.E.Stefan erst nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden?
Wegen des Alkoholgehaltes sollen Venentropfen nach Dr.med.E.Stefan bei Leberkranken, Epileptikern, und bei Personen mit organischen Erkrankungen des Gehirns, nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Was ist bei Kindern zu berücksichtigen?
Zur Anwendung bei Kindern liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Es soll deshalb und wegen des Alkoholgehaltes bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.
Siehe auch unter „Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise“
Vorsichtmaßnahme für die Anwendung und Warnhinweise
Was müssen Sie in der Schwangerschaft und Stillzeit beachten?
Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen, sollte das Arzneimittel nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden, sowie plötzlich verstärkt auftretenden Schmerzen, schnell zunehmende Schwellung oder bläuliche Verfärbung der Beine ist sofortige Rücksprache mit dem Arzt erforderlich, da diese Merkmale Anzeichen einer Beinvenenthrombose sein können, die rasches ärztliches Eingreifen erfordert.
Warnhinweis:
Dieses Arzneimittel enthält 66Vol.-% Alkohol. Als maximale Tagesdosis werden nach der Dosierungsanleitung bei der Akutdosierung bis zu 2,4 g Alkohol und bei der chron. Dosierung bis zu 0,6 g Alkohol zugeführt.
Ein gesundheitliches Risiko besteht u.a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirnkranken oder Hirngeschädigten sowie für Schwangere und Kinder. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.
Wechselwirkungen
Keine bekannt
Allgemeiner Hinweis:
Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genußmittel ungünstig beeinflußt werden. Falls Sie sonstige Arzneimittel einnehmen, fragen Sie Ihren Arzt.
Dosierung, Art und Dauer der Anwendung
Soweit nicht anders verordnet:
Bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6-mal täglich, je 5 Tropfen einnehmen.
Eine über eine Woche hinausgehende Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen.
Bei chronischen Verlaufsformen 1- bis 3-mal täglich je 5 Tropfen einnehmen.
Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.
Anwendungsfehler und Überdosierung
Die Einnahme größerer Mengen des Arzneimittels kann insbesondere bei Kleinkindern, zu einer Alkoholvergiftung führen; in diesem Fall besteht Lebensgefahr, weshalb unverzüglich ein Arzt aufzusuchen ist.
Bei Einnahme des gesamten Flascheninhaltes von 30 ml werden etwa 15,5g Alkohol aufgenommen.
Nebenwirkungen
In seltenen Fällen kann Kreislaufschwäche auftreten.
Hinweis:
Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung).In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.
Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.
Das Arzneimittel nach Ablauf des auf Behältnis und äußerer Umhüllung angegebenen Verfalldatums nicht mehr anwenden!
Apothekenpflichtig
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren
Stand:
[Monat/Jahr]