Zinkoxidemulsion Law
Gebrauchsinformation: Information für den Anwender
ZINKOXIDEMULSION LAW, 25 %, Emulsion zur Anwendung auf der Haut Wirkstoff: Zinkoxid
Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie.
Dieses Arzneimittel ist ohne Verschreibung erhältlich. Um einen bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen, muss Zinkoxidemulsion LAW jedoch vorschriftsmäßig angewendet werden.
- Heben Sie die Packungsbeilage auf. Vielleicht möchten Sie diese später nochmals lesen.
- Fragen Sie Ihren Apotheker, wenn Sie weitere Informationen oder einen Rat benötigen.
- Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.
- Wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker. Siehe Abschnitt 4.
Diese Packungsbeilage beinhaltet:
1. Was ist Zinkoxidemulsion LAW und wofür wird sie angewendet?
2. Was müssen Sie vor der Anwendung von Zinkoxidemulsion LAW beachten?
3. Wie ist Zinkoxidemulsion LAW anzuwenden?
4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?
5. Wie ist Zinkoxidemulsion LAW aufzubewahren?
6. Weitere Informationen
1. WAS IST ZINKOXIDEMULSION LAW UND WOFÜR WIRD SIE ANGEWENDET?
Zinkoxidemulsion LAW ist ein Hautprotektivum.
Zinkoxid wirkt abdeckend-protektiv und sekretbindend bei akuten und subakuten Dermatosen.
2. WAS MÜSSEN SIE VOR DER ANWENDUNG VON ZINKOXIDEMULSION LAW BEACHTEN?
Zinkoxidemulsion LAW darf nicht angewendet werden, wenn Sie
- überempfindlich (allergisch) gegen Zink oder einen der sonstigen Bestandteile von Zinkoxidemulsion LAW sind.
Bei der Anwendung auf großen Hautarealen sollen nicht mehr als 20 % der Körperoberfläche behandelt werden.
Bei Anwendung von Zinkoxidemulsion LAW mit anderen Arzneimitteln
Vor der Anwendung anderer lokal anzuwendender Arzneizubereitungen auf derselben Hautstelle ist Zinkoxidemulsion LAW vollständig zu entfernen, da andere Arzneistoffe mit Zinkoxid unwirksame Verbindungen bilden können.
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Bei Anwendung von Zinkoxidemulsion LAW zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken
Nicht zutreffend.
Schwangerschaft und Stillzeit
Schwangerschaft
Zinkoxidemulsion LAW kann bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Einhaltung der Dosierungsanleitung in der Schwangerschaft angewendet werden. Doch sollte eine großflächige Anwendung vermieden werden.
Stillzeit
Zinkoxidemulsion LAW kann bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Einhaltung der Dosierungsanleitung in der Stillzeit angewendet werden. Doch sollte eine großflächige Anwendung an der Brust bei stillenden Frauen vermieden werden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile
Cetylstearylalkohol ist ein Bestandteil der nichtionogenen emulgierenden Alkohole und kann örtlich begrenzt Hautreizungen (z. B. Kontaktdermatitis) hervorrufen.
3. WIE IST ZINKOXIDEMULSION LAW ANZUWENDEN?
Wenden Sie Zinkoxidemulsion LAW immer genau nach Anweisung in dieser Packungsbeilage an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
Zinkoxidemulsion LAW mehrmals täglich auf die betroffenen Hautstellen auftragen und antrocknen lassen, gegebenenfalls nach dem Antrocknen mit Mull abdecken.
Art der Anwendung
Zur Anwendung auf der Haut
Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
4. WELCHE NEBENWIRKUNGEN SIND MÖGLICH?
Wie alle Arzneimittel kann Zinkoxidemulsion LAW Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem Behandelten auftreten müssen.
Nach dem Auftragen auf stark entzündete Hautpartien kann ein leichtes Brennen auftreten. Gelegentlich (1 bis 10 Behandelte von 1.000) können Hautrötungen, Austrocknungserscheinungen, raue Haut und akanthotische Hautveränderungen (Verdickung der Haut) auftreten, die zum Absetzen der Therapie führen.
Meldung von Nebenwirkungen
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Abt. Pharmakovigilanz
Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3 D-53175 Bonn Website: www.bfarm.de
anzeigen.
Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
5. WIE IST ZINKOXIDEMULSION LAW AUFZUBEWAHREN?
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf der Faltschachtel und der Tube angegebenen Verfallsdatum nicht mehr verwenden.
Hinweis auf Haltbarkeit nach Anbruch
Zinkoxidemulsion LAW ist nach dem erstmaligen Öffnen der Tube bis zum angegebenen Verfallsdatum haltbar.
6. WEITERE INFORMATIONEN
Was Zinkoxidemulsion LAW enthält
Der Wirkstoff ist: Zinkoxid.
100 g Emulsion enthalten 25 g Zinkoxid.
Die sonstigen Bestandteile sind: nichtionogene emulgierende Alkohole (enthalten Cetylstearylalkohol), Glycerol 85 %, Isopropylmyristat (Ph. Eur.), gereinigtes Wasser.
Wie Zinkoxidemulsion LAW aussieht und Inhalt der Packung
Weiße homogene Emulsion
Originalpackung zu 50 g Emulsion Originalpackung zu 100 g Emulsion
Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller
Pharmazeutischer Unternehmer
CARINOPHARM GmbH Bahnhofstr. 18 31008 Elze
Telefon: 0180 2 1234-01 *
Telefax: 0180 2 1234-02 *
E-Mail: info@carinopharm.de
* 0,06 € pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkhöchstpreis: 0,42 € pro Minute
Hersteller
RIEMSER Pharma GmbH An der Wiek 7
17493 Greifswald - Insel Riems
L-A-W Services GmbH Leipziger Arzneimittelwerk Elisabeth-Schumacher-Straße 54/56 04328 Leipzig